Urteil zu Youtube-Sperrhinweis: Google darf GEMA nicht nennen

Die Texte sind den Richtern zufolge eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA". Die Verwertungsgesellschaft werde dadurch herabgewürdigt und angeschwärzt. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, muss Youtube die Sperrtafeln ändern oder jeweils 250.000 Euro Strafe zahlen.

Die GEMA hat vor dem Landgericht München erfolgreich gegen die Sperrhinweise auf Youtube geklagt, die beim Aufruf zahlreicher Musikvideos oder Livestreams angezeigt werden. Statt der eigentlichen Inhalte bekommen Nutzer nur einen Text zu sehen: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“

Das Landgericht München urteilte heute, dass diese oder ähnliche von Youtube verwendete Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ seien. Durch die Verwendung der Sperrhinweise werde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, so die Richter weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl Youtube sie selbst vornimmt.

Ein von der GEMA beanstandeter Sperrhinweis auf Youtube  (Screenshot: ZDNet)Ein von der GEMA beanstandeter Sperrhinweis auf Youtube (Screenshot: ZDNet)

„Seit fast drei Jahren führt Youtube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA“, kommentierte GEMA-Vorstand Harald Heker das jetzige Urteil zur Anfang 2013 eingereichten Unterlassungsklage. „Youtube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft.“

Die Entscheidung des Landgerichts München sei ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber, so Heker weiter. Es sei nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindere. Sie wolle lediglich Youtube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. „Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.“

Noch ist das Urteil des Landgerichts München nicht rechtskräftig. Erst dann müsste Youtube die Sperrhinweise entfernen oder ändern. Bei Zuwiderhandlung droht ihm für jeden einzelnen Fall ein Bußgeld von 250.000 Euro.

Der Streit um die Sperrtafeln ist vor dem Hintergrund der schon lange andauernden Auseinandersetzung zwischen Googles Videoportal und der Verwertungsgesellschaft zu sehen. Beide streiten seit 2009 um die Per-Stream-Minimumvergütung für urheberrechtlich geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire. Anfang 2013 erklärte die GEMA die Verhandlungen mit Youtube für „vorerst gescheitert“ und schaltete die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts ein. Aufgrund des Streits zwischen GEMA und Youtube verzichtete das Musikvideoportal Vevo bei seinem Deutschlandstart im Oktober hierzulande auf die sonst übliche enge Kooperation mit Googles Videoplattform.

Zuletzt waren die GEMA-Sperrhinweise im Zusammenhang mit den Protesten in der Ukraine in die Schlagzeilen geraten. Bild.de hatte etwa getitelt: „Gema schaltet auf dem Maidan die Kameras ab“. Tatsächlich hatte aber Youtube den Livestream von den Demonstrationen in Kiew unter Verwendung der bekannten Sperrtafel unterbrochen. Laut GEMA hat Bild inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Die sogenannten Youtube-Sperren lassen sich über Proxy-Erweiterungen umgehen.

Themenseiten: GEMA, Gerichtsurteil, Google, YouTube

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23 Kommentare zu Urteil zu Youtube-Sperrhinweis: Google darf GEMA nicht nennen

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  • Am 26. Februar 2014 um 5:41 von Jonas

    Die GEMA möchte von der Gesellschaft natürlich nicht gehasst werden.
    Aber das wird sie nunmal, jedenfalls von der Jugendlichen Seite. Und meiner Person.
    Ich hab das letzt mal -,99 € für ein Song gezahlt da war ich 12.
    Klar die Urheber haben die Arschkarte und die GEMA will das verhindern, eigentlich ist das auch gut so. Aber keiner möchte das.

    GEMA wird immer gehasst werden, da ändert auch ein anderes logo auf YouTube nicht.

    LG Jonas, 16

    • Am 26. Februar 2014 um 6:28 von Claus

      Wie sollen die Künstler Geld verdienen? Die Gema sammelt das Geld doch für die Künstler ein, die Videos und die Musik will jeder sehen und hören, aber nichts dafür zahlen. YouTube ist enorm erfolgreich mit Inhalten für die sie nichts bezahlen, kann das richtig sein?

      • Am 26. Februar 2014 um 8:08 von Frank Furter

        Die GEMA sammelt das Geld zwar ein, die Künstler, insbesondere die Kleinkünstler bekommen nichts. Auf den Seiten der GEMA selbst steht, juristisch fein verklausuliert, wohin das Geld tatsächlich geht.
        Außerdem maßt sich die GEMA Rechte an, die einen glatt umhauen:die „GEMA“-Vermutung(http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-Vermutung – erster Absatz in der Mitte)
        Auch interessant, die zu diesem Thema bei Tagesschau.de geführte Diskussion: http://meta.tagesschau.de/id/82743/gericht-verbietet-gema-pranger-auf-youtube-sperrtafeln

        • Am 26. Februar 2014 um 10:59 von Mathias Leenders

          Der keine aber entscheidende Unterschied ist, dass sich die GEMA wie auch alle anderen Institutionen nichts anmaßt, sondern der dafür zuständige Gesetzgeber dies in § 13c Abs. 1 UrhWG so geregelt hat.

          • Am 26. Februar 2014 um 11:17 von Hi, hi...

            …und genauso unflexibel wie dieses (z. B. für Kleinkünstler, Indi-Bands und -Discos falsche und ungerechte) Gesetz ist auch die GEMA.
            ICH BIN DIE GEMA, WAS ICH SAGE, IST GESETZ! (würg)

          • Am 26. Februar 2014 um 12:04 von Frank Furter

            … dieses Gesetz ist ein hervorragendes Beispiel für allerfeinste erfolgreiche Lobbyarbeit …

          • Am 26. Februar 2014 um 15:30 von Mathias Leenders

            Gesetze zeichnen sich selten durch Flexibilität aus, eher schon durch präzise Regelungen von eindeutigen Tatbeständen.

          • Am 26. Februar 2014 um 15:48 von Hi, hi...

            …der § 13c Abs. 2 UrhWG spricht allerdings von (theoretisch) mehreren Verwertungsgesellschaften. Da hier in Deutschland NUR die GEMA in ihrem Bereich diese Verwertung ausübt (soweit ich weiß), hat sie ein Monopol. Damit kann sie sich (rechtlich unterstützt) anmaßen, etwas zu fordern und auch die Höhe und den Verteilungsschlüssel bestimmen.

      • Am 26. Februar 2014 um 8:20 von Hi, hi...

        …die GEMA verteilt das gesammelte Geld dummerweise zum größten Teil an „Künstler“, denen ich
        a) den Begriff Künstler abspreche und
        b) damit ungerechtfertigte Bereicherung unterstelle.
        Diejenigen, die es (m. M.) verdient hätten von den Einnahmen zu profitieren, bekommen davon im Prinzip nichts!

        • Am 26. Februar 2014 um 15:29 von Mathias Leenders

          Dann ist dein Problem nur, dass du weder vom Gesetzgeber noch von der GEMA zum Definator des Begriffes Künstler ernannt wurdest…

          • Am 26. Februar 2014 um 15:57 von Hi, hi...

            …ich kann sehr wohl für mich selbst entscheiden, wer für mich ein Künstler ist! Dass vielleicht die stumpfe Mehrheit denkt, Lady Gaga (die ist wenigstens ein Kunstobjekt), Madonna, Dieter Bohlen und wer weiß ich noch seien „Künstler“, liegt an der allgemeinen Verdummung und an RTL und Pro7.
            Wenn ich in meine angestammte Indie-Disco gehe, zahlt der Betreiber an die GEMA. Bekommen die Indie-Bands einen angemessenen Teil der GEMA-Einnahmen? Nein, natürlich nicht! Und das, obwohl die „Top-Stars“ (wieder würg) in dem Laden noch nie gespielt wurden!
            Das Gesetz in dieser Form ist für den Ar… und die GEMA in dieser Form gehört ebenfalls genau dahin!
            Meine Meinung!

    • Am 26. Februar 2014 um 8:17 von Karl-Heinz Duden

      >Ich hab das letzt mal -,99 € für ein Song gezahlt da war ich 12.

      Es heißt „der Song“ und nicht „das Song“.

      Danke.

  • Am 26. Februar 2014 um 9:50 von nurnefrage

    in wiefern macht sich das Anschwärzen eines schwarzen Schaafs bemerkbar und wirkt sich fürs besagte Schaaf rufschädigend?

  • Am 26. Februar 2014 um 12:40 von Friedrich Arnold Brockhaus

    Es heißt „einen Song“, oder „ein Lied“.
    „…das letzt mal“ ist für Bastian Sick.:-)

  • Am 26. Februar 2014 um 12:56 von Torsten

    Egal wie die gesetzlichen Regelungen sind, eines bleibt doch klar erkennbar, es gibt dabei sehr suspekte Regelungen. Warum muss ich für einen Drucker oder Scanner oder einen leeren Datenträger eine Gema Gebühr bezahlen? Bekomme ich bei eigennutzung die entrichtete Gebühr als Rechteinhaber meiner Daten wieder zurück? Nein! Also was passiert dann mit diesen Gebühren?

  • Am 26. Februar 2014 um 17:36 von Judas Ischias

    @Hi,Hi,
    Du widersprichst dir in deiner Begründung von „ich kann sehr wohl FÜR MICH SELBST entscheiden“, wer für mich ein Künstler ist.
    Die „stumpfe Mehrheit“, die jetzt gerne Lady Gaga, Madonna oder Dieter Bohlen hört, vielleicht noch gleichzeitig RTL oder Pro7 schaut, sind alle der Verdummung erlegen?
    Wie kannst DU denn bestimmen was für andere Leute Künstler sind, welchen Musikgeschmack diese Leute haben sollen und welche Fernsehsender man anschauen muss um es nach DEINER MEINUNG gutzumachen?
    DU kannst doch gerne den Indie hören, aber lass doch anderen Leuten die freie Auswahl, ohne diese gleich als verdummte Nutzer hinzustellen!

    • Am 27. Februar 2014 um 8:27 von Hi, hi...

      …ich sehe nicht so ganz den Widerspruch!
      Davon abgesehen habe ich nicht gesagt, dass alle Leute die Musik gut finden sollen, die ich mag. Das möge bitte irgend jemand verhüten, dass das so ist!
      Mein Mathe-Prof hat mal gesagt, Durchschnitt ist die zahlenmäßig größte Teilmenge eines Ganzen, mit den meisten Gemeinsamkeiten. Wenn man vorraussetzt, dass diese Aussage richtig ist, beruht der Erfolg der „Super-Stars“ nicht darauf, dass die Musik besonders gut ist, sondern dass es besonders viele, besonders durchschnittliche, besonders gewöhnliche Fans gibt.
      RTL und Pro 7 fallen dagegen aus dem Rahmen. Dort laufen ungewöhnlich viele, besonders unterdurchschnittliche Sendungen. Da diese Sendungen trotzdem gesehen werden, drückt das das Niveau des Durchschnitts noch um einige nach unten. Die Fans der „Super-Stars“ und die „Stars“ selbst, werden damit noch gewöhnlicher.
      Das Thema war aber die GEMA. Und dass dieser Verein seine Monopolstellung schamlos ausnutzt, kannst, glaube ich, nicht mal Du abstreiten. Ich bin sehr dafür dass Musiker für ihre Leistung gerecht entlohnt werden, der Verteilerschlüssel und die Bedingungen der GEMA sind allerdings alles andere, als gerecht!

      • Am 28. Februar 2014 um 11:06 von Frank Liedtke

        Künstler können ihr Geld so verdienen, wie auch vor 200 oder 100 oder 20 Jahren. Sie geben Konzerte und erbringen dort vor Ort ihre künstlerische Leistung live und dafür erhalten sie den Eintritt.
        Easy.

  • Am 27. Februar 2014 um 8:21 von Peter Pan

    Vollste Zustimmung! Dumm sind außerdem für meinen Geschmack solche, die sich selbst für intelligent halten, oder besser: glauben, intelligent zu wirken, nur weil sie Sender wie RTL und Pro7 ignorieren, die einfach nur den Mainstream bedienen. An allem und jedem intellektuellen Anspruch anmelden und in übelst selbstverliebter Manier alles andere naserümpfend betrachten ist deren Devise. Furchtbar, solche Leute.

    • Am 27. Februar 2014 um 8:55 von Hi, hi...

      …glaubst Du, gerade einen intelligenten Kommentar abgegeben zu haben?

    • Am 3. März 2014 um 9:24 von Thomas Schönfelder

      Nein, die Leute, die RTL und Pro7 gucken gehören an den Pranger.

      Warum?

      Weil diese Personen diesen Mainstream unterstützen und so die Diktatur dieser Art Medien festigen. Ich aber will mir von denen nicht vorschreibwen lassen, welche Musik ich gut zu finden habe, welche Art Fernsehserien ich zu konsumieren habe, obwohl die uns eine Welt in Propagandamanier versprechen, die es so nicht gibt.

      Zum GEMA Problem:

      Ich mache hier beide Seiten GEMA und YOu tube rsp. Google verantwortlich.

      Die GEMA, da sie nur die großen bedient, den kleinen Künsler aber außen vor lässt, der solche Unterstützung aber am ehesten wirklich gebrauchen könnte statt nach Erstellung sener Werke zur ARGE zu rennen, um dort Unterstützung zu kriegen und sich dafür noch als Sozialschmarotzer brandmarken zu lassen, während er mit seiner Musik von dieser ARGE unabhängig sein könnte.

      You Tube, weil die mir als dem Konsumenten gegenüber stehen und ich genau dort die Sperre bekommen. Nichts als Zensur, die schleunigst abgeschafft gehört und zwar wirksam. Noch gibt es die Sperren trotz dieses denkwürdigen Urteils, wo bleibt als die Vollstreckung desselben.

      Bei einer privaten Nachzahlung von Geld,weil an die falsche Stelle bezahlt, habe ich jetzt auch den juristischen Ärger mit jener Institution an die ich ungerechtfertigt bezahlt habe. Mein Gläubiger will aber das Geld von mir. Punkt,ich messe You Tube mit exakt demselben Maß. You Tube missbraucht das Urhenerrecht zu seiner Zensur. Man wil mir wie im Kommunismus vorschreiben was ich sehen darf und was nicht. Und das obwohl die alten DDR Kommunisten heute Luxusrenten vom Klassenfeind kassieren, der die somit für ihre uns gemachten Versprechungen fürstlich bezahlt. Wenn aber Kommunismus, dan auch Verzteilung ALLER kulturellen und materiellen Güter nach Bedürfnis nicht nach Geldbeutel. So wie man uns einst den Kommunismus versprochen hat.

      Da dieser Kommunismus jedoch Utopie beleiben wird fordere ich die konsequente Abschaffung der You Tube Zensur, denn was anderes ist das Gebaren von You Tube nicht, sonst müssten die betroffenen Videos und Musikstücke auch auf all den ausländiaschen Servern gesperrt werden und auch die kleinen Musiker müssten für ihre Werke ein angemessenens Honorar erhalten. Solange die GEMA aber hier Unterschiede macht, ist „Raubkopie“ Pflicht. Denn dies trifft eh niemals den kleinen Hartz IV Empfänger, der sich mit seiner Kunst eine neue eigenständige Existenz aufbauen könnte sondern eh mal wieder die großen der Branche denen es finanziell am wenigsten weh tut, wenn ich deren Songs anhöre, ohne dafür zu bezahlen.

      Wenn schon Urheberrecht, dann bitte wirklich fair, so fair, das auch die kleinen Luet echt was davon haben, nicht irgendwelche Monopolbetriebe die uns dann mit ihrer Macht unsere Lebensweise vorschreiben.

  • Am 27. Februar 2014 um 18:10 von Peter Pan

    Ja, habe ich. Und wie ich sehe, fühlt sich genau der Richtige angesprochen.

    • Am 27. Februar 2014 um 18:39 von Hi, hi...

      …wer sollte sonst angesprochen sein,
      Aber ich kann damit leben, dass Du gemäß Deiner eigenen Definition mindestens genauso dumm sein musst, wie ich, da Du Ignoranz, Selbstverliebtheit und die Meinung intelligent zu sein so sehr verinnerlicht hast!

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