US-Gericht weist Klage gegen Apple wegen angeblicher Datenschutzverstöße ab

In dem von Verbrauchern angestrengten Verfahren ging es um die Verwendung eindeutiger Geräte-IDs zum Tracking des Nutzerverhaltens durch Apps. Nach Ansicht von Richterin Koh konnten die Kläger keine ausreichenden Beweise für einen ihnen entstandenen Schaden vorlegen.

Ein kalifornisches Bezirksgericht hat eine von Verbrauchern eingereichte Klage gegen Apple wegen vermeintlicher Datenschutzverstöße abgewiesen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters meldet, konnten die Kläger keine ausreichenden Beweise vorlegen, dass sie sich auf angeblich ungenaue Darstellungen des Herstellers verlassen und einen Schaden erlitten hätten.

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In der im Jahr 2011 eingereichten Klage ging es darum, dass Apps unter iOS 4 und früher eine eindeutige Geräte-ID (UDID) unbemerkt zum Tracking von Nutzeraktivitäten verwenden konnten. Später schränkte Apple den Zugriff von Apps auf die UDID ein und verbannte schließlich alle Anwendungen aus seinem App Store, die auf die Geräte-ID zugreifen wollten, um den Nutzer eindeutig zu identifizieren. Heute ist dies nur noch mittels einer temporären ID möglich.

Konkret warfen die Kläger Apple vor, iOS ursprünglich so entworfen zu haben, dass persönliche Informationen einfach an Dritte übermittelt werden konnten, welche die Daten dann ohne Wissen oder Zustimmung des Nutzers analysierten. Als ihnen entstandenen Schaden führten sie unter anderem einen überhöhten Preis für ihre iPhones sowie durch das Tracking verlorenen Speicherplatz an.

Das hielt die zuständige Richterin Lucy Koh vom Bezirksgericht in San Jose aber nicht für überzeugend. „Die Kläger müssen in der Lage sein, Beweise vorzulegen, dass es eine ungenaue Darstellung seitens Apple gab, sie sich tatsächlich auf diese ungenaue Darstellung verlassen haben und ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist“, erläuterte sie ihre Entscheidung vom 25. November. Weder die Anwälte der Kläger noch Apple wollten gegenüber Reuters einen Kommentar zur Klagabweisung abgeben.

Der Fall war Teil eines landesweiten Verfahrens unter Aufsicht von Bezirksrichterin Koh mit 19 zusammenhängenden Fällen. Sie leitet auch den Patentprozess zwischen Apple und Samsung. In der Neuverhandlung des Schadenersatzes, den Samsung an Apple zahlen muss, sprach eine Jury dem iPhone-Hersteller zuletzt weitere 290 Millionen Dollar für Patentverletzungen durch Samsungs Smartphones zu. Dadurch beläuft sich die gesamte Entschädigung auf knapp 930 Millionen Dollar.

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3 Kommentare zu US-Gericht weist Klage gegen Apple wegen angeblicher Datenschutzverstöße ab

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  • Am 28. November 2013 um 23:16 von Judas Ischias

    Selber Tracking betreiben, aber Google vor Gericht zerren. Eine wie immer merkwürdige Rechtsauffassung hat der Appel.

  • Am 29. November 2013 um 13:25 von JennyS

    Selbst schuld… Wer Apple vor Richterin Koh zieht und tatsächlich erwartet nur den Hauch einer Chance zu haben, hat Amerikanischen Kapitalismus nicht verstanden. Und selbst wenn es ein Urteil gegen Apple gibt wird das in Rekordzeit vom Präsidenten selbst aufgehoben. Naives Volk.

    • Am 30. November 2013 um 1:00 von Judas Ischias

      Hmmm, diese Richterin scheint mir die absolute Apple/Samsung-Spezialistin zu sein. Fast immer wenn es um irgendwelche Apple-Prozesse geht, liest man den Namen Koh. Wirklich schön das es noch solche Fachleute gibt. lol

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