Apple hat sich mit einer belgischen Verbraucherschutz-Organisation geeinigt, die eine Irreführung bei den Garantiebedingungen von Apple-Geräten bemängelte. Der Website der Verbraucherschützer zufolge hat der Konzern eingewilligt, sich geltendem belgischen Recht anzupassen. Apple hat keinen Kommentar abgegeben.
Im Januar 2013 hatte Test-Achats/Test-Aankoop den Konzern wegen Verstößen gegen europäisches und belgisches Gesetz verklagt. Wie Deutschland und andere europäische Staaten sieht Belgien eine gesetzlich garantierte Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor, innerhalb derer Käufer Mängel einklagen können. Die Mindeststandards sind auch in der EU-Richtlinie 1999/44/EG enthalten.
Apple dagegen gewährt ein Jahr freiwillige Garantie, die sich mit Servicepaketen unter dem Namen „AppleCare“ auf zwei oder drei Jahre verlängern lässt. Test-Aankoop sieht in Apples Formulierungen den Versuch einer absichtlichen Verbrauchertäuschung.
Allerdings hatte Apple schon Mitte 2013 seine Garantiebestimmungen in einigen europäischen Ländern – darunter Belgien ebenso wie Deutschland – modifiziert. Seither steht in der deutschen Version der Geschäftsbedingungen des Apple Store: „Die Vorteile der eingeschränkten einjährigen Apple-Herstellergarantie oder der Herstellergarantie für Produkte, die nicht mit der Marke Apple gezeichnet sind, wenn zutreffend, gelten zusätzlich zu den Rechten, die Ihnen das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch im Falle der Mangelhaftigkeit Ihres Produktes gewährt.“
Mit der Modifikation reagierte Apple auf einen in Italien verlorenen Rechtsstreit und nachfolgende Diskussionen über seinen möglichen Verstoß gegen EU-Recht. In Italien wurde der Konzern zu 900.000 Euro Strafe verurteilt; er verlor auch das Berufungsverfahren. Daraufhin änderte er vor zwei Jahren die Formulierungen in seinen italienischsprachigen Garantiebestimmungen.
Die Einigung in Belgien geht nun offenbar über die Änderungen von 2013 hinaus. Beispielsweise wurde vereinbart, dass Apple seine Garantiebedingungen in Endkundenverträgen leichter verständlich formulieren wird. Die Verbraucherschützer schreiben außerdem: „Apple wird jetzt die gesetzliche Gewährleistung auf seiner Website erklären – und auch, wie sie sich zu seiner Garantie unter dem Namen ‚Applecare Protection Plan‘ verhält.“ Deren Mehrwert werde exakt aufgeschlüsselt. Auch alle Vertriebspartner werde der Konzern informieren.
Test-Aankoop ruft belgische Verbraucher auf, ihm eventuelles Fehlverhalten zu melden. Nur mit ihrer Hilfe könne es die Einhaltung letztlich überwachen. Außerdem kämpfe man noch dafür, die gesetzliche Gewährleistung vorübergehend von zwei auf fünf Jahre auszuweiten, bis das Problem vollständig gelöst ist.
[mit Material von Martin Gijzemijter, ZDNet.com]
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9 Kommentare zu Apple sagt belgischen Verbraucherschützern Garantie-Änderung zu
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8 von 10 Kunden wissen nicht, was die Gewährleistung wirklich ist und verwechseln sie mit der Herstellergarantie.
Ich würde lieber die „Erfinder“ der Gewährleistung dazu verdonnern etwas Aufklärung zu betreiben.
Kann ich in etwa so bestätigen. Keine Ahnung woran da hapert?
Na Punisher,
willst Du dir bevor Du nach Belgien auswanderst noch ein iPhone kaufen und ein AppleCare-Paket zulegen?:-))
Aber erst mit dem viel größeren iphone und der stimmungsabhängigen personalisierten Werbung und natürlich mit applecare Paket ;)
Was ist Applecare?
Das steht im dritten Absatz.
„Deren Mehrwert werde exakt aufgeschlüsselt“
Eigentlich wollte ich diesen Mehrwert aufgeschlüsselt bekommen, ich kenne es nicht, da kein idevice. Ist das eine „einfache“ Garantieerweiterung auf 2/3 Jahre? Wenn ja, was gibt es da aufzuschlüsseln.
http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/
Danke Herr Kalenda.