Recht auf Vergessen: Google beginnt mit dem Löschen

Es setzt damit das EuGH-Urteil vom vergangenen Monat um. Bei jeder Personensuche erscheint nun ein Hinweis, dass möglicherweise Ergebnisse unterdrückt wurden. 41.000 Anträge sollen bisher eingegangen sein.

Google hat damit begonnen, beanstandete personenbezogene Daten aus seinem Suchindex zu löschen. Das bestätigte es der Wirtschaftwoche ebenso wie dem Wall Street Journal. Es setzt damit ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Monat um.

Google-Suche

Die als persönlichkeitsverletzend betrachteten Links werden ausgeblendet. Zudem erscheint bei jeder Suche nach einem Eigennamen am Ende der Seite ein Hinweis: „Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzgesetzes entfernt.“ Er wird durch einen Link auf eine Informationsseite zum EuGH-Urteil ergänzt.

Das Urteil des EuGH macht den Betreiber einer Suchmaschine im Fall personenbezogener Daten auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Das heißt, dass eine Person unter bestimmten Voraussetzungen den Betreiber direkt auffordern kann, Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheint. Die fraglichen Einträge müssen die Privatsphäre der Person verletzen.

Das EuGH-Urteil geht auf die Forderung eines Spaniers zurück, der bei einer Google-Suche nach seinem Namen die Bekanntmachung über eine Zwangsversteigerung seines Hauses fand, die vor Jahren aufgrund unbezahlter Sozialversicherungsbeiträge gerichtlich angeordnet wurde. Die amtliche Bekanntmachung aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Spanien ist noch immer auf der Website einer Tageszeitung zu finden. Der Betroffene forderte aber von Google, Suchverweise zu dieser Information zu entfernen.

Google reagierte schnell mit einem Online-Formular für Betroffene „Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen“, heißt es dort. „Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.“

Wer Inhalte aus Googles Suchresultaten entfernen lassen möchte, muss in das Online-Formular unter anderem Namen, E-Mail-Adresse und die zu entfernenden Links samt einer Begründung für die Löschung eingeben. Außerdem verlangt Google einen Identitätsnachweis in Form einer Kopie eines gültigen Führerscheins oder Personalausweises, die als Bilddatei hochgeladen werden kann.

Laut Wall Street Journal sind 41.000 Löschanfragen bei Google eingegangen. Wie vielen davon er stattgibt, hat der Konzern nicht mitgeteilt.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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4 Kommentare zu Recht auf Vergessen: Google beginnt mit dem Löschen

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  • Am 26. Juni 2014 um 22:22 von tcsystem

    Wow… Wer hätte gedacht das bei ZDnet 52% aller Abstimmer eine verquere Weltansicht haben. Wenn Person A einf Fakt darlegt, verklagt der Betroffene Person B die Person C weil er dies von Person A übermittelt bekommen hat. Wie bescheuert ist das denn?
    Und was wir davon haben ist ja hinreichend bekannt. Steuerbetrüger, Straftäteter Sexualverbrecher Betrüger und Pfuscher reichen Löschanträge ein damit Sie Ihr Werk weiter nachgehen können. Danke aber nein Danke.

  • Am 27. Juni 2014 um 8:08 von Fox

    Für mich ist diese Entscheidung nicht verständlich. Letztendlich wäre doch das richtige Vorgehen die eigentliche Quelle löschen zu lassen. Dann könnte ich mir höchsten vorstellen das man google (oder jeden anderen Suchanbieter auch) verpflichtet Links auf Inhalte die es aktuell nicht mehr gibt zu bereinigen.

  • Am 27. Juni 2014 um 12:30 von Judas Ischias

    Gilt das Urteil eigentlich nur für Google, oder betrifft es auch die anderen Suchmaschinen?
    Wenn ja, müssen die dann alle einzeln verklagt werden um unangenehme Hinweise zu löschen?
    Warum wird nicht die Quelle gelöscht?
    Da nach spanischem Recht der Hinweis noch vorhanden sein muss, hat Google doch nichts unrechtes getan, sondern nur auf etwas verwiesen was sowieso schon existiert.Dann müsste der Spanier doch eigentlich den spanischen Staat verklagen, denn wegen diesem Recht kann man die amtliche Bekanntmachung immer noch auf der Webseite lesen. Habe nichts darüber gelesen, dass dies schon versucht wurde.

  • Am 27. Juni 2014 um 19:45 von Michael Rotert

    Ist ja nett, wenn Google jetzt auf Anordnung zensiert, aber das Urteil galt ja wohl für alle Suchmaschinen?
    Übrigens einen Link zu entfernen belässt die Inhalte im Netz, das ist das, was man landläufig als blocking und filtering bezeichnet. Der 1. Schritt zur Zensur!

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