US-Supreme Court untersagt Durchsuchung von Mobiltelefonen ohne Gerichtsbeschluss

Es beruft sich auf den vierten Verfassungszusatz. Er soll US-Bürger vor unerlaubten Durchsuchungen schützen. Konkret ging es um zwei Fälle, in denen auf Handys gefundene Beweise zu langen Haftstrafen geführt hatten.

Der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court) hat einstimmig entschieden, dass Smartphones nicht ohne einen gerichtlichen Beschluss durchsucht werden dürfen. Konkret ging es dabei um zwei Fälle, in denen die Polizeibehörden Beweise auf Mobiltelefonen gefunden hatten, die zu langen Haftstrafen für die Beklagten führten.

(Bild: CNET UK)

Das Urteil (PDF) festigt das Recht auf Privatsphäre und stärkt auch den vierten Verfassungszusatz, der US-Bürger vor ungerechtfertigten Durchsuchungen schützen soll – vor allem in Zeiten, in denen ein mobiles Gerät viele persönliche Details über seinen Besitzer enthält.

„Unsere Antwort auf die Frage, was die Polizei tun muss, bevor sie ein bei einer Verhaftung beschlagnahmtes Mobiltelefon durchsucht, ist sehr einfach: Beschaffen Sie sich einen Durchsuchungsbeschluss“, schreibt der oberste Richter John Roberts in der Urteilsbegründung. Die Entscheidung beeinflusse zwar „die Möglichkeiten der Strafverfolger, Verbrechen zu bekämpfen“, aber der „Schutz der Privatsphäre habe einen Preis“.

Wie ScotusBlog berichtet, musste der Supreme Court unter anderem über eine Beschwerde eines Mannes entscheiden, der 2009 wegen illegalen Waffenbesitzes verhaftet worden war. Bei der Durchsuchung seines Telefons fand die Polizei Fotos und Anrufe, die ihn in Verbindung zu einem anderen Verbrechen brachten. Später wurde er unter anderem wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Supreme Court hob dieses Urteil nun auf und ordnete eine neue Verhandlung an.

Einige der Richter des Supreme Court hatten jüngst schon bei verschiedenen Anhörungen durchblicken lassen, dass sie sich für einen besseren Schutz vor uneingeschränkten Durchsuchungen von Mobiltelefonen einsetzen. Das Urteil unterscheidet auch klar zwischen Telefonen und anderen Gegenständen, die Personen bei sich führen. Heutige mobile Geräte seien „tatsächlich Minicomputer, die auch als Telefon benutzt werden können“, so das Gericht weiter. Vor dem digitalen Zeitalter habe niemand derartig viele persönliche Informationen mit sich geführt. Heute hingegen sei es eine seltene Ausnahme, jemanden ohne eine Mobiltelefon anzutreffen.

[mit Material von Ben Fox Rubin, News.com]

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