Kim „Dotcom“ Schmitz verklagt neuseeländische Polizei wegen Megaupload-Razzia

Eine Terrorismuseinheit soll "exzessive Gewalt" angewandt und Türen eingetreten haben. Vorher wurden angeblich Telefon und Computer von Schmitz bespitzelt, die Aktion anschließend vertuscht. Seit einem Jahr steht fest, dass der Haftbefehl nicht korrekt war.

Kim „Dotcom“ Schmitz hat eine Klage gegen die neuseeländischen Polizeibehörden eingereicht. Er wirft ihnen vor, ihn illegal ausspioniert und bei einer Razzia auf seinem Grundstück im Jahr 2012 exzessive Gewalt angewandt zu haben. Schmitz fordert vor dem Auckland High Court 8,55 Millionen Neuseeländische Dollar (5,25 Millionen Euro) Schadenersatz, wie der New Zealand Herald berichtet.

Kim Dotcom Schmitz

Im Januar 2012 war Megaupload im Rahmen einer internationalen Polizeiaktion wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße geschlossen worden. Die Behörden nahmen Schmitz und drei seiner Angestellten in Untersuchungshaft. Später kamen sie auf Kaution frei, und Schmitz gründete unter dem Namen Mega einen neuen Cloudspeicherdienst.

Im März hatte ein Berufungsgericht den Grund für die jetzige Klage bereitet. Es entschied, dass eine Klage von Schmitz gegen das Government Communications Security Bureau (GCSB) wegen illegaler Abhörmaßnahmen zulässig sei. Die Behörden hatten sowohl Telefon als auch Computer von Schmitz ausspioniert. Der Klageschrift zufolge hat der stellvertretende Premierminister Neuseelands, Bill English, in der Folge versucht, den Vorfall zu vertuschen.

Über die Razzia heißt es in Schmitz‘ Klage, sie sei „exzessiv aggressiv und in die Privatsphäre eindringend“ gewesen. Für die Terrorismusabwehr geschulte Einheiten seien mit dem Hubschrauber gekommen, hätten Türen eingetreten, unbewaffnetes Sicherheitspersonal mit Handschellen gefesselt und Schmitz‘ Frau Mona den Kontakt mit ihren Kleinkindern verweigert.

Die Rechtsvertreter der Regierung halten den Einsatz von Spezialtruppen aber für gerechtfertigt. Eine Überwachung oder Vertuschung hat ihnen zufolge nicht stattgefunden. Dennoch entschuldigte sich Premierminister John Key für den Vorfall.

Schon letzten Juli hatte der High Court den von den Behörden vorgelegten Durchsuchungsbefehl für ungültig (weil zu unspezifisch) erklärt. Die Razzia hatte die US-Bundespolizei FBI beantragt, die nach wie vor eine Auslieferung von Schmitz wegen Urheberrechtsverstößen, Geldwäsche und organisierter Kriminalität fordert. In den Staaten drohen Schmitz bis zu 20 Jahre Haft.

Die Klage gegen die Polizei wird ab März verhandelt – und damit vor dem Abschiebungsverfahren. Schmitz war letzten Monat als Direktor von Mega zurückgetreten. Er will sich nach eigenen Angaben auf einen geplanten neuen Dienst Mega Music, sein Abschiebungsverfahren und die Gründung einer politischen Partei konzentrieren.

[mit Material von Max Smolaks, TechWeekEurope.co.uk]

Themenseiten: Mega, Tauschbörse, Urheberrecht

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