Apple erhält Patent für „iTime“-Smartwatch

Es beschreibt ein "am Handgelenk getragenes elektronisches Gerät". Apples Konzept sieht zahlreiche Sensoren und eine Bedienung per Gesten vor. Das 2011 beantragte Patent zeigt, dass sich das Unternehmen schon seit Jahren mit dem Thema Smartwatch beschäftigt.

Apple hat am Dienstag durch das US Patent and Trademark Office ein Patent für ein am Handgelenk getragenes elektronisches Gerät“ erhalten. Wie AppleInsider berichtet, wird es in einer Abbildung als „iTime“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Mobilgerät, das in ein Armband eingesetzt werden kann – ähnlich wie ein früher iPod Nano. Das Schutzrecht enthält aber auch Hinweise auf mögliche Funktionen einer Apple-Smartwatch.

Obwohl sich das Unternehmen aus Cupertino nie zu Plänen für künftige Produkte äußert, glauben viele Analysten, dass Apple noch in diesem Jahr eine intelligente Armbanduhr namens iWatch in den Handel bringen wird. Berichten zufolge wird das Gerät Elemente einer Smartwatch mit Funktionen eines Fitness-Armbands verbinden.

Apple hat ein Patent für ein "am Handgelenk getragenes elektronisches Gerät" erhalten, das auch mögliche Funktionen einer Smartwatch beschreibt (Bild: Apple/USPTO).Apple hat ein Patent für ein „am Handgelenk getragenes elektronisches Gerät“ erhalten, das auch mögliche Funktionen einer Smartwatch beschreibt (Bild: Apple/USPTO).

Das in dem Patent 8.787.006 beschriebene elektronische Gerät verfügt über mehrere Sensoren, darunter GPS, Annäherungssensor, Beschleunigungssensor und biometrische Sensoren. Es wird aber auch eine „persönliche drahtlose Umgebung“ erwähnt, in der das Gerät beispielsweise mit einem Mobiltelefon oder Computer interagieren kann.

Laut AppleInsider soll das Armband den Nutzer auch informieren, wenn sich ein damit verbundenes iPhone nicht mehr in seiner Reichweite befindet. Als Kommunikationsprotokoll käme Bluetooth 4.0 infrage, das auch annäherungsbasierte Ereignisse unterstütze.

Ähnlich wie heutige Smartwatches kann das von Apple konzipierte Gerät nicht nur drahtlos Benachrichtigungen von einem Telefon empfangen, sondern auch weitere Informationen über ein Display oder einen Lautsprecher ausgeben. Als Beispiel wird ein eingehender Anruf genannt, der über das Armband angenommen oder abgewiesen werden kann. Das Gerät am Handgelenk wäre somit eine Erweiterung des Interface eines Mobiltelefons.

Dem Patent zufolge kann das Gerät mithilfe der eingebauten Sensoren über Gesten bedient werden. Ein horizontale Bewegung des Arms könnte beispielsweise der Ablehnung eines Anrufs und eine vertikale Bewegung der Annahme eines Anrufs entsprechen. Es soll auch möglich sein, verschiedene Gesten bestimmten Aktionen zuzuordnen.

Das Schutzrecht wurde 2011 eingereicht. Offenbar denkt Apple schon seit ein paar Jahren über ein Smartwatch-artiges Geräte nach. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Apple sein Portfolio tatsächlich um ein solches Produkt erweitert.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

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Themenseiten: Apple, Patente, Smartwatch, iWatch

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Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu Apple erhält Patent für „iTime“-Smartwatch

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  • Am 23. Juli 2014 um 15:09 von Taschentuch

    Und wieder ein „Patent“ auf eine Taschentuchzeichnung. Völlig unkonkret. Nur allgemeines Bla Bla… Bekloppte US-Patentbuden. Aber ey… Designmäßig natürlich der volle Knaller. Sieht ja überhaupt nicht wie die zig bereits erhältlichen Smartwatches aus ;-)

    • Am 23. Juli 2014 um 16:13 von Frank Furter

      Warten Sie mal ab, was erst passiert, wenn wir TTIP haben. Dann wird die Nichtanerkennung eines solchen Patents geschwind zum Handelshindernis erklärt und wir werden mit „Schadens“ersatzforderungen in Milliardenhöhe überzogen.
      Was im angelsächsischen Patentrecht alles möglich ist, erfahren Sie, wenn sie im Netz nach „John Keogh Hawthorn Victoria suchen.
      Sie werden es nicht fassen!

    • Am 23. Juli 2014 um 19:38 von Ja

      Ist von 2011, aber ob die Uhr rund, eckig oder oval ist, spielt bei einem Patentantrag zumeist keine Rolle. Für Design Schutz gibt es Geschmacksmuster.

  • Am 23. Juli 2014 um 21:23 von C

    Die beim US-PTO müssen nicht mehr alle Tassen im Schrank haben…

    Da wird ein Patent für „ein elektronisches Gerät, dass am Handgelenk getragen wird“ erteilt.

    PRIOR ART – und damit nicht patentierbar!
    Von einer fehlenden Erfindungshöhe mal ganz zu schweigen…
    Einfach vorhandene Dinge zu nehmen und plump zusammenzustellen – das soll ein Patent wert sein?
    Das ist vorsätzlicher Wirtschaftskrieg gegen den Rest der Welt.

    Zudem ist die Definition so allgemein – und verstößt damit gegen bereits andere, vorhandene „elektronische Geräte, die am Handgelenk getragen“ werden. Wieso wurde das Patent überhaupt erteilt?

    Die Staatsanwaltschaft sollte das US-PTO und Apple´s Patent-Abteilung mal gründlicher untersuchen, wg. vorsätzlichem Rechtsbruch und Rechtsbeugung.

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