Urteil: Brennstoffzellen-Ladegerät Kraftwerk darf seinen Namen behalten

Das Landgericht Hamburg entschied gegen Kläger Ralf Hütter, Gründer der Band Kraftwerk. Er befürchtete eine Verwechslungsgefahr. In den USA läuft ein weiteres Verfahren - für seine Kickstarter-Kampagne hatte das Dresdner Start-up dort als eZelleron Inc firmiert.

Das Dresdner Start-up eZelleron darf sein Brennstoffzellen-Akkupack für Mobilgeräte weiter „Kraftwerk“ nennen. Das hat das Landgericht Hamburg gegen die Argumentation des Klägers, Ralf Hütter, Gründer der Band Kraftwerk, entschieden. Hütter begründetet seine Unterlassungsklage damit, dass Verbraucher das stromerzeugende Gerät mit seiner Band verwechseln könnten. In der USA hat er eine ähnliche Klage gegen eZelleron eingereicht.

Brennstoffzellen-Akkupack "Kraftwerk" (Bild: eZelleron)Die Crowdfunding-Kampagne für das „Kraftwerk“ genannte Ladegerät auf Basis von Brennstoffzellen-Technologie der eZelleron GmbH aus Dresden lief auf Kickstarter (Bild: eZelleron).Der Erfinder der mobilen Stromversorgung, Sascha Kühn, formuliert nun pointiert: „Das Landgericht hat entschieden, dass Geräte, die Strom beispielsweise aus Gas, Wasser, Wind oder Kohle erzeugen, auch weiterhin Kraftwerk genannt werden dürfen“ – und zwar „egal ob groß oder klein“.

Kühn hatte Hütter auch in sein Labor eingeladen, wie er berichtet. „Uns war an einer gütlichen Einigung gelegen … Uns liegt nichts an einem weltweit ausgetragenen Rechtsstreit, und wir hoffen, dass Herr Hütter nach dem Gerichtsentscheid auch seine Klage in den USA zurückzieht.“

Die 2008 gegründete eZelleron GmbH mit 25 Mitarbeitern hatte ihr Gerät, das aus Feuerzeuggas Strom für Mobilgeräte generiert, am 5. Januar 2015 auf der amerikanischen Crowdfundingplattform Kickstarter vorgestellt. Innerhalb von 60 Tagen kamen über 1,5 Millionen Dollar für die erste Serienproduktion zusammen. Sie soll demnächst beginnen, die ersten Geräte will man dann im Dezember 2015 ausliefern.

Das für Smartphones, Tablets oder Action-Kameras entwickelte mobile Ladegerät wiegt 200 Gramm und ist ungefähr so groß wie eine Zigarettenschachtel. Es arbeitet mit einer von eZelleron entwickelten Brennstoffzellen-Technologie. Für sie hat das Dresdner Unternehmen nach eigenen Angaben 27 Patente angemeldet.

Durch die Verwendung von Camping- oder Feuerzeuggas steht das mobile Ladegerät nach einer Entladung sehr schnell wieder als Stromspender zur Verfügung. Laut Anbieter lässt sich mit einer Gasfüllung etwa ein iPhone elfmal vollständig aufladen.

Zum Problem des Projekts könnte nun aber werden, dass es sich für seine Kickstarter-Kampagne in den USA offenbar als eZelleron Inc eintragen ließ. Vor dem Gericht in Delaware sind die Chancen weitaus geringer, Kraftwerk als generischen Begriff für „eine Anlage, die aus einem Energieträger Strom gewinnt“, durchzusetzen, wie der Rolling Stone schon vor Prozessbeginn anmerkte.

Nachtrag 24. April: eZelleron informiert, dass ihm die US-Klage Hütters erst seit Kurzem vorliegt. Das Unternehmen scheue die dort hohen Prozesskosten nicht, da es kein Rechtsrisiko sehe, schreibt Sascha Kühn an ZDNet.

Tipp: Kennen Sie alle wichtigen Smartphone-Modelle, die letztes Jahr vorgestellt wurden? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Themenseiten: Gerichtsurteil, Smartphone, Start-Up, eZelleron

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu Urteil: Brennstoffzellen-Ladegerät Kraftwerk darf seinen Namen behalten

Kommentar hinzufügen
  • Am 24. April 2015 um 23:34 von C

    Hr. Hüttler, was soll das?

    Vor der Gründung Ihrer Band gab es bereits „Kraftwerke“ – i.d.R. zur Strom-Erzeugung. Damit Prior Art, falls Sie exklusive Namens-Rechte anmelden wollen.
    Und – seit wann ist Strom mit Musik gleich zu setzen?

    Das Denken fängt im Kopf an…

    • Am 25. April 2015 um 3:30 von J

      Denken ist gar nicht so einfach und „intensives Leben“ macht es zusätzlich schwer… :D

  • Am 25. April 2015 um 21:01 von Franziskus

    Echt armselig wer alles wen wegen Hirnblähungen verklagen muss …
    Man erinnert sich erst an den kürzlichen Streit eines Süßwarenherstellers (der seit dem nicht mehr in einigen Sortimenten zu finden ist, sehr couragiert!) und einem Café … dessen Existenz hierdurch gefährdet wurde.

    Reine Geldgier und Geltungsdefizit armseliger Opfer ihrer selbst.

    Die Werke von KRAFTWERK waren bei uns schon immer hoch im Kurs.
    Dies ist nun äußerst und zu tiefst enttäuschend. Nur weiter so.

    Aber zum Glück hat es dieses mal einen Richter mit Hirn erwischt und er hat zurecht richtig entschieden.
    BRAVO!

    WIKI SAGT DAZU NUR:

    Kraftwerk steht für

    Kraftwerk, Anlage zur Erzeugung elektrischer Energie
    Kraftwerk (Band), deutsche Band
    Kraftwerk (Album), erstes Album der gleichnamigen Band
    KraftWerk – Dresdner Energiemuseum, Technikmuseum in Dresden
    Eisenwerk Kraft, ein ehemaliges Eisenhüttenwerk in Stettin

  • Am 23. August 2019 um 20:29 von Andi

    Wie geht es nun weiter?
    Wer mag eZelleron unterstützen, damit sie erfolgreich sind, so dass sie auch mal ihre (moralischen) Schulden bei Kickstarter-Usern loswerden?
    Oder ist das mit der Pleite alles vom Tisch?
    Abgesehen davon:
    Die Welt braucht regenerativ erzeugten Wasserstoff, und zwar flott.
    Den kann man inzwischen auch im Solarofen ohne Umweg über Verstromung herstellen.
    Und Fischer-Tropsch ist so klein geworden, dass die Anlage in einen KFZ-Anhänger passt.
    Alles gute Nachrichten.
    Bald hat Deutschland 100 Wasserstoff-Zapfsäulen.
    Wenn eZelleron und SunFire durchstarten, brauchen wir noch nicht mal mehr die, weil
    a) Autos mit Hochtemperatur-Brennstoffzellen (SOFC’s) von den beiden Firmen auch LPG in Brennstoffzellen verstromen und

    b) auch LPG regenerativ erzeugt werden kann, unabhängig vom Ort der Energieerzeugung und beliebige Zeit später verbraucht. All das hat LithiumAkku-basierte Elektromobilität nicht.

    Weg mit der Band, wenn sie dem im Wege steht!

    Bis dahin:
    Act now, drive Bicycle! ;)

    AndiSho

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *