Kartellklage: Google behindert Innovationen im Suchmarkt

Es hat angeblich durch Abkommen mit Android-Anbietern ein Monopol für Internet- und mobile Suche aufgebaut. Der Klage zufolge setzt Google darauf, dass Verbraucher nicht wissen, wie sie die voreingestellte Suchmaschine ändern. Der Internetkonzern weist die Vorwürfe zurück.

Google soll ein illegales Monopol für Internet- und mobile Suche unterhalten und dadurch die Entwicklung neuer Suchtechnologien behindert haben. Das behauptet eine bei einem Bezirksgericht in Nordkalifornien eingereichte Sammelklage. Der Internetkonzern habe durch sein Verhalten außerdem die Kosten für Mobilgeräte von Konkurrenten künstlich in die Höhe getrieben, heißt es.

Google-Suche

Hintergrund sind die Vereinbarungen, die Google mit Geräteherstellern getroffen hat. Die sogenannten Mobile Application Distribution Agreements, die laut Gerichtsunterlagen aus dem Oracle-Prozess von praktisch jedem Android-Anbieter unterzeichnet wurden, soll Google benutzen, um seine Vormachtstellung im Suchmarkt abzusichern. Unter anderem verpflichten sich die Hersteller, die Google-Suche voreinzustellen.

„Wie Google sehr wohl bewusst ist, wissen Verbraucher weder, wie sie die Suchmaschine auf ihren Geräten ändern können, noch wollen sie diesen Aufwand betreiben“, heißt es in der Klageschrift. „Dieses Vorgehen ist also sehr effektiv, um sicherzustellen, dass Verbraucher die Google-Suche verwenden – statt des Produkts eines Konkurrenten.“

Die Kläger unterstellen zudem, dass sich die gesamte Qualität der Internetsuche verbessert hätte, wenn Gerätehersteller nicht an die Vereinbarung mit Google gebunden wären und die Suchmaschine frei wählen könnten. Mehr Suchanfragen für Googles Konkurrenz würde deren Suchtechniken effektiver machen und Google wiederum zwingen, seine Verfahren zu verbessern.

Darüber hinaus argumentieren sie, dass die Hersteller bei einer freien Wahl der Suchmaschine die Gerätepreise bezuschussen könnten, was wiederum zu geringeren Preisen für Verbraucher führen würde.

„Es ist klar, dass Google sein Monopol nicht nur erreicht hat, weil es eine bessere Suchmaschine anbietet, sondern durch die strategische und wettbewerbsfeindliche Platzierung. Und es wird kein Wirtschaftsexperte benötigt, um zu erkennen, dass das ein Beweis für eine Manipulation des Markts ist“, wird Steve Berman, Partner der auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei Hagen Berman, in einer Pressemitteilung zitiert. „Einfach gesagt, es gibt keinen legalen und wettbewerbsfördernden Grund dafür, dass Google die Vorinstallation beliebter Google-Apps auf diese Art zur Bedingung macht.“

Google weist die Vorwürfe als unbegründet zurück. „Jeder kann Android auch ohne Google und Google ohne Android benutzen“, heißt es in einer Stellungnahme des Internetkonzerns. „Seit der Einführung von Android hat ein größerer Wettbewerb im Smartphonemarkt zu mehr Auswahl und niedrigeren Preisen für Verbraucher geführt.“

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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Neueste Kommentare 

8 Kommentare zu Kartellklage: Google behindert Innovationen im Suchmarkt

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  • Am 2. Mai 2014 um 11:51 von my2ct

    So ein Quatsch! Mit 3 Klicks (oder Taps) komme ich in Chrome unter Android zur Auswahl des Suchanbieters. So viel Skill sollte man einem Smartphone Benutzer zutrauen könne, dass er wenigstens das „Eintellungs-Menü“ findet…

  • Am 2. Mai 2014 um 13:42 von Tim

    Google entwickelt doch Android. Da kann man doch durchaus Google als Standardsuchmaschine einstellen. Google verdient ja Geld durch die Werbung in den Suchergebnissen. Darf Google nicht mehr Google als Standardsuchmaschine einstellen, schlägt Google diese fehlenden Einnahmen eben auf die Verwendung von Android. Das macht die Handys nicht günstiger.

    Von mir aus darf auch Microsoft bei Windows den Internetexpleror als Standardbrowser mit Bing als Standardsuchmaschine festlegen.
    Ich werde natürlich trotzdem sofort Chrome downloaden und Google als Suchmaschine nutzen. Aber meiner Meinung soll jeder Betriebssystementwickler berechtigt sein, seinen Browser, seine Suchmaschine, seine E-Mail Anwendung, seine Navi-App usw. als Standard zu setzen. Es sollte jedoch dem Benutzer möglich sein, dies zu ändern. Bei der Xbox gibt es z.B. nur den Internetexplorer und außerhalb davon auch nur Bing. Liegt aber vermutlich daran, dass niemand anders einen Browser dafür geschrieben hat.

    Apple hat Apple Maps, Android hat Google Maps und Windows Phone meines Wissens Bing Maps. Und wenn man es ändern will, kann man das einfach tun.

    Ich glaube, wenn man einem durchschnittlichen Internetexplorornutzer bei der Installation die Frage stellt, welchen Browser er nutzen will, hätte er wohl keine Ahnung, was er da wählen soll. Muss er nun auch noch die Suchmaschine usw. selbst bestimmen, ist das wohl nicht so toll für ihn. Hat er hingegen ein voreingestelltes System, kann er damit sofort arbeiten. Und irgendwann wird er merken, dass der Internetexplorer kein guter Browser ist.

  • Am 2. Mai 2014 um 18:41 von Wo sie Recht haben ...

    … es gilt zu prüfen, ob das Geschäftsmodell ‚Verschenken eines OS – zum Zwecke des Aufbaus eines Monopols‘ rechtlich legitim ist. Die Wettbewerber hatten ksum eine Chance gegenzuhalten, da Google seine Kosten durch die Werbung quersubventioniert – das in einigen Staaten vorhandene Quasi-Suchmaschinen Monopol nährt so den Versuch ein Monopol für mobile Geräte zu erzwingen. Von der Datensammelei mal zu schweigen, aber solche Verträge sind sehr fraglich.

    Bei dem großen A wurde damals ja ordentlich Zeter und Mordio gebrüllt, weil sie quasi ein iMonopol hätten. Nun ist es anders herum, Google knebelt die Hersteller von Smartphones, und dieselben Schreier von damals finden das ’normal‘ …? Nun ja.

    Mir gefällt es, dass das gerichtlich geprüft wird. Schließlich sind Monopole schädlich.

    • Am 4. Mai 2014 um 14:58 von Judas Ischias

      Warum schreist Du hier rum, ist dadurch dein Appel teurer geworden? Apple hätte dir so oder so die gezahlte Kohle aus der Tasche gezogen.:)
      Außerdem sind die Geräte z.B. durch Einführung der Nexusreihe billiger geworden, weil Google vorgeführt hat, dass es nicht so teuer sein muss gute Geräte auf den Markt zu bringen!

      • Am 4. Mai 2014 um 21:11 von Buffi

        Judas….langsam (oder schon ne Weile) werden Sie peinlich.
        Ich bin mir sicher, dass man auch eine Apple-Phobie beim richtigen Arzt heilen kann.

        • Am 4. Mai 2014 um 22:36 von Judas Ischias

          Buffi, auch eine Appelsucht kann ein guter Arzt hei-
          len.;)

  • Am 3. Mai 2014 um 15:33 von Alexander

    Ein User der nicht yahoo.de oder Bingo.de in die browser Zeile eintippen kann hat wohl ganz andere Probleme….

    Vor 5 oder 10 Jahren wurde man als privatmensch gesteinigt wenn man etwas anderes als den Internet Explorer forderte geschweige den es als legal erachtete ein anderes als das Betriebssystem von microsoft auf PC s zu installieren die mit oem Windows ausgeliefert wurden. Diese PCs galten aufgrund Sponsoring (verbilligtes windows ) als komplettes windows Produkt (ja Herr ballmer das waren die Pressepamphlete ihres Hauses).

    Google ist also sehr offen und user orientiert…..

  • Am 5. Mai 2014 um 16:50 von Eric Cartman

    Google hat doch sowieso schon keine wirkliche Macht mehr über sein eigenes Betriebssystem. Die ganzen Hersteller basteln ja auch ihre Funktionalitäten hinein und Bieten Vorinstallierte, nicht deinstallierbare Apps an. Ist auch ein Grund, warum der Konzern die Nexus-Sparte einstampft und etwas neues aufzieht. Wer sich ein Google-Telefon Kauft, der wird auch Google bekommen! Bei Windows Phone ist ja auch standardmässig „Bing“ als Suchmaschine auf den Suche-Button gelegt. Die sollen nicht so ein Drama machen, Apple und Microsoft sind keinen Dreck besser…
    Und von den Preisen müssen die Kläger ja gar nichts sagen bei Android-Telefonen. Hat sich mal jemand gewagt, bei Apple-Produkten ins Sortiment bzw. auf die Preisliste zu schauen? *Huust*
    Ich bin dafür, dass die User selbst entscheiden können, was sie nutzen, dem Hersteller/Anbieter wie Google/Apple/Microsoft sollte es jedoch gestattet sein, in SEIN Betriebssystem auch SEINE Apps und Dienste zu integrieren.

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