Britischer Geheimdienst darf Handys und PCs ohne konkreten Verdacht hacken

Das geht aus einem Gerichtsdokument hervor, das die Befugnisse des Geheimdiensts beschreibt. Abhöraktionen sind demnach auch ohne eine Gefahr für die Sicherheit oder Hinweise auf eine Straftat möglich. Bürgerrechtler fordern nun ein Ende des "verdachtslosen Hackings".

Der britische Geheimdienst Government Communications Headquarters (GCHQ) darf auch dann Handys, Computer und andere Kommunikationsgeräte überwachen, wenn keine konkreten Sicherheitsbedenken oder Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Das geht aus Gerichtsunterlagen (PDF) hervor, die die Bürgerrechtsorganisation Privacy International veröffentlicht hat. Demnach sind die Abhörprogramme des GCHQ weitreichender als bisher angenommen.

Government Communications Headquarters (GCHQ) (Bild: GCHQ)

Das Gerichtsdokument selbst wurde von Anwälten der britischen Regierung verfasst. Es beschreibt die Befugnisse des Geheimdiensts und die rechtlichen Grundlagen. Privacy International hat die Unterlagen im Rahmen seiner Beschwerde gegen die britische Regierung erhalten.

„Die Regierung ist seit fast zehn Jahren im Hacking-Geschäft aktiv, bisher wurde sie aber noch nie für ihre Aktionen zur Rechenschaft gezogen“, schreibt Eric King, Deputy Director von Privacy International, in einer E-Mail an TechWeekEurope. „Sie haben sich selbst unglaubliche Befugnisse eingeräumt, um in die Telefone und Computer einzudringen, die ein so wichtiger Teil unseres Lebens sind.“

„Noch schlimmer ist, dass sie glauben, sie haben auch ohne eine juristische Rechtfertigung die Macht, gegen jeden vorzugehen, egal ob er eines Verbrechens verdächtigt wird oder nicht“, so King weiter. „Das verdachtslose Hacking muss aufhören und die Aktivitäten unserer Geheimdienste müssen dem Gesetz unterliegen.“

Schon im Februar hatte das für die britischen Geheimdienste zuständige Sondergericht Investigatory Powers Tribunal (IPT) die Überwachungspraxis des GCHQ in den Jahren 2007 bis 2014 für rechtswidrig erklärt. Demnach verstößt das Ausspähen elektronischer Kommunikation in Zusammenarbeit mit dem US-Auslandsgeheimdienst National Security Agency (NSA) gegen die Artikel 8 beziehungsweise 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Es war das erste Mal, dass das 2000 eingesetzte Gericht gegen einen Nachrichtendienst entschied.

Laut den Unterlagen des Whistleblowers Edward Snowden hat sich der britische Geheimdienst mehrfach in ausländische Netzwerke gehackt. Unter anderem sollen NSA und GCHQ die Netze mehrerer deutscher Telekommunikationsanbieter kompromittiert haben. Zudem sollen sie gemeinsam gegen den weltgrößten SIM-Karten-Hersteller Gemalto vorgegangen sein.

[mit Material von Tom Jowitt, TechWeekEurope]

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Themenseiten: GCHQ, Privacy, Sicherheit, Überwachung

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Britischer Geheimdienst darf Handys und PCs ohne konkreten Verdacht hacken

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  • Am 23. März 2015 um 11:35 von Johann Joss

    Handys hacken ist ein krimineller Akt und darf meines Erachtens nicht einmal bei Verdacht angewendet werden. Es ist eine Beschädigung von Eigentum und verletzt somit das Recht auf Eigentum.

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