Apple iWatch kommt angeblich mit NFC und in zwei Größen

Die Smartwatch soll in der nächsten Woche vorgestellt werden, aber nicht mehr in diesem Jahr zur Auslieferung kommen. Mit der Nahfunkttechnik NFC könnte Apple mobiles Bezahlen per iPhone oder auch iWatch anbieten. Apples Chefdesigner Jonathan Ive ist vom iWatch-Erfolg bereits so überzeugt, dass er Probleme für die Uhrmacher-Nation Schweiz voraussagt.

Nach einem Bericht des Wall Street Journal wird Apple seine Computeruhr iWatch in zwei Größen anbieten. Sie soll außerdem über die Nahfunktechnik NFC verfügen, über die sich eine Bezahlfunktion realisieren lässt. Die Zeitung beruft sich auf Personen, die Kenntnis über Apples Pläne und das Gerät haben.

Mock-ups von Apples iWatch (Bild: Todd Hamilton via CNET.com)Mock-ups von Apples iWatch (Bild: Todd Hamilton via CNET.com)

Wie auch schon von anderer Seite berichtet, soll die Computeruhr in der nächsten Woche zusammen mit der neuen iPhone-Generation präsentiert werden. Unklar sei jedoch, wann sie zur Auslieferung kommt, da noch Fertigungsprobleme zu beheben seien. Zuvor habe Apple eine Markteinführung im November angestrebt, aber daran sei in diesem Jahr nicht mehr zu denken. Damit hätte Apple jedoch das von Tim Cook angesagte Ziel verfehlt, noch in diesem Jahr eine neue Produktkategorie einzuführen – was zuletzt im Jahr 2010 mit dem Tablet iPad geschah.

Setzt Apple die Kurzstrecken-Funktechnik NFC (Near Field Communication) auch bei seiner Smartwatch ein, ergeben sich zusätzliche Nutzungsszenarios wie mobiles Bezahlen. Erwartet wurde bisher vor allem, dass sie sich mit einer Vielzahl von Sensoren als Fitness-Tracker nützlich macht und auch die Steuerung drahtlos verbundener Heimgeräte vom Handgelenk aus erlaubt. NFC aber würde eine Bezahlfunktion auch mit der iWatch erlauben, wie sie laut Wired bereits für das iPhone 6 vorgesehen ist.

Obwohl viele Android-Smartphones schon über NFC verfügen, wird es in der Praxis bislang kaum genutzt. Integriert Apple die Nahfunktechnik in seine Geräte, könnte es ihre Akzeptanz erheblich beschleunigen. Gute Voraussetzungen hat Apple ohnehin, damit eine Bezahlfunktion zu verbinden, weil es dank iTunes bereits über die Kreditkartendaten von über 800 Millionen Kunden verfügt.

Apples Chefdesigner Jonathan Ive hegt offenbar nicht die geringsten Zweifel an einem durchschlagenden iWatch-Erfolg. Wie die New York Times von einem bei Apple tätigen Designer erfuhr, schwärmte er vom „coolen“ Äußeren der Computeruhr. Dazu habe er außerdem hämisch erklärt, die Schweiz habe ein „Problem“ – bezogen auf die Schweizer Uhrenindustrie, die praktisch einpacken könne, wenn die iWatch auf den Markt kommt.

Tatsächlich soll er laut Times ein noch viel kräftigeres Wort als „Problem“ benutzt haben, um die missliche Lage der Schweizer Uhrmacher zu beschreiben. „Screwed“ legt dafür 9to5Mac nahe – damit hätte sich Sir Ive zu einem doppelsinnigen Wort hinreißen lassen, über das das Urban Dictionary knapp und präzise aufklärt – aber auch Übersetzer gerne und lang diskutieren.

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Themenseiten: Apple, E-Commerce, NFC, Smartwatch, iWatch

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23 Kommentare zu Apple iWatch kommt angeblich mit NFC und in zwei Größen

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  • Am 5. September 2014 um 9:12 von Judas Ischias

    Ach schau an. Jetzt soll NFC auch in der iWatch vorhanden sein. Na wenn das stimmt, dann bekommt Apple dies Jahr aber reichlich „Inspirationen“ von der Konkurrenz. ;)))
    Bin mal gespannt wie die Leute, die solche Sachen wie NFC oder größere und große Displays für überflüssig fanden, diese Änderungen vernünftig begründen?
    Und dass der Chefdesigner das Aussehen der iWatch „cool“ findet, ist doch nichts besonderes, wird wohl JEDER Designer seine Produkte „cool“ finden. ;)
    Und dass die oberen Bosse der Firma Apple in ihrer Ausdrucksweise nicht immer die angemessenen Worte finden, ist doch auch nicht neu. ;)

    • Am 5. September 2014 um 22:55 von punisher

      Mal sehen wo Jonathan diesmal angeguckt hat oder besser gesagt welchem Gerät von Braun die iwatch „ähnlich“ sieht.

      • Am 6. September 2014 um 10:00 von Hoppala

        Bla blub – von wem hat Samsung sich denn mit Pulsmesser, Fingerabdruckscanner, etc. und sogar beim kompletten Smartphone/Tablet Design „inspirieren“ lassen, ohne, dass Du das erwähnst? Und Sony, HTC, LG, Dein geliebtes Google … ?

        Ive hat ganz klar gesagt, dass er vom Brown Design begeistert ist, und dass er diese Formensprache weiterentwickeln will. Der Brown-Designer ist darauf sogar stolz, weil dadurch seine Arbeit als wegweisend geadelt wird.

        Wo ist also Dein Problem?

        • Am 6. September 2014 um 11:34 von Aha...

          hmmm….also in einem Artikel bei dem es um Apple geht MUSS Kritik auch die Anderen betreffen. In einem Artikel über Samsung darf aber NICHT auf Apple verwiesen werden. – Das ist Appleanhängerlogik :-/
          Wenn Apple sein Design von Jemandem stiehlt, der sich nicht darüber mokiert, ist alles Palleti. Jeder Andere der sich an diesem Design orientiert ist ein Dieb von Apple und verachtenswert. – Das ist Applelogik :-/
          Sorry you members of the church of Apple, ihr seid an lächerlicher Bigotterie echt nicht zu toppen.
          Und was ihr Gläubigen nie kapiert – kaum Jemand „liebt“ Samsung, Google oder sonst einen Hersteller. Sie erkennen aber die Lächerlichkeit der Applejüngerschaft, die sich mit fremden Federn schmücken, ideologisch mit Technik umgehen (einfach unfassbar für Menschen mit funktionierenden Hirnregionen)und zumindest nach Außen absolut Alles verteidigen was aus dem Kirchenhauptquartier vermeldet wird und als Parole ausgegeben wird. Mir ist es ein völliges Rätsel wie Jemand sich über ein Telefon, ein Tablet oder einen Computer von EINER FIRMA definiert… Naja, ich bin halt auch nicht Gläubig, völlig religionsbefreit. Atheist in jeder Lebenslage.

          • Am 6. September 2014 um 17:36 von Frank

            … für ein trauriger Kommentar. Wie wäre es denn mit zumindest ETWAS Inhalt, anstatt ständig von ‚Jüngern‘, ‚Sekten‘ und anderem Unsinn zu schwadronieren.

            Wenn Sie ein Minderwertigkeitsproblem haben, weil Sie sich kein Apple iPhone leisten können, ist das Ihr Problem. Aber deswegen allen anderen Blödheit vorzuwerfen, ist dann arg dreist.

          • Am 9. September 2014 um 10:06 von @Frank

            och gottchen… Der Hinweis/Vorwurf auf das „nicht leisten können“ zeigt wer hier das Problem hat. ;-)
            Können Sie sich ein 200qm Haus leisten? Ich schon, und dennoch würde es mir nicht im Traum einfallen für mein Haus 50% Aufschlag zu bezahlen nur weil es von Baufirma XY gebaut wurde, vor allem wenn ich aus deren Bilanz ersehen kann, dass dies ein reiner Gewinnaufschlag ist. Egal wie sehr mir das Haus an sich gefällt. Es ist OK, wenn Sie sagen „aber mir ist es das Wert“… bitte, tun Sie Sich keinen Zwang an. Aber hören Sie auf der Welt erzählen zu wollen, dass die Gewinne die die Baufirma erzielt sie auch noch mit Stolz geschwellter Brust herumlaufen lässt…
            Ne is klar, der Nachbar hat zwar 300qm und ein paar Extras mehr in seinem Haus für das er das Gleiche bezahlt hat, aber Hey… der hat doch nur ein Problem, weil er sich kein „kleines“ teures Haus leisten kann!

            Sie verstehen den Unsinn in dieser „leisten können“ Aussage? Es geht um ein „wollen“ und warum man etwas „will“ oder auch nicht. Es gibt einfach keinen rationellen Grund diesen Aufschlag gut zu heißen.

        • Am 6. September 2014 um 14:27 von punisher

          Blubber du mal schön weiter. Diebe, die beklaut werden, sollten sich nicht beschweren. Aber hey, wenn Google dein geliebtes ios kopiert hat, zieh doch in den Krieg oder sag deinem Kirchenoberhaupt er soll mit Google vor das Gericht anstatt mit Smartphoneherstellern. Hier gilt aber „Geld, aber keine Eier“. Kann ich verstehen, ist ja auch ein Unternehmen aus USA, da ist es fraglich, ob bei einem Verlust vor Gericht, ein Obama sein Wörtchen einlegt.

          Deiner Meinung nach, darf Apple Designs von anderen verwenden, wenn andere diese auch verwenden, gilt das aber nicht mehr?
          Und unter ‚Formensprache weiterentwickeln‘ versteh ich was anderes als 1:1 Kopien;
          http://gizmodo.com/343641/1960s-braun-products-hold-the-secrets-to-apples-future

          Die Bilder sagen alles, außer das Apple etwas weiterentwickelt hat.

          • Am 7. September 2014 um 10:28 von Hi, hi...

            …möchtest Du nicht mal ein neues Argument anführen!? Zum einen beschwert ihr euch, dass von einem Applenutzer hier immer die Barreserven angeführt werden, zum Anderen habt ihr selbst aber auch immer nur die ewig gleichen uralten Vorwürfe.
            Und obwohl Du teilweise recht hast mit Deiner Behauptung, der Tatbestand „Diebstahl“ trifft nicht zwingend zu!

  • Am 5. September 2014 um 14:02 von EDL

    Jede Apple-News macht viele Klicks,
    auch wenn Sie wenig sagt
    oder auch nix!

    • Am 6. September 2014 um 10:05 von Ja

      Ja, das ist in der Tat so. Zu Samsung fällt einigen Kommentatoren hier er erst etwas ein, wenn ein vermeintlich ‚pro-Apple‘ Kommentator was dazu schreibt. Dann fließt sofort der Speichel, und das vorherige Schweigen wird durch übertriebenes ‚lobpreisen‘ ersetzt – sei es eine ’smarte Watch‘ im 70er Jahre Design, ein Pflaster oder krummes Smartphone, oder nun ein gebogener Rand, bei dem niemand weiss, ob der wirklich verkaufsfördernd sein wird, aber nun zur non plus ultra Innovationsbombe aufgebauscht wird.

      Manchmal ist es schlauer abzuwarten, und erst DANN zu mosern – oder lobpreisen. ;-)

  • Am 6. September 2014 um 9:56 von Oha

    Das „Apple-nahe“ WSJ unterstellt Cook, dass er dieses Jahr nicht seine eigenen Vorgaben einhalten kann? Und das Gerücht zitiert, dass deswegen der Verkaufsbeginn verschoben werden muss?

    Und ist die NY Times auch „Apple-nah“, weil sie jemanden zitiert, der gehört haben will, was Ive zur Schweizer Uhrenindustrie gesagt haben soll?

  • Am 7. September 2014 um 19:45 von punisher

    @hi,hi…
    Ich beschwere mich nicht, wenn jemand die Barreserven von Apple ins spiel bringt. Ich habe da nichts eingezahlt ;)

    Trifft nicht zwingend zu, sehe ich aber anders. Wenn man den Aufbau der braun Gerätschaften mit apples Geräten vergleicht und dann die selben mit Samsungs, dann frage ich mich, wo ist die Ähnlichkeit größer? Und das ist eine rhetorische Frage, denn man sieht es sofort, außer mit der Apfelbrille.

    Und bei solchen Fakten lese ich immer nur „willst du nicht mal was neues bringen“… Aber das solltet ihr euch vielleicht mal selbst fragen.

    • Am 8. September 2014 um 6:27 von Hi, hi...


      1. Androide Beschwerden über immer wiederkehrende Äußerungen von Applenutzern gibt es in den Kommentaren nahezu jedes zweiten red. Beitrages mit Apple/MS/Android-Beteiligung. Das permanente „Der hat angefangen! Nein, der hat angefangen!“ ist allerfeinster Kindergarten. Und dabei seid ihr Androiden um Nichts, aber auch um gar Nicht besser als Applemommentatoren.
      2. Diebstahl ist in Deutschland, grob gesagt, wenn Jemandem eine bewegliche Sache weggenommen wird, dieser Jemand diese Sache dann also nicht mehr besitzt. Das Design ist keine bewegliche Sache, noch steht sie Braun nicht mehr zur Verfügung. Es ist also KEIN Diebstahl. Ich weiß nicht, ob amerikanisches Recht ist in diesem Punkt grundlegend anders aufgebaut ist.

      • Am 9. September 2014 um 6:35 von punisher

        Was interessiert es mich, wer hier mit Kindergartenzeugs anfängt? Ich kommentiere wenn ich etwas gut oder schlecht finde oder mir eine ‚Meinung’/Behauptung von jemandem nicht passt.
        Dann nenne es kopieren oder sonst wie, ich denke du weißt genau was ich meinte ;)

        • Am 9. September 2014 um 8:06 von Hi, hi...

          …schon klar. Es gibt nur zwei Arten von Meinungen: die Falsche und Deine!

          • Am 9. September 2014 um 14:20 von punisher

            Das hast jetzt du geschrieben ;)

      • Am 9. September 2014 um 9:50 von §106

        Es gibt kein „grob gesagt“ in der Juristerei.

        „Diebstahl von geistigem Eigentum“ ist ein Vergehen nach § 106 des Urheberrechtsgesetzes und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Geistiges Eigentum beschreibt in der deutschen Gesetzgebung das Immaterialgüterrecht.
        § 106
        Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

        (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

        (2) Der Versuch ist strafbar.

        Und nein, es ist unerheblich ob Braun das Design nutzt, oder es noch Musterschutz gibt, denn das würde nur den gewerblichen Rechtsschutz betreffen, was in Deutschland Patente und Markenrechte sind, das immaterielle Rechtsgut entsteht je jure durch die veröffentlichte Schaffung. Somit bleibt das immaterielle Rechtsgut beim Schaffenden, er bleibt immer Urheber.
        Die spätere Billigung durch Rams ändert nichts am Diebstahl zum Tatzeitpunkt. Es gibt nur keine Verfolgung von Amts wegen – ohne eine Anzeige des Urhebers oder dessen Bevollmächtigten passiert also gar nix. Daraus leitet Apple nun sein eigenes Rechtgut ab – „wir (Apple) tolerieren nichts“
        Das ist Formaljuristisch völlig in Ordnung. Moralisch extrem verwerflich und als Argument gegen Andere einfach nur Bigott.

        • Am 9. September 2014 um 10:32 von Hi, hi...

          …ich bin kein Jurist, aber konnte leicht nachvollziehen, dass der §106 UrhG den Begriff „Diebstahl“ NICHT nutzt. „Diebstahl geistigen Eigentums“ ist Jargon, um vereinfacht darzustellen, dass dem „geistigen Eigentümer“ irgendetwas „weggenommen“ wurde, was dieser „besitzt/besaß“ (was schon grundlegend unmöglich ist) und womit dieser (eventuell) Geld verdient hätte. Per se ist die Herstellung einer Kopie (auch wenn nicht erlaubt und damit strafbar) KEIN DIEBSTAHL.

          • Am 9. September 2014 um 11:13 von Tja...

            muss er auch gar nicht und kann er auch gar nicht. Der §106 beschreibt das Rechtsgut und die Folgen des Vergehens. Die Anwendung des Rechtsbegriffes „Diebstahl“ ergibt sich aus der gängigen Rechtsprechung bei der es um die art des Vergehens gegen den §106 geht. Denn „Diebstahl“ nach 242 StGB ist hier nicht die Frage, sondern ob es Diebstahl im Sinne des §106 UrhG ist – und das entscheidet das Gericht. Es ist kein „Jargon“ wenn es um „Diebstahl von geistigem Eigentum“ geht, sondern eben „gängige Rechtsprechung“ – was wiederum eine Fachterminologie darstellt und die aktuelle Auslegung der §§ beschreibt.

          • Am 9. September 2014 um 13:04 von Hi, hi...

            …ich hätte gerne das Gesetz und den Paragrafen von Dir, der den Terminus „Diebstahl geistigen Eigentums“ erläutert. Ansonsten ist Dein Kommentar nämlich nutzlos. Die Definition für Diebstahl ist (sinngem.) „Das Wegnehmen einer beweglichen Sache“.
            Selbst das UrhG spricht nicht von „Wegnahme“(=Diebstahl), sondern von unerlaubter „Verwertung“. Strafrechtlich relevant: ja, Diebstahl: nein.
            Also, zeig mir ein deutsches Urteil, welches in seiner Begründung explizit von „Diebstahl“ spricht.

          • Am 9. September 2014 um 13:54 von Na..

            Seit diesem Urteil ist das gängige Rechtsprechung:
            AG Augsburg, 33Ds 603 Js 120422/09
            hier wird erstmals der „virtuelle Diebstahl“ geahndet und als solcher Bezeichnet.

          • Am 9. September 2014 um 14:32 von Hi, hi...

            …ein Anfang. Allein der Tatbestand trifft nicht auf den §106 UrhG zu. Das Urteil bezieht sich auf die §§ 303 a Abs. 1, 303 c Abs. 1 StGB, Datenveränderung.
            In diesem Fall wird von „virtuellem Entwenden“ gesprochen (immer noch nicht von Diebstahl). Hier trifft das sogar zu, weil die Geschädigten virtuelle Güter (nämlich Daten) letztendlich NICHT MEHR hatten.
            Dieses Urteil aber auf eine Designübernahme anzuwenden ist sehr weit her geholt.

          • Am 9. September 2014 um 14:48 von Hi, hi...

            …kleiner Nachtrag. Das Urteil hat so überhaupt gar nichts mit „geistigem Eigentum zu tun“!

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