Justiz geht gegen Uploader des Filesharing-Portals boerse.bz vor

Die Polizei hat am heutigen Dienstag 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht. Dabei stellte sie Computer, Festplatten und DVDs sicher. Die Ermittlungen könnten anders als im Fall von kinox.to auch negative Konsequenzen für die 2,7 Millionen Nutzer der Plattform haben.

Nach der Streaming-Plattform kinox.to ist nun auch das Filesharing-Portal boerse.bz ins Visier der Justiz geraten. Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Köln durchsuchten heute über 400 Polizisten bundesweit insgesamt 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln. Den Uploadern wird die gewerbsmäßige Verbreitung urheberrechtlich geschützten Film- und Musikmaterials vorgeworfen.

Die Polizei hat bei bundesweiten Durchsuchungen gegen Die Polizei hat bei bundesweiten Durchsuchungen gegen „Raubkopierer“ Beweismaterial wie Computer, Festplatten oder DVDs sichergestellt (Bild: Polizei Köln).

Sie sollen „über einen längeren Zeitraum in erheblichem Ausmaß aktuelle, urheberrechtlich geschützte Kino- und Spielfilme, Musikalben, Software und E-Books bei diversen Filehostern hochgeladen und über die Foren-Website boerse.bz einer überwiegend deutschen Downloadszene in einer Größenordnung von circa 2,7 Millionen Nutzern zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt“ haben, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Damit hätten die Uploader monatliche Gewinne in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro erzielt. Die Rechteinhaber, insbesondere von Film- und Musikindustrie, seien hingegen leer ausgegangen.

Die Ermittlungen erfolgten auf Anzeige und unter Mithilfe der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen GVU. Beteiligt war auch die Münchener Medienkanzlei Waldorf Frommer.

Im Rahmen der Durchsuchungen konnten laut Staatsanwaltschaft Köln Beweismittel in größerem Umfang sichergestellt werden, darunter Computer, Festplatten sowie CDs und DVDs. Einige der Tatverdächtigen hätten bereits Kooperationsbereitschaft gezeigt. Von der Auswertung der Beweismittel erhoffen sich die Ermittlungsbehören, weitere Erkenntnisse über die „Raubkopiererszene“ zu erlangen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke weist darauf hin, dass die Ermittlungen gegen boerse.bz auch negative Folgen für die Nutzer des Portals haben könnten. Denn anders als im Fall von kinox.to gehe es diesmal nicht ausschließlich um das Streaming, sondern auch um den Download urheberrechtlich geschützter Inhalte. Dieser ist auf offensichtlich rechtswidrigen Portalen illegal.

Dennoch müssen Nutzer laut Solmecke nicht in Panik verfallen. „Trotz des rechtswidrigen Verhaltens der Nutzer ist fraglich, ob sich die Ermittlungen von GVU und Staatsanwaltschaft überhaupt auf die Nutzer konzentrieren werden. Bislang war die GVU dafür bekannt, sich auf die ‚großen Fische‘ zu konzentrieren. Zudem ist zu bezweifeln, dass auf boerse.bz überhaupt Nutzerdaten gespeichert wurden. Allein die Tatsache, dass sich Nutzer bei boerse.bz angemeldet haben, ist noch kein Rechtsverstoß. Es müsste schon der konkrete Download nachgewiesen werden. Dabei ist zu beachten, dass Nutzer in Deutschland anhand ihrer IP-Adresse lediglich sieben Tage zurück verfolgt werden können. Eine relativ kurze Zeitspanne.“

Der Berliner Medienanwalt Johannes von Rüden sieht die Sachlage ähnlich: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Ermittlungsdatensätze zur Rechtsverfolgung an die Rechteinhaber weitergegeben werden. Selbst wenn, wären die Schadenersatzansprüche in einer überschaubaren Größe anzusiedeln: Anders als beim Filesharing, wo Daten auch anderen Tauschbörsennutzern zur Verfügung gestellt werden, wird beim Download nur eine einseitige Verbindung hergestellt. Rechteinhaber können als Schadenersatz nach den Grundsätzen der fiktiven Lizenzanalogie nur den Betrag fordern, den sie auch für einen üblichen Download verlangt hätten. Bei einem Musiktitel wären dies circa 0,99 Euro, die dann auch noch um die Umsatzsteuer bereinigt werden müssten.“

Da illegale Download-Portale oft untereinander verknüpft sind, könnten in der nächsten Zeit weitere Plattformen das Schicksal von boerse.bz teilen und bald schließen. Noch ist die Website aber erreichbar. Die Moderatoren des Forums haben sich aber schon vor einiger Zeit verabschiedet. Sie sind derzeit im Begriff, mit boerse.to ein weiteres Portal aufzubauen. Dieses soll „moderner, schneller und effizienter“ sein, ohne Ländersperren und Werbung auskommen und den Account durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung vor Angriffen schützen. Außerdem ist offenbar eine REST-API für Uploader in Vorbereitung, um das Erstellen von Upload-Einträgen einfacher und schneller zu gestalten.

Aktuell ist boerse.bz noch erreichbar (Screenshot: ZDNet.de).

Themenseiten: Tauschbörse, Urheberrecht

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3 Kommentare zu Justiz geht gegen Uploader des Filesharing-Portals boerse.bz vor

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  • Am 5. November 2014 um 7:05 von Mehlsack

    … zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt … Damit hätten die Uploader monatliche Gewinne in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro erzielt.

    Ich wollt‘ ich wär ein Satz oder der Redakteur käme.
    Da passt wohl inhaltlich etwas nicht zusammen. Oder es fehlt ganz einfach der Hinweis, womit sie denn nun Geld verdienen. Womit diese Frage jetzt mal gestellt sei.

    • Am 5. November 2014 um 10:03 von Björn Greif

      Das passt sehr wohl zusammen. Das Geld zahlen die Hoster für eine gewisse Anzahl Downloads der bereitgestellten Dateien.

      • Am 5. November 2014 um 10:50 von Peddi

        und genau deshalb solle man gegen die Filehoster vorgehen, die ganze ja fördern mit Ihren Vergütungsregeln besonders fragwürdig wenn man bedenkt das man für die Nutzung der Filehoster ja eh eine Gebühr abdrückt …

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