E-Book-Preisabsprachen: Gericht skizziert mögliche Auflagen für Apple

Es kritisiert Apples fehlende Einsicht und Reue. Zugleich weist es aber die Forderung des US-Justizministeriums zurück, einen externen Kartellwächter einzusetzen. Sein Ziel ist es, die freie Preisgestaltung zu schützen, ohne die Flexibilität des App Store einzuschränken.

Bei einer Anhörung im Kartellprozess gegen Apple hat das zuständige US-Gericht am Freitag die Auflagen erläutert, die es wahrscheinlich gegen das Unternehmen aus Cupertino verhängen wird. Es wird zwar nicht auf alle Forderungen des US-Justizministeriums eingehen, aber nach eigenen Angaben auch berücksichtigen, dass sich Apple bisher nicht zu den E-Book-Preisabsprachen bekannt hat.

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Richterin Denise Cote deutete an, sie werde ein Regelwerk akzeptieren, dass den Wettbewerb wiederherstellt und Apple die Möglichkeit gibt, seinen App Store weiterzuentwickeln. „Wenn wir die freie Preisgestaltung schützen können, ohne die Flexibilität und die Verwaltung des App Store anzufassen, dann wäre das meine Priorität“, sagte Cote. Apple dürfe den App Store aber auch nicht als Hintertür einsetzen, um wettbewerbsfeindliche Vereinbarungen einzuführen.

Einem externen Kartellwächter, wie vom Justizministerium gefordert, erteilte Cote eine Absage. Apple müsse dafür allerdings ein internes Programm einrichten, das die Einhaltung der Wettbewerbsregeln überwache. Zudem will sie den Zeitraum, in dem Apple keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen darf, von fünf auf zwei Jahre verkürzen. Danach sollen die Verlage abwechselnd alle sechs bis acht Monate neue Bedingungen mit Apple aushandeln. So sollen sie an Absprachen gehindert werden.

Zudem kritisierte Cote die fehlende Bereitschaft Apples und der Verlage, eigene Fehler einzugestehen. „Das war ein regelwidriges Spiel mit hohen Einsätzen, und der Verbraucher hat darunter gelitten“, sagte die Richterin. Weder Apple noch die Verlage hätten öffentlich Reue gezeigt. „Sie sind, um es mit einem Wort zu sagen, uneinsichtig.“

Im Juli hatte das Gericht Apple wegen illegaler Preisabsprachen für schuldig befunden. „Wenn Apple diese Verschwörung nicht orchestriert hätte, dann hätte sie nicht gelingen können“, begründete Cote ihre Entscheidung. Bei der Anhörung am Freitag standen die Vorschläge beider Seiten zur Debatte, die eine derartige „Verschwörung“ künftig verhindern sollen. Die Höhe des Schadenersatzes, der auf bis zu 500 Millionen Dollar geschätzt wird, soll in einer separaten Verhandlung ermittelt werden.

Das Department of Justice hatte unter anderem gefordert, dass Apple alle bestehenden Vereinbarungen mit den ebenfalls angeklagten fünf großen Verlagen kündigen muss. Zudem soll Apple Firmen wie Amazon erlauben, in ihren E-Book-Apps für iOS käufliche Inhalte zu verlinken. Apple bezeichnete die Vorschläge als vage, zu weitreichend und ungerechtfertigt.

[mit Material von Joan E. Solsman, News.com]

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3 Kommentare zu E-Book-Preisabsprachen: Gericht skizziert mögliche Auflagen für Apple

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  • Am 12. August 2013 um 13:56 von Bert

    Sicherlich wird Obama auch dieses Urteil gegen Apple per Veto ablehnen.:-)

    • Am 12. August 2013 um 22:16 von hoppala

      harte worte von cote, erinnert mich an ein itc-urteil. malsehen, was am ende davon übrig bleibt.

  • Am 13. August 2013 um 5:59 von pun

    Alle geschmiert….jede Strafe wird aufgehoben oder verkürzt…us Gerichte, was ein Witz

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