US-Bürgerrechtsorganisation EFF bietet keine Apps für iOS

Die Electronic Frontier Foundation will Apples DRM-Zwang sowie die "ungeheuerlichen Bedingungen" in seiner Entwicklervereinbarung nicht akzeptieren. Dem iPhone-Hersteller wirft sie vor, mit seiner Entwicklervereinbarung auf "freier Meinungsäußerung und Innovation herumzutrampeln". Eine Android-App ist verfügbar - und eine Petition ruft Apple zur Überarbeitung seiner Bedingungen auf.

Die Bürgerrechtsorganisation EFF (Electronic Frontier Foundation) hat eine App für Android-Geräte veröffentlicht, deren Nutzer sich aktiv an ihren Kampagnen für digitale Freiheitsrechte beteiligen können. Eine solche App für iOS will sie jedoch nicht entwickeln, solange Apple an seinen harten Bedingungen für App-Entwickler festhält. Dem iPhone-Hersteller wirft sie vor, mit seiner Entwicklervereinbarung auf „freier Meinungsäußerung und Innovation herumzutrampeln“.

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„Leider müssen wir jedoch Apples Geräte außen vor lassen und die Leute, die sie nutzen“, erklärte dazu Corynne McSherry, bei der EFF für Fragen des geistigen Eigentums zuständig. „Warum? Weil wir nicht den ungeheuerlichen Bedingungen in Apples Entwicklervereinbarung zustimmen können sowie Apples DRM-Auflagen.“

Die für digitale Bürgerrechte kämpfende Organisation prangert Apples „beschwerliche Bedingungen“ seit Jahren an und betrachtet sie als gleichermaßen schlecht für Entwickler wie auch Nutzer. Für besonders absurd hält sie das in Abschnitt 10.4 festgelegte Verbot für Entwickler, sich öffentlich über die Bedingungen der Vereinbarung zu äußern. Seltsam sei das auch deshalb, weil die Vereinbarung selbst in Abschnitt 10.1 nicht als „vertrauliche Information Apples“ definiert wird.

McSherry führt weiterhin das vertraglich untersagte Reverse Engineering an, das auch dann nicht erlaubt wird, wenn damit Interoperabilität erreicht werden soll – von US-Gerichten als Fair Use im Urheberrecht anerkannt. Abschnitt 7.3 besagt außerdem, dass mit Apples SDK entwickelte Anwendungen nur über dessen App Store veröffentlicht werden dürfen. Andererseits nehme sich der iPhone-Hersteller heraus, eine App aus beliebigen Gründen abzulehnen, selbst wenn sie allen formellen Anforderungen entspricht. Wer das SDK verwende und anschließend eine Ablehnung Apples erlebe, könne seine Anwendung dann nicht einmal über konkurrierende App Stores wie Cydia veröffentlichen.

Ein weiteres Ärgernis für die EFF ist das Jailbreaking-Verbot, das „jegliches Herumbasteln mit Apples Software oder Technologie verbietet“. In Abschnitt 8 machte Apple außerdem klar, dass es „das digitale Zertifikat jeder Ihrer Anwendungen jederzeit wiederrufen kann“. Der Sicherheit könne abträglich sein, dass Apple auch alle Bugfixes oder Sicherheitsaktualisierungen genehmigungspflichtig macht. Wenn Apple diese nicht rasch genehmige, gefährde das unter Umständen viele Nutzer.

Corynne McSherry führt das als die wichtigsten ihrer Bedenken an. „Bei der EFF lassen wir unseren Worten Taten folgen“, schreibt sie. „Wir werden keinen Vertragsbedingungen zustimmen, die wir auch nicht auch für andere gutheißen können, und wir werden unsere App ganz bestimmt nicht in DRM einschließen.“

Die EFF hat Apple aufgefordert, seine Bedingungen noch einmal anzusehen und zu überarbeiten. Sie ruft außerdem zur Unterzeichnung einer Petition an Apple auf. Es fehlt nicht der Hinweis, das das von jedem Browser aus möglich ist – einschließlich Mobilbrowsern auf einem iPhone.

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Themenseiten: Anwendungsentwicklung, App, Apple, Electronic Frontier Foundation, Politik, Zensur

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