Apple erhält Patent für „iTime“-Smartwatch

Apple hat am Dienstag durch das US Patent and Trademark Office ein Patent für ein am Handgelenk getragenes elektronisches Gerät“ erhalten. Wie AppleInsider berichtet, wird es in einer Abbildung als „iTime“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Mobilgerät, das in ein Armband eingesetzt werden kann – ähnlich wie ein früher iPod Nano. Das Schutzrecht enthält aber auch Hinweise auf mögliche Funktionen einer Apple-Smartwatch.

Obwohl sich das Unternehmen aus Cupertino nie zu Plänen für künftige Produkte äußert, glauben viele Analysten, dass Apple noch in diesem Jahr eine intelligente Armbanduhr namens iWatch in den Handel bringen wird. Berichten zufolge wird das Gerät Elemente einer Smartwatch mit Funktionen eines Fitness-Armbands verbinden.

Apple hat ein Patent für ein „am Handgelenk getragenes elektronisches Gerät“ erhalten, das auch mögliche Funktionen einer Smartwatch beschreibt (Bild: Apple/USPTO).

Das in dem Patent 8.787.006 beschriebene elektronische Gerät verfügt über mehrere Sensoren, darunter GPS, Annäherungssensor, Beschleunigungssensor und biometrische Sensoren. Es wird aber auch eine „persönliche drahtlose Umgebung“ erwähnt, in der das Gerät beispielsweise mit einem Mobiltelefon oder Computer interagieren kann.

Laut AppleInsider soll das Armband den Nutzer auch informieren, wenn sich ein damit verbundenes iPhone nicht mehr in seiner Reichweite befindet. Als Kommunikationsprotokoll käme Bluetooth 4.0 infrage, das auch annäherungsbasierte Ereignisse unterstütze.

Ähnlich wie heutige Smartwatches kann das von Apple konzipierte Gerät nicht nur drahtlos Benachrichtigungen von einem Telefon empfangen, sondern auch weitere Informationen über ein Display oder einen Lautsprecher ausgeben. Als Beispiel wird ein eingehender Anruf genannt, der über das Armband angenommen oder abgewiesen werden kann. Das Gerät am Handgelenk wäre somit eine Erweiterung des Interface eines Mobiltelefons.

Dem Patent zufolge kann das Gerät mithilfe der eingebauten Sensoren über Gesten bedient werden. Ein horizontale Bewegung des Arms könnte beispielsweise der Ablehnung eines Anrufs und eine vertikale Bewegung der Annahme eines Anrufs entsprechen. Es soll auch möglich sein, verschiedene Gesten bestimmten Aktionen zuzuordnen.

Das Schutzrecht wurde 2011 eingereicht. Offenbar denkt Apple schon seit ein paar Jahren über ein Smartwatch-artiges Geräte nach. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Apple sein Portfolio tatsächlich um ein solches Produkt erweitert.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Google schließt kritische Sicherheitslücke in Chrome

Sie erlaubt eine Remotecodeausführung außerhalb der Sandbox. Betroffen sind Chrome für Windows, macOS und Linux.

1 Stunde ago

Microsoft beseitigt Fehler im März-Sicherheitsupdate für Exchange Server

Probleme treten vor allem bei Nutzern von Outlook Web Access auf. Das optionale Hotfix-Update für…

16 Stunden ago

Neue iPads: Apple kündigt Event für 7. Mai an

Die Einladung zeigt einen zeichnenden Apple Pencil. Der wiederum deutet auf neue iPads hin. Es…

17 Stunden ago

EU-Parlament stimmt für Recht auf Reparatur

Die Richtlinie erhält 584 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen. Das „Recht auf Reparatur“ beinhaltet unter bestimmten…

24 Stunden ago

Forscher entwickeln Exploits per GPT-4 aus Sicherheitswarnungen

Die Tests basieren auf tatsächlich existierenden Sicherheitslücken. GPT-4 erreicht eine Erfolgsquote von 87 Prozent. Alle…

2 Tagen ago

HostPress für Agenturen und E-Commerce Betreiber

Vorstellung Im Jahr 2016 hat Marcus Krämer die Firma HostPress gegründet, da es zu diesem…

2 Tagen ago