Bettina Wulff und Google legen Rechtsstreit mit Vergleich bei

Die ehemalige Bundespräsidentengattin war 2012 gegen die Autovervollständigungsfunktion der Google-Suche vorgegangen, weil bei Eingabe ihres Namens Ergänzungen wie "Escort" oder "Prostituierte" vorgeschlagen wurden. Inzwischen hat Google die beanstandeten Wortkombinationen entfernt.

Der seit Jahren laufende Rechtsstreit zwischen Google und Bettina Wulff, Exfrau des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff, um die Autovervollständigungsfunktion der Google-Suche ist beendet. Beide Parteien haben sich jetzt auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, wie unter anderem Spiegel Online unter Berufung auf Wulffs Anwälte berichtet.

Die ehemalige Bundespräsidentengattin hatte 2012 wegen „Unterlassung falscher Tatsachenbehauptungen“ beim Landgericht Hamburg Klage gegen Google eingereicht. Anlass war, dass bei Eingabe ihres Namens in die Suchmaschine automatisch ergänzende Begriffe wie „Rotlicht“, „Escort“ oder „Prostituierte“ vorgeschlagen wurden. So wurde „wulff“ beispielsweise zu „wulff bettina prostituierte“ vervollständigt. Insgesamt gab es 43 solcher anstößigen Wortkombinationen in Bezug auf ihren Namen. Das ist seit längerem nicht mehr der Fall.

Inzwischen schlägt die Google-Suche bei Eingabe von "bettina wulff" nur noch harmlose Ergänzungen vor (Screenshot: ZDNet.de).

„Wir haben unsere Autocomplete-Richtlinien in Bezug auf Beschwerden zu automatischen Vervollständigungen von Personennamen überarbeitet“, zitiert Spiegel Online Google-Sprecher Klaas Flechsig. Dies sei schon vor einigen Monaten geschehen. „Auf dieser Grundlage haben wir die fraglichen Ergänzungen entfernt.“ Heute tauchen bei Eingabe des Namens Bettina Wulff tatsächlich nur harmlose Ergänzungsvorschläge wie „Kommunikation“, „Buch“, „Tattoo“, „Strand“ oder „Freund“ auf.

Aufgrund der von Google vorgenommenen Änderungen sei eine gerichtliche Entscheidung unnötig geworden, teilte Wulffs Anwalt Simon Bergmann mit. Die beanstandeten Wortkombinationen würden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr angezeigt. „Damit konnte Frau Wulff ihre Grundsatzklage wegen der durch die Autocomplete-Funktion erfolgten Verbreitung zahlreicher haltloser Gerüchte in der Sache erfolgreich zum Abschluss bringen.“

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2013 muss der Suchkonzern bei Eingriffen ins Persönlichkeitsrecht die Suchwortergänzungsvorschläge nach Beanstandungen streichen. Die Karlsruher Richter betonten allerdings, dass Google seine Autocomplete-Vorschläge nicht vorab prüfen müsse, sondern erst auf Beschwerden hin.

Solche gab es auch vom ehemaligen Chef des Automobilverbands FIA, Max Mosley. Nach einer erfolgreichen Klage gegen Googles Bildersuche war dieser Anfang 2014 auch gegen die Autovervollständigungsfunktion der Google-Suche vorgegangen, weil diese bei Eingabe seines Namens automatisch Begriffe wie „skandal bilder“, „intime party“ oder „prostitutes video“ ergänzte. Auch hier hat Google inzwischen Änderungen vorgenommen.

Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Suchmaschine

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