Bundesinnenminister will Erstellung von Persönlichkeitsprofilen verbieten

Internetkonzerne wie Google sollen Nutzerdaten nicht mehr zu solchen Profilen zusammenführen und diese weiterverkaufen dürfen. Anwendungen wie die anonyme Kombination von Gesundheitsdaten will Thomas de Maizière jedoch ohne Einwilligung des Nutzers erlauben.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière plant, Internetkonzernen wie Google zu verbieten, Personlichkeitsprofile aus Nutzerdaten zu erstellen und diese weiterzuverkaufen. „Wir brauchen zusätzliche Instrumente, die eine sinnvolle Nutzung von Big Data ermöglichen und zugleich die unzulässige Erstellung von Persönlichkeitsprofilen unterbinden“, sagte der CDU-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Thomas de Maizière (Bild: BPA/Jesco Denzel)Thomas de Maizière (Bild: BPA/Jesco Denzel)

„Wenn Sie zum Beispiel sagen, Google darf Ihren Standort verwenden, um die Wegstrecke zu berechnen, dann wollten Sie damit sicher nicht einwilligen, dass Google Ihr Bewegungsprofil erstellt“, führte der Minister aus. Harmlose Anwendungen wie die anonyme Kombination von Gesundheitsdaten sollen hingegen ohne Einwilligung des Nutzers erlaubt sein.

Bisher dürfen in Deutschland personenbezogene Daten nur mit Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden. Allerdings steckt diese oft in Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Anwender akzeptieren müssen, um einen Dienst nutzen zu können.

Auf EU-Ebene wird aktuell über eine europaweite Datenschutzgrundverordnung verhandelt. Das Ergebnis soll kommendes Jahr vorliegen. De Maizière schwebt dabei ein europäischer Datenschutzausschuss vor, der verbindliche Entscheidungen für die gesamte EU treffen kann. Die Umsetzung soll aber weiterhin Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten bleiben.

„Die große Chance ist, dass wir einen Sicherheitsstandard ‚Made in Europe‘ bekommen, der weltweit Nachahmer findet“, sagte de Maizière der Zeitung. Um dem raschen Technologiewandel zu begegnen, solle die Verordnung zunächst auf fünf Jahre befristet sein.

Die heute gültigen EU-Datenschutzregeln stammen aus dem Jahr 1995. Sie sollen ebenso abgelöst werden wie die nationalen Bestimmungen der Mitgliedsstaaten. Bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes oder maximal 100 Millionen Euro kann die EU laut dem im März vom EU-Parlament abgesegneten Entwurf einer Datenschutz-Neuregelung bei Datenschutzverstößen als Strafe festsetzen. Zudem müssen EU-Bürger der Nutzung ihrer persönlichen Daten ausdrücklich zustimmen. Den Schutz von Unternehmensdaten nimmt die neue Datenschutzgrundverordnung dagegen aus.

Anders als bei der bestehenden Datenschutzrichtlinie können Mitgliedsstaaten in ihrer nationalen Gesetzgebung allerdings keine höheren Datenschutzstandards mehr festschreiben. Dies hatte im letzten Jahr Bedenken der deutschen Regierung ausgelöst.

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6 Kommentare zu Bundesinnenminister will Erstellung von Persönlichkeitsprofilen verbieten

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  • Am 22. September 2014 um 10:34 von punisher

    Mal was sinnvolles von Politikern, ist mittlerweile ja was seltenes geworden. Mal sehen wie sich das umsetzen lässt und noch wichtiger ob und wie es umgangen werden kann.

    • Am 22. September 2014 um 14:39 von @Punisher

      Sehe ich auch so. Dass Behörden mit Gerichtsbeschluss bei Verdacht Profile erstellen, ist nachvollziehbar – das ist vom Grundgesetz gedeckt.

      Aber kein privates Unternehmen darf sich mehr herausnehmen, auch die graue Eminenz Google nicht.

      Da helfen bei Zuwiderhandlung sicher empfindliche Geldstrafen.

      Eie sich das realisieren lässt? Nun, ganz einfach – technisch getrennte, unabhängige Datenbanken. Technisch ist das kein Problem.

      • Am 22. September 2014 um 18:37 von punisher

        Das technische ist mir klar, ist mein Gebiet ;) Meinte eher wie es gesetzlich geregelt wird und welche „neuen“ Lücken dabei entstehen.

        • Am 22. September 2014 um 21:56 von Ja

          Gute Frage – es sollte kein Problem seineinen runden Tisch zu gründen, an dem Politik, IT Experten, Datenschützer und Industrievertreter sitzen, und was vernünftiges zusammenbasteln.

          Die Zahl der Konzerne, die zu umfassenden Profilen in der Lage sind, dürfte gering sein: Google, Facebook, Microsoft, Amazon, und von mir aus auch Apple (man weiss ja nicht, was mal nach Cook kommt), viel mehr sind das ja nicht – nur die haben viele Services, und wären zu solchen Profilen an der Lage.

          Dass jeder Konzern für den eigenen Gebrauch und Service/Support Daten erhebt, ist durchaus sinnvoll. Aber eben nicht, dass er die Daten anderen zur Verfügung stellt – ohne die Zustimmung der Nutzer, deren Daten enthalten sind.

          Sollte nicht zu schwer sein.

          • Am 23. September 2014 um 4:24 von punisher

            Da stimme ich dir voll zu, nur ist das Internet ja Neuland für unsere Politiker. Hoffen wir auf etwas vernünftiges.

  • Am 23. September 2014 um 7:32 von Ch. S.

    hahaha … Harmlose Daten wie Gesundheitsdaten …. selten so gelacht.
    Gerade diese gehören unter Verschluss sonst gibt’s für chronisch Kranke bald keine Krankenkassen mehr …

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