Apple erhält Patent für flexibles und faltbares iPhone

Das Schutzrecht beschreibt ein mobiles Gerät, das auf nahezu beliebige Weise verformt werden kann. Die Verformbarkeit des Gehäuses soll auch zur Bedienung des Geräts benutzt werden. Das Gehäuse wiederum besteht allerdings nicht mehr aus Aluminium, sondern aus Kunststoff und Glasfaser.

Apple hat laut einem Bericht von AppleInsider in den USA ein Patent für „flexible elektronische Geräte“ erhalten. Das Schutzrecht 8.929.085 beschreibt demnach ein tragbares Gerät wie ein iPhone, das geknickt, verbogen, gefaltet oder auf andere Weise verformt werden kann, ohne dass die empfindlichen Komponenten im inneren Schaden nehmen. Ein weiteres Detail von Apples Erfindung ist, dass verformbare Bereiche des Gehäuses benutzt werden können, um das Gerät zu bedienen.

Im Gegensatz zu anderen Patenten für flexible elektronische Geräte beinhaltet Apples Schutzrecht verformbare externe Bauteile wie Gehäuse und Glasabdeckung sowie biegsame interne Komponenten wie Display, Akku und Platine. Auch andere Patente von Apple enthielten Hinweise auf biegsame Displays und Gehäuse sowie im Inneren versteckte Bedienelemente, aber erst die am Dienstag vom US-Patentamt veröffentlichten Unterlagen fügten die einzelnen Techniken zu einem vollständigen Produkt zusammen, so AppleInsider weiter.

Apple hat ein Patent für ein "flexibles elektronisches Gerät" erhalten (Bild: USPTO).Apple hat ein Patent für ein „flexibles elektronisches Gerät“ erhalten (Bild: USPTO).

Der Beschreibung zufolge hat Apples flexibles Mobilgerät auf einer Seite ein flexibles OLED-Display mit kapazitiven Berührungssensoren, die von einer Glasschicht bedeckt werden. Ein gleichermaßen flexibles Gehäuse nimmt die elektronischen Bauteile wie Platinen, Sensoren, Motoren und Lautsprecher auf. Das Gehäuse selbst wird nicht aus Aluminium, sondern Kunststoff, dünnem Glas, Glasfaser oder einer Kombination von Materialien gefertigt, die den konstanten Verformungen widerstehen.

Hohlräume im Gehäuse will Apple dem Bericht zufolge mit Plastik oder Silikon auffüllen, um zu verhindern, dass sich die internen Komponenten wie Schaltkreise und Akku gegenseitig beschädigen, wenn das Gerät verbogen wird.

Ein vollständig biegsames Gerät würde Apple laut AppleInsider auch die Möglichkeit geben, neuartige Bedienelemente zu integrieren, die auf vorhandenen Sensortechnologien basieren. Durch Druck auf einen Punkt des Gehäuses sei es beispielsweise möglich, eine Anwendung zu starten oder das Gerät ein- und auszuschalten.

Durch die Aktivierung von bistabilen mechanischen Elementen soll es wiederum möglich sein, das Gerät in eine bestimmte Richtung zu verbiegen. Die Kombination mehrerer dieser Elemente mit einem flexiblen Gehäuse soll es dem Gerät laut AppleInsider erlauben, praktisch jede Form anzunehmen.

Ein biegsames Display hatte Apple schon 2011 in einem Patentantrag für eine Art elektronischen Armreif beschrieben. Das jetzt genehmigte Schutzrecht wurde ebenfalls 2011 eingereicht.

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Neueste Kommentare 

8 Kommentare zu Apple erhält Patent für flexibles und faltbares iPhone

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  • Am 7. Januar 2015 um 9:54 von oos

    Apple ist ja sowas von Innovativ, unglaublich!
    Ich b finde es nur seltsam, das Apple die Patente dann v erhält, wenn andere Anbietet schon seit längerem mir solchen Geräten auf dem Markt sind.

    • Am 7. Januar 2015 um 12:03 von Seltsam

      Na: kann es nicht sein, dass Apple vom Patentamt deswegen ein Patent enthält, weil (!) es etwas Neues enthält? Oder darf das nicht sein?

      Fakt ist doch, dass das von der Behörde gründlich geprüft wird, nach der Erteilung prüfen das die Mitbewerber, und im Zweifel klären das dann eh Gerichte. So what?

      • Am 7. Januar 2015 um 16:23 von C

        Nein, kann nicht sein.

        Die Behörde prüft nicht richtig – und der Apfel hat auch keine neuen Innovationen zum Patent angemeldet. Ist alles schon bekannt und damit Prior Art.

        Z. B. hat Samsung schon mehrjährig ein Patent für faltbares OLED.

        Warum das US-PTO hier überhaupt Patent-Rechte erteilt, bleibt sein Geheimnis. Man hat z. B. der Apfel-Firma auch ein Design-Patent für die Keil-Form bei Notebooks erteilt.
        1. Bei einen Design Patent geht es um Design = Form
        2. Die Keil-Form ist schon seit 4.000 Jahren bekannt
        Aufgrund von Prior Art hätte der Apfel niemals ein Design-Schutzrecht dafür bekommen dürfen, hat er aber.
        Genauso verhält es sich z. B. mit einem Apfel-Patent für das Drahtlose Laden. Das hat Nicola Tesla schon vor 100 Jahren demonstriert (drahtlose Energie-Übertragung) und trotzdem gewährt das US-PTO hier dem Apfel Schutzrechte.

        Eine logisch-technische Erklärung gibt es nicht.

        • Am 7. Januar 2015 um 19:03 von Aha

          Du erklärst also den Mitarbeitern im Patentamt sicher täglich, wie sie ihren Job zu machen haben, alles klar. Gut, dass Du das geklärt hast. ;-)

          „Die Behörde prüft nicht richtig – und der Apfel hat auch keine neuen Innovationen zum Patent angemeldet. Ist alles schon bekannt und damit Prior Art.“

          Mein Eindruck ist indes, Du verstehst nicht, um was es bei Patenten geht, und nur, weil Du Apple ‚doof‘ findest, ziehst Du Dir ständig irgendwelche Argumente aus den Fingern. ;-)

          Samsung kann ja Widerspruch einlegen? Wo ist Dein Problem?

          • Am 8. Januar 2015 um 5:36 von Judas Ischias

            Das Ding kommt in den nächsten Jahren sowieso nicht auf den Markt, wenn es überhaupt mal passieren wird. Zumindest wird man es dann nicht mit einer Glasschicht machen können, sondern wegen der Brüchigkeit, mit Kunststoff.
            Hab irgendwo schon Zeichnungen gesehen, wo das Gerät an beiden Enden zusammengeklappt wurde.
            Oder hat Apple schon ein Glas entwickelt welches nicht bricht?
            Habe ich bis jetzt noch keine Anmeldung zum Patent gesehen, obwohl die Firma ja sonst sehr fleißig ist, Sachen anzumelden die schon auf dem Markt sind. ;)

            Fällt ja nicht nur mir auf, sondern wurde schon im Kommentar von @Oos angesprochen.

            Und für den Namenlosen, wenn man nur die zum Patent anmeldeten Dinge der letzten 2 Jahre anschaut, erhält man tatsächlich den Eindruck dass die Behörde nicht richtig prüft, oder die Mitarbeiter wenig bis keine Ahnung haben.

            Diese Dinge betreffen nicht nur Apple, sondern auch einen Haufen anderer Firmen, aber Apple sticht in den letzten Jahren mit besonders nützlichen und noch nie erfundenen Dingen hervor. ;)

            Fällt mir gerade das Schwachsinnspatent mit dem verzögerten Absenden einer E-Mail ein, das Verfahren gibt schon lange bei K-9 Mail.

            Und gerade deswegen ist deine Bemerkung:“Samsung kann ja Widerspruch einlegen? Wo ist dein Problem?“, einfach nur völliger Blödsinn.

            Das hat auch mit Apple „doof“ überhaupt nichts zu tun!

            Genauso könnte man dir vorwerfen, dass dein Verstand von Apple vernebelt wurde, weil Du immer versuchst, alles was das Obst macht, in’s Positive zu ziehen und was die Konkurrenz macht ist einfach nur schlecht.

          • Am 8. Januar 2015 um 11:54 von C

            Wenn Ich den MA des US-PTO Ihren Job erklären würde, würden die nicht unsinnige Patente (insb. an Apple) erteilen.

            Wo das Problem liegt?

            Ganz einfach:
            1.
            Hat Apple ein US-Patent, kann dieses – aufgrund Staatlicher Vertrags- & Anerkennungsebene – automatisch zu Patent-Rechten in anderen Ländern führen. Damit wird die juristische Hürde höher. Vor allem für kleine Firmen, die wirkliche Ideen & Produkte haben wird es dann schwieriger, ihre Rechte durchzusetzen.

            2.
            Weiterhin ist mit Aufwand dieses unsinnige Patent aufzuheben. Viel wichtiger wäre es, die Beweis-Last auf den Antragenden (=Apple) aufzuerlegen. D. h. Apple sollte nicht nur eine Idee beim US-PTO einreichen, sondern das dazugehörige Produkt. Live und echt – und nicht nur ein Phantasie-Gedanke auf Papier, der vielleicht mal irgend wann in der Zukunft funktionieren könnte.

            3.
            Innovations-Behinderung. Hat jemand ein Patent (aber kein Produkt) kann er damit andere behindern, die dieses Produkt wirklich herstellen können. Somit wird Innovation behindert und verhindert.

            4.
            Patent-Rechte werden den tatsächlichen (oder rechtmäßigen) Erfindern/Patent-Inhabern zugesprochen – nicht „Doppel-Innovatoren“ wie Apple, die Patente auf Designs (Keil-Form, Rund-Form. abgerundete Ecken, etc.) bzw. andere Patente (z. B. Sprache, Drahtlose Aufladung, Stifte, etc.) beantragen & erhalten, obwohl die grundlegenden Erfindungen von anderen gemacht wurden und die Apple „Erfindungen“ lediglich auf Basis der grundlegenden Erfindungen in Form von Abwandlung stattfinden (Derivative Arbeiten).

            Fehlt jetzt nur noch eins:
            Apple beantragt ein Patent auf die Kreis-Form – und bekommt es auch. Und dann beansprucht Apple von allen „Nutzern“ Patent-Lizenzen…

            Beweg mal Deine Sichtweise außerhalb der Apfel-Spielwiese und vor allem in die Realität! Meine Beispiele sind konkret. Deine reine Behauptungen – wie immer. Mehr hast Du nicht zu bieten!
            Exakt dem großen Apfel-Vorbild….

  • Am 8. Januar 2015 um 5:51 von Judas Ischias

    Vertan, vertan sprach der Hahn. ;)
    Das mit dem verzögerten Absenden ist bei Handcent und betrifft die SMS.
    Das verwechseln war wohl durch den lustigen Kommentar von Mac-Harry zum Thema:“CIO’s setzen“… bedingt. Muss immer noch heftig lachen. ;)

  • Am 8. Januar 2015 um 13:16 von C

    Link:
    http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO2&Sect2=HITOFF&u=%2Fnetahtml%2FPTO%2Fsearch-adv.htm&r=1&p=1&f=G&l=50&d=PTXT&S1=%28361%2F749.CCLS.+AND+20150106.PD.%29

    „Flexible electronic device“ may… may… may…

    Wo andere schon längst konkrete Produkte & konkrete Patente darauf haben….spekuliert Apple noch im Allgemeinen.

    Wie überhaupt „may“ patentierbar sein soll, bleibt das Geheimnis des US-PTO. Ich für meinen Teil sehe wirtschaftliche Hintergründe statt technologische oder innovative in der Patent-Erteilung.

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