Staatsanwaltschaft Köln erwägt Ermittlungsverfahren wegen Redtube-Abmahnungen

Entgegen anderslautender Berichte hat sie noch kein Verfahren eingeleitet. Aktuell prüft sie, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Dabei geht es ausschließlich um eine im Zusammenhang mit der Ermittlung der IP-Adressen abgegebene Eidestattliche Versicherung.

Die massenhaften Abmahnungen von Nutzern des Porno-Streaming-Portals Redtube haben die Staatsanwaltschaft Köln auf den Plan gerufen. Sie prüft derzeit, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt einleiten wird. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage von ZDNets Schwestersite ITespresso ausdrücklich, dass entgegen anderslautender Berichte aktuell noch kein Verfahren aufgenommen worden sei.

Um tätig werden zu können, muss der Staatsanwaltschaft ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegen. Der könnte gegen einen Mitarbeiter der Firma bestehen, die die IP-Adressen der Redtube-Nutzer erhoben haben will. Er hatte eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass korrekt vorgegangen wurde. Ob dem so ist, prüfen die Kölner Juristen nun. Bemerken sie dabei Unregelmäßigkeiten, werden sie von Amts wegen ein Verfahren einleiten.

Wer Abmahnungen erhalten hat und sich vor Gericht dagegen wehren möchte, muss sich an das für ihn zuständige Amtsgericht wenden. Die Kölner Gerichte sind nicht alleine deswegen für die Verfahren zuständig, weil dort die Auskunftsanträge gestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft derzeit die Aufnahme von Ermittlungen deshalb, weil die Eidesstattliche Versicherung im Zusammenhang mit den beim Landgericht Köln gestellten Auskunftsanträgen abgegeben wurde.

Gestern hatte die hinter dem Angebot Abmahnhelfer.de stehende Kanzlei Werdermann von Rüden unter Berufung „auf Justizkreise“ mitgeteilt, die Staatsanwaltschaft Köln ermittle in dem Fall bereits. Der Berliner Anwalt Johannes von Rüden, der einige der Abgemahnten vertritt, hatte die Massenabmahnungen bereits vergangene Woche als „Humbug“ bezeichnet. Zudem erstattete er Strafanzeige gegen den Anwalt Daniel Sebastian, der die Sammlung der IP-Adressen veranlasst und die Auskunftsersuchen beim Landgericht Köln gestellt hatte.

Im Zusammenhang mit den Massenabmahnungen gibt es mehrere Ungereimtheiten: Wie den Auskunftsbeschlüssen des Landgerichts Köln zu entnehmen ist, hat die Firma itGuards im Vorfeld tausende IP-Adresse gesammelt. Dass dies mit rechten Dingen zugegangen sei, sollen ein Gutachten der Kanzlei Diehl & Partner vom 22. März 2013 sowie eine eidesstattliche Versicherung (PDF) eines Mitarbeiters von itGuards bescheinigen.

Zu Details der Adressermittlung schweigen sich die Beteiligten aus. Das, so der abmahnende Anwalt Thomas Urmann gegenüber der Welt, sei das „Geschäftsgeheimnis der Ermittlungsfirma“. Laut der Tageszeitung bestehen jedoch erhebliche Zweifel daran, dass das Vorgehen der Abmahner korrekt gewesen ist.

Browser-Protokolldateien aus der Zeit von Ende Juli bis Anfang August von Redtube-Nutzern lieferten zum Beispiel Hinweise auf die Seite trafficholder.com. Von dort sei in schneller Folge auf die Seiten movfile.net, retdube.net und dann erst auf Redtube weitergeleitet worden. Die Links von movfile und retdube seien „augenscheinlich mit einer eindeutigen Film-Identifikationsnummer markiert“ gewesen.

Hätten die Rechteinhaber und ihre Anwälte so also Nutzer bewusst auf Seiten mit ihren Inhalten gelockt, dürfte es schwer fallen, nachträglich zu behaupten, diese hätten mit der Nutzung der Angebote Urheberrechte verletzt. Abgesehen davon ist es zahlreichen mit der Sache befassten Anwälten zufolge ohnehin fragwürdig, ob die Nutzung von Streaming überhaupt als Urheberrechtsverletzung angesehen werden kann.

Dies scheint auch den Abmahnern bewusst gewesen zu sein: Schließlich haben sie sich in ihren Auskunftsersuchen zur Verknüpfung der IP-Adressen mit den Namen der Kunden von Internetprovidern von der Wortwahl und den Formulierungen her stark an Filesharing-Abmahnungen angelehnt. Das ist allerdings nur einem kleinen Teil der damit befassten Richter beim Landgericht Köln aufgefallen.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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8 Kommentare zu Staatsanwaltschaft Köln erwägt Ermittlungsverfahren wegen Redtube-Abmahnungen

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  • Am 17. Dezember 2013 um 15:01 von Safe_surfer

    Die Webseiten der Firmen „the Archive“ und „itguards“ wurden von einem Account verwaltet. Das wurde mittels eine Abuse-Anfrage bestätigt. Es stinkt gewaltig.

    • Am 17. Dezember 2013 um 21:51 von Singular

      Habe die beiden Firmen aus Jux angepingt. Die selbe IP-Adresse, da braucht man keine Abuse-Abfrage. ;)

      • Am 18. Dezember 2013 um 17:51 von mepeisen

        Das kann halt auch Zufall sein. Wenn du bei 1und1 Webspace mietest teilst du den Webserver auch mit einer handvoll oder hunderten anderer Webspace-Kunden.
        Die Abuse-Anfrage ist aber der endgültige Beweis und nicht umzustoßen. Warum? Dazu schaue man sich den Blog http://blog.kowabit.de/wix-com-bestaetigt-itguards-net-und-the-archive-ch-haben-selben-verwalter/ an. Der Admin hat hier – so blöd ist er wirklich – eine eMail-Adresse mit Firmenname A und einen Benutzernamen mit Firmennamen B verwendet…

  • Am 17. Dezember 2013 um 21:36 von NewcastleDisease

    Der abmahnende Anwalt gibt offen zu daß die Welle der Abmahnungen wegen Streaming gestartet wurde weil in Filesharing Börsen nichts mehr oder nicht mehr genug zu holen ist. Jetzt kommen immer mehr Infos über das „Geschäftsgebaren“ dieser Firma ans Licht…auch wenn ich nicht betroffen bin so hoffe ich doch das die Kanzlei diese kriminelle Abzocke mit ihrer Zerschlagung und die beschäftigten „Anwälte“ mit Berufsverbot bezahlen werden.

  • Am 17. Dezember 2013 um 23:59 von winfried

    Interessant ist, dass sich gleich im Nachbarhaus der Kanzlei in der Guericke-Straße in Regensburg, ein Bordell befindet. Der Straßenstrich ist gleich um die Ecke, keine100 m der Kanzlei entfernt.
    Bei so viel Rotlichtnähe verwundern mich die Pornoabmahnungen nicht. ;-)

  • Am 18. Dezember 2013 um 16:23 von nullnullnix

    Mal was gundsätzliches:
    jede Webseite kann lokal gespeichert und herunter geladen werden. Seiten, Bilder, Videos…was auch immer.

    Wenn also ein Stream auch ein Download ist – dann ist man auf keiner einzigen Seite im Netz mehr sicher !

    Jede Seite kann ein IP-Catcher sein, der irgendwelche Nutzerrechte geltend macht – und seien es nur die eigenen Urlaubsbilder… !

    Kommt man als user versehentlich oder absichtlich auf eine Seite auf der „irgendwelcher Content“ mit „urheberrechtlich geschütztem material“ (Grundsätzlich ist unterliegt in der BRD ja ALLES irgendeinem urheberrecht – dem eigenen oder dem einer Dritten)..verbaut ist, dann „lädt man sich diese automatisch auf die Platte oder Zwischenspeicher.
    Der Hoster der besuchten Seite druckt sich die Log-Dateien aus und besorgt sich wegen urheberrechtsverletzung die Freigabe der geloggten IP-Adressen und übergibt das ganze einem netten Anwalt der eifrig abmahnt und Kohle eintreibt…..

    So in etwa stellt sich das Landgericht Köln wohl die Zukunft des Netzes vor ?

  • Am 18. Dezember 2013 um 23:51 von Carsten

    Naja, einig sind wir uns ja alle, dass ein Stream oder das bloße unvermeidbare herunterladen des Browsers in den Cache, keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Eine Urheberrechtsverletzung im Internet findet doch nur statt, wenn WIR geschützte Werke offen für alle zur Verfügung stellen. Besucher dieser Streamingportale können doch in keiner Weise erahnen welcher dieser Streams nun ohne Einverständnis des Rechteinhabers veröffentlich werden. Wer sich hier strafbar macht, kann nun der Betreiber des Streamingportals sein und witzigerweise wird der Betreiber nicht angegangen.

    Was haben wir erfahren?
    1. The Archive AG und ITGuard hängen zusammen
    2. Rechtsanwälte der Abmahnkanzlei sitzen scheinbar in führenden Positionen bei The Archive AG
    3. Die Software von ITGuard ist nur bei Filesharing einzusetzen.
    4. Die IP Adressen können eigentlich nur über Webinhalte wie Werbung o.Ä. erfasst werden. Ist das so wäre das eine Verletzung des Datenschutzes auf kriminellem Niveau.
    5. Die Richter in Köln wurden mit vorsätzlich falsch formulierten Anträgen getäuscht.
    6. Neuste Meldung: Man wolle so weitermachen bis die Rechtslage geklärt ist. Mit andere Worten, man darf in Deutschland ganz offen offensichtlich Rechtsbruch begehen bis ein Oberster Richter die Rechtslage klärt.

    Vielleicht liege ich nicht mal verkehrt, wenn mir spontan der Gedanke kommt, dass die Pornokönige dahinter stecken. Diese haben das Geld solchen einen Weg zu gehen um abzukassieren und suchen schon seit Jahren diese Portale anzugehen und dem kopieren Ihrer Titel ein Ende zu bereiten. Das denen bewusst ist, das hier nicht nach deutschen oder europäischen Recht vorgegangen wird zeigt ja schon der Firmensitz von The Archive AG in der Schweiz die ja noch immer neutral ist und nicht zur EU gehört.

    Den Rest kann sich jeder selbst ausmalen. es gibt Zeiten, da schäme ich mich ein Deutscher zu sein. Momentan schäme ich mich dafür.

    Randnotiz: Ich habe die Seite von Redtube letztes Wochenende mal testweise aufgerufen. Kannte ich bisher nicht. Kaspersky hat mir sofort einen Netzwerkangriff gemeldet und die IP Adresse gesperrt als ein weiteres Fenster mit dunklem Hintergrund und einem einzigen weißen Pixel aufging. Und das obwohl Popups im Mozilla abgeschaltet sind.

  • Am 20. Dezember 2013 um 2:16 von Mattys

    Ich will auch abgemahnt werden,habe Pornofilme heimlich geschaut. Bitte Anwalt komme zu mir und mahne mich ab

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