Google lässt sich Datenbank für Roboter-Persönlichkeiten patentieren

Das US-Patent trägt den Titel Titel "Methoden und Systeme der Persönlichkeitsentwicklung von Robotern". Roboter erhalten damit menschliche Eigenschaften und Gefühlszustände wie Glück oder Angst. Sie können auch zwischen Stimmungen wechseln.

Google hat sich das Konzept einer Persönlichkeitsdatenbank für Roboter schützen lassen. Das jetzt zugeteilte US-Patent trägt die laufende Nummer 8.996.429 und den Titel „Methoden und Systeme der Persönlichkeitsentwicklung von Robotern“.

Verteilsystem für Roboter-Persönlichkeiten (Bild: Google, via USPTO)

Der Antrag, der im April 2012 eingereicht wurde, vermerkt als Erfinder drei Google-Mitarbeiter, darunter Thor Lewis, der heute in leitender Funktion für User-Experience-Forschung zuständig ist.

Das Patent beschreibt ein System, um Robotern eine von mehreren möglichen Persönlichkeiten zuzuweisen, die Merkmalen von Menschen entsprechen können – auch Verstorbener, wie die Google-Forscher betonen. Das beschriebene System kann aus mit Sensoren ausgestatteten Robotern, aber auch Mobilgeräten und Cloud-Computing-Ressourcen bestehen. Roboter könnten damit selbständig ein Profil wählen oder eines vom Nutzer zugewiesen bekommen.

Mögliche Rollenmuster für die Roboter können etwa der Nutzer selbst, ein Verstorbener oder berühmte Persönlichkeiten sein. Ein solcher Roboter würde auch bemerken, wenn ein bestimmtes Profil gerade nicht gut ankommt, und es wechseln.

Google führt aus: „Die Roboter-Persönlichkeit kann auch innerhalb eines grundlegenden Persönlichkeitskonstrukts (einer Standard-Rolle) veränderbar sein, um vorübergehende Zustände oder Stimmungen zu ermöglichen, etwa Glück, Furcht, Überraschung, Verblüffung (Beispiele für einen Woody-Allen-Roboter), Nachdenklichkeit, Spott (Beispiele für einen Rodney-Dangerfield-Roboter) und so weiter. Diese Stimmungen können durch vom Roboter bemerkte Schlüsselwörter oder Umstände ausgelöst oder per Befehl zugeteilt werden.“

Das Wort Persönlichkeit definiert Google im Zusammenhang mit Robotern als „Personifikation im Sinne von menschlichen Eigenheiten oder Eigenschaften, die einem nicht menschlichen Ding zugewiesen werden.“

Der Antrag beschreibt auch mögliche Übertragungsformen solcher Persönlichkeiten. Im Verbund mit einem Mobilgerät könnte dieses als „Gehirn“ des Roboters dienen und entweder mit diesem verbunden sein oder drahtlos kommunizieren. Die volle Bandbreite an Möglichkeiten ergibt sich aber durch Einsatz einer Cloud-Datenbank. Google zufolge müsste dann der User nur sagen „Sei Mama“, „Werde Gwynneth“ oder „Übernimm Rolle Beta“. Die nötigen Eigenschaften bezöge der Roboter dann aus der Cloud oder von einem Mobilgerät des Anwenders.

Googles Interesse an Robotern ist nicht nur theoretisch. Es hat in den letzten Jahren acht Robotik-Spezialisten aufgekauft – Autofuss, Boston Dynamics, Bot & Dolly, Holomni, Industrial Perception, Meka, Redwood Robotics und Schaft. Zudem unterhält es eine Partnerschaft mit Foxconn, um Automatisierung und Roboter zu erforschen.

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

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Themenseiten: Cloud-Computing, Google, Roboter

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7 Kommentare zu Google lässt sich Datenbank für Roboter-Persönlichkeiten patentieren

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  • Am 9. April 2015 um 6:26 von Judas Ischias

    Ein sehr lustiger, interessanter und auch gruseliger Artikel.
    Wäre auch was für den 1. April gewesen.
    Roboter können selbst ihr Profil aussuchen, wo soll das denn noch hinführen?
    Wenn der Blechmann eines Tages keine Lust mehr hat Altenpfleger zu sein, dann schaltet er einfach auf Killer um?

  • Am 26. April 2015 um 11:51 von Wolfgang

    Richtig spannend wird es erst, wenn einmal die Singularität erreicht ist und Roboter womöglich auch selbst Patente für ihre Erfindungen anmelden, die wir womöglich gar nicht mehr nachvollziehen können. Laut Experten wie Federico Pistono bleiben bis dahin nur mehr wenige Jahrzehnte.

  • Am 26. April 2015 um 13:17 von PeerH

    Hehehe, was für ein Unsinn.

    Aber wo bleiben denn eigentlich die ganzen Patent Kritiker jetzt, wo sich Google einfach eine theoretische Möglichkeit von künstlichen Hanni und Nanni Charakteren patentieren lässt? Wo ist da das Neue, wo ist die ‚geistige Tiefe‘ die für ein Patent erforderlich wäre? ;-)

    “Personifikation im Sinne von menschlichen Eigenheiten oder Eigenschaften, die einem nicht menschlichen Ding zugewiesen werden.”

    Jedes Kind weist seiner Barbie einen ‚menschlichen‘ Charakter zu? Funktioniert auch mit einer simplen Holzpuppe. Kinder schimpfen ihre Puppe sogar richtig aus. Müssen sich bald Spielzeughersteller Sorgen machen? Oder nur dann, wenn die Puppe wie ein Roboter aussieht? ;-)

    Und der Sinn? In Verbindung mit Boston Dynamics (Kampfroboter) fiele mir dazu nur ein, dass man dann irgendwann einen Kapfroboter ‚Jack‘ nennen, und ihm bestimmte Eigenschaften wie ‚Killer‘, ‚Vermittler‘ oder ‚Dolmetcher‘ zuweisen können will.

    • Am 26. April 2015 um 15:51 von Ja Unsinn

      Leider kommt ein großer Teil des Unsinns aus ihrer Feder…
      Verstanden haben Sie die Patentschrift nicht, und bitte werfen Sie nicht mit falschen Begrifflichkeiten um sich, zeigt es nur erneut, dass Sie wenig Ahnung vom Patentwesen haben.
      Es geht nicht um eine theoretische Möglichkeit von künstlichen Hanni und Nanni Charakteren sondern um die Funktionsweise einer Datenbank, die dies ermöglichen könnte. Und eine „geistige Tiefe“ gibt es im Patentwesen nicht, die Voraussetzung heißt „Erfindungshöhe“ und bezeichnet etwas gänzlich Anderes – Ob es bereits eine Patentierung eines derartigen Datenbanksystems gibt, entzieht sich meiner Kenntnis, da Sie aber die Frage nach dem „Neuen“ stellen, können Sie sicher entsprechende Datenbanksysteme benennen?! So weit zur Formalie.
      Einzig die ganzheitliche Kritik an dem System ist berechtigt, denn auch dies ist eine Blüte des völlig wahnwitzig gewordenen US Patentsystems. Google hat diese Datenbank nicht, daher sollte so was nicht Patentfähig sein, zudem sind derartige Patente viel zu Allgemein gehalten und laden daher nur dazu ein, die Feinheiten vor Gericht zu klären. Müsste alles nicht sein.
      Nochmal zur Erinnerung für Sie – Das Thema Patente ist bisher immer polemikfrei gewesen. Lassen Sie es dabei.

      • Am 27. April 2015 um 8:42 von PeerH

        Polemikfrei gewesen … ausser, wenn es um Apple Patente ging, gell? Dann wurde gleich gezetert.

        Und wie sonst, wenn nicht mit einer Datenbank, sollte so etwas funktionieren? Neun wäre demzufolge also der Austausch des Wortes ‚Datenbank‘ durch ‚Cloud-Datenbank‘, eine sehr eindrucksvolle ‚Erfindungshöhe‘. ;-)

        Fakt ist doch: so eine ‚Grafik‘ schmiert man mit PowerPoint in fünf Minuten zusammen, und es beschreibt Grundsätzliches, das auch für die Barbie Puppe gilt.

        By the way: eine Barbie Puppe, die nach Hause telefoniert, die gibt es bereits. Funktioniert sehr wahrscheinlich mit einer Cloud-Anbindung und -Datenbank. Es sei denn, es würden echte Menschen lauschen? ;-)

        „Hinweise darauf will die CCFC in den Datenschutzrichtlinien von ToyTalk entdeckt haben. Darin heißt es, dass das Unternehmen Gespräche speichere und weiterverarbeite, um die hauseigene Spracherkennungssoftware zu verbessern. Man werte die Daten zudem zum Zwecke der Datenanalyse und Entwicklung aus. Weiterhin würden die Daten an Dritte weitergegeben, die das Unternehmen bei der Spracherkennung unterstützen.“

        http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-WLAN-Barbie-zeichnet-Gespraeche-im-Kinderzimmer-auf-2576510.html

        Da haben Sie ihr Beispiel. Nur will Google das bei Robotern nutzen, und nicht bei Spielzeugpuppen. Eine fürwahr beeindruckende Erfindungshöhe. ;-)

        • Am 27. April 2015 um 9:57 von Lesen, verstehen, posten...

          Schade, da Sie offensichtlich lieber auf dem Niveau von einigen Wenigen hier diskutieren wollen (sich auf dieses Niveau einzulassen zeigt, dass Sie es eben nicht rationell betrachten können), muss ich mich da ausklinken, denn Sie haben meinen Post nicht ansatzweise verstanden, auch wenn Sie genau meine Bedenken wiederholen… der polemische Einsatz des korrekten Wortes „Erfindungshöhe“ zeigt es deutlich. Sie hatten formale Fehler in Ihrem Post, die hatte ich korrigiert und das generelle Problem aufgezeigt, dem Sie ja wohl zustimmen.
          Have a nice day

          • Am 27. April 2015 um 10:28 von PeerH

            Ja, danke für die Korrektur, aber Sie haben doch z.B. Ihr Beispiel erhalten und auch in der fehlenden Erfindungshöhe sind wir uns ja einig. Hätte ich Ihren Post nicht ansatzweise verstanden, würde ich Ihnen kein Beispiel genannt haben. Und auch der Hinweis auf die Cloud-DB bezieht sich doch korrekt auf Ihren Post.
            Cheers!

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