Ericsson wirft Xiaomi Verstoß gegen Verkaufsverbot in Indien vor

Es hat sich beim zuständigen Gericht beschwert. Xiaomi zufolge erfolgte der Verkauf via xiaomishop.com über einen "nicht autorisierten" Händler. Das Unternehmen darf erst seit kurzem wieder in Indien verkaufen - nämlich das Qualcomm-basierte neue Modell Mi4.

Ein indisches Gericht untersucht, ob Xiaomi im Dezember gegen ein Verkaufsverbot verstoßen hat. Das berichtet die Financial Times. Konkurrent Ericsson hatte sich beschwert. Das schwedische Unternehmen kommentierte: „Nach unserem Wissen wurden Xiaomi-Smartphones mit MediaTek-Chipsätzen trotz einer dem entgegenstehenden gerichtlichen Anordnung importiert und verkauft.“

Xiaomi-Logo (Bild: Xiaomi)

Xiaomi sagte der Zeitung, der Verkauf sei durch einen Händler „vollständig ohne Autorisierung“ erfolgt. Dabei soll es sich nicht um Flipkart handeln, also den Handelspartner, der im ursprünglichen Verkaufsverbot neben dem Smartphone-Hersteller ausdrücklich erwähnt wurde. Ein anderer Händler habe die Geräte über eine Website namens xiaomishop.com vertrieben, heißt es. Xiaomi strebt nun selbst eine Klage an.

Welche Version zutrifft, muss das Gericht ermitteln. Eine Anhörung ist für 18. März geplant.

Das Verkaufsverbot geht auf eine Klage durch Ericsson zurück, das durch den MediaTek-Chipsatz acht seiner Kommunikationspatente verletzt sieht, ohne dass eine Lizenzvereinbarung getroffen worden wäre. Inzwischen hat sich die Lage für Xiaomi etwas entspannt, da sein neues Modell Mi4 mit einem Chipsatz von Qualcomm bestückt ist und auch auf dem wichtigen indischen Markt vertrieben werden darf. Vizepräsident Hugo Barra war letzte Woche extra nach Indien gereist, um den Verkauf offiziell zu starten.

Trotz verlangsamtem internationalen Wachstum ist Xiaomi einer der größten Smartphonehersteller weltweit und taucht in Marktzahlen derzeit auf einem der Ränge zwischen drei und sechs auf. Über die Weihnachtsfeiertage hatte es eine Finanzspritze in Höhe von 1,1 Milliarden Dollar erhalten. Mit der aktuellen Bewertung von 45 Milliarden Dollar ist Xiaomi das wertvollste Start-up-Unternehmen der Welt.

Ericsson geht es um in den Funktechniken 3G/UMTS, EDGE und AMR eingesetzte Verfahren. Letzteres steht für Adaptive Multi-Rate, einen Audio-Codec. Sie müssen als standardessenzielle Patente zwar zu FRAND-Bedingungen (fair, vernünftig und diskriminierungsfrei) erhältlich sein, aber doch in Lizenz genommen werden.

Xiaomi verfügt laut SpicyIP überhaupt nur über zwölf Patente – anders als etwa das ebenfalls chinesische Unternehmen Huawei, dem 20.000 Patente zugeschrieben werden. Reuters ergänzt, bis 2016 habe Xiaomi aber vor, 8000 Patentanträge einzureichen.

Sein Vizepäsident Hugo Barra ist bekennender Gegner des Patentsystems, das er vergangenes Jahr schon „komplett fehlerhaft“ genannt hat: „Design-Umwege sind dumm. Warum sollte man einen Umweg um eine gute Lösung machen? Die Branche verschwendet mit solchen Umwegen so viel Zeit und Energie. Die Welt muss sich ändern – das Patentsystem ist komplett fehlerhaft. Wir haben keine Angst davor, diese Position öffentlich zu vertreten.“

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

Themenseiten: Ericsson, Gerichtsurteil, Indien, Smartphone, Xiaomi

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9 Kommentare zu Ericsson wirft Xiaomi Verstoß gegen Verkaufsverbot in Indien vor

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  • Am 10. Februar 2015 um 9:56 von Aha?

    Ein Plagiator findet Patente doof? Ist ja kein Wunder: Diebe finden sicher auch Gesetze doof. Und Kinder das Regelwerk von Mama und Papa, wenn sie mit der Hand im Bonbon Glas erwischt wurden. ;-)

    • Am 10. Februar 2015 um 12:39 von Judas Ischias

      Na, das war ja klar, dass Du dich wieder zu Wort meldest. ;)
      Barra hat doch zu einem großen Teil Recht, wenn er bemängelt, dass das Patentsystem komplett fehlerhaft ist.
      Warum werden denn sonst so beknackte Urteile wegen „runden Ecken“ gefällt? ;-(

      Das müsste doch eigentlich selbst dir auffallen, dass es nicht so weitergehen kann?!

      Aber so lange es nicht Urteile gegen Apple sind, findest Du das alles korrekt.
      Ganz schön scheinheilig.

      • Am 10. Februar 2015 um 22:25 von Na ja

        Der einzige, der sich an ‚runden Ecken‘ ergötzt, bist Du, denn das Urteil gegen Samsung hatte nichts, aber auch gar nichts mit ‚runden Ecken‘ zu tun. Da Du das nicht verstehen willst, wirst Du auch nie den Sinn und Zweck des Patentsystems verstehen, und warum gerade die Kritik seitens Xiaomi eben verräterisch ist. Daher ist eine Diskussion mit Dir einfach nicht möglich.

        Ist doch klar, dass wer kaum selber Patente hat, aber gerne nicht für das geistige Eigentum anderer zahlen will, das Patentsystem ‚doof‘ findet. Und wenn Xiaomi eben gerne Patentzahlungen umgeht (siehe Artikel) und auch noch ohne Scham dreist Design kopiert, sind sie eben schlicht die falschen, die dieses Thema ansprechen.

  • Am 10. Februar 2015 um 12:47 von Aha was?

    Da steht mit keiner Silbe, dass die Patente doof finden. Sie halten das derzeitige Patentsystem für Fehlerhaft und da haben sie auch völlig Recht.
    – Die Patentvergabe, gerade durch US Patentämter ist ein Witz, denn letztendlich muss jedes erteilte Patent durch ein Gericht geprüft werden, sobald es Widerstand gibt – egal wann. Welchen Sinn macht dann ein Patent?
    – Der nächste Unsinn sind „Designpatente“ und „Softwarepatente“ besonders, wenn sie auf so bekloppte Dinge wie „dreieckige Akkus“ oder einer natürlichen Bewegung ausgeweitet werden. Besonders wenn solche „Rechte“ aus reinem Verkaufserfolg abgeleitet werden… Fünf benutzen ein Verfahren, einer Verkauft am Meisten und sieht sich als Rechteinhaber und verklagt den Rest… Was für ein Schwachsinn.
    – Das allerschlimmste, in meinen Augen ist aber, dass man nicht mehr nachweisen muss, dass das gekritzel das da eingereicht wird auch funktioniert und das man es anwendet….

    Das hat so gar nichts mit Fingern in der Kecksdose zu tun. Das Patentsystem ist fehlerhaft.

    • Am 10. Februar 2015 um 21:26 von Ja, klar

      Kritik am Patentsystem ist durchaus berechtigt, da besteht Handlungsbedarf.

      Aber dass die ausgerechnet von Xiaomi kommt, die damit prahlen, dass der durch deren dreiste Kopiererei Geschädigte sich gefälligst „geehrt fühlen“ möge, gerade aus dieser Ecke sollte Schweigen angemessen sein.

      Darum drehte sich mein Kommentar, weil deren Motiv sehr durchsichtig ist.

      Dass sie ihre Geräte so billig vertreiben können, liegt eben auch daran, dass sie sich offensichtlich beim Zahlen von Patenten ‚zurückhalten‘, und weil kopieren billiger ist, als selber entwickeln.

      Daher passt das Beispiel mit der Keksdose dann doch.

      • Am 10. Februar 2015 um 23:05 von Warum?

        Warum? Das bestverdienenste Unternehmen macht es doch vor! Der Designdiebstahl ist für die deshalb in Ordnung, weil der Bestohlene es für eine Ehre hielt, wenn Design weitergenutzt wird. Und nur weil wegen der Geld und Marktmacht es immer schwieriger wird dieses Unternehmen ernsthaft auf dem Juristenparket zu treffen wird der Design- und Technologiediebstahl nicht besser. Denn nicht Alle sind wie Dieter Rams – LG fand den Designklau des 1. iPhone nicht witzig und auch nicht ehrbar und heute finden auch HTC, Nokia und Microsoft die „Anleihen“ nicht witzig oder ehrbar, es macht nur heute leider wirtschaftlich keinen Sinn mehr sich gegen bewusste Diebe aufzulehnen …
        Warum also sollte Xiaomi sich da zurückhaltend äußern? Da mopst Jemand die ganze Keksdose und beschuldigt Andere sich an den Keksen zu vergehen… Das ist die Folge des heutigen Patentwesens.

        • Am 11. Februar 2015 um 9:50 von Tja

          So sieht eine verzerrte Wahrnehmung aus. Schon erstaunlich, wie sehr einem Antipathie die Sicht vernebeln kann. Da denkt der Geisterfahrer: was ist nur los, lauter Geisterfahrer unterwegs. ;-)

  • Am 11. Februar 2015 um 11:15 von Ist das Alles?

    „Antipathie“…. ist das wirklich Alles was ihnen da noch einfällt? Klären Sie mich doch bitte auf, wo hier die verzerrte Wahrnehmung meinerseits liegen soll? Sie verschließen die Augen vor den Realitäten und antworten nur mit Platitüden wenn man Argumente vorbringt. Das werter Kommentator ist erstaunlich – erstaunlich Aussagekräftig, für mich zumindest. ;-)

    • Am 11. Februar 2015 um 19:08 von Na

      Na, Dummgeschwätz darf ich diese Kommentare ja nicht nennen. Sonst geht mein Kommentar nicht durch. ;-)

      Mal im Ernst: dieselbe Geschichte 100x wiederzukäuen und falsch darzustellen, kann doch kaum befriedigend sein?

      Ich finde im Kommentar nicht, was nicht schon x-mal erwähnt wurde – und eben seine sehr subjektive Auslegung ist. Das ständig zu widerlegen, ist langweilig.

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