Microsoft verklagt US-Zollbehörde

Microsoft hat den US-Zoll verklagt, weil er ein Importverbot für Motorola-Smartphones nicht durchgesetzt hat. Mit in der Klage aufgeführt wird das US-Heimatschutzministerium als Aufsichtsbehörde der U.S. Customs and Border Protection (CBP). Erlassen wurde das Importverbot bereits im Mai 2012 von der Internationalen Handelskommission der USA (ITC) und soll bis mindestens April 2018 gelten.

Nach dieser Entscheidung verstoßen Mobiltelefone der Google-Tochter Motorola Mobility gegen ein Microsoft-Patent, das eine Methode zur Synchronisation von Kalendereinträgen zwischen Smartphones und anderen Computing-Geräten beschreibt. Motorola konnte die Zollbehörde aber offenbar davon überzeugen, dass die Entscheidung nicht die Synchronisation über Google, sondern nur über Microsofts Server betrifft. Es konnte so eine Übergangsfrist aushandeln, um entsprechende Veränderungen vorzunehmen. Am 6. August steht eine Berufungsverhandlung zum Importverbot der ITC an.

„Der Zoll hat eine klare Verantwortung dafür, die Entscheidungen der ITC umzusetzen, die nach einem vollständigen Verfahren und einer gründlichen rechtlichen Prüfung erfolgten“, heißt es in einer Stellungnahme von Microsofts Rechtsabteilung. „Hier hat der Zoll jedoch wiederholt seine Verpflichtung ignoriert und hat das nach geheimen Gesprächen getan.“

Google-Sprecher Matt Kallman hält dagegen: „Der US-Zoll hat zu Recht Microsofts Versuch zurückgewiesen, seine Patentansprüche auszuweiten, um die Amerikaner daran zu hindern, auf ihren Mobiltelefonen eine ganze Reihe von legitimen Kalenderfunktionen wie das Planen von Besprechungen zu nutzen. Wir sind zuversichtlich, dass das Gericht dem zustimmen wird.“

Der Zoll steht wie die Gerichte zwischen Streitparteien, die im umkämpften Markt der Smartphones rechtliche Möglichkeiten bis zum Letzten ausschöpfen. Auch Apple versucht ein Verkaufs- und Importverbot für ältere iPhones und iPads aufzuhalten und beantragte letzte Woche bei der ITC dessen vorübergehende Aussetzung bis zur Entscheidung eines Berufungsgerichts. Der iPhone-Hersteller warnte vor einem „nicht wieder gutzumachenden Schaden“, sollte die von Samsung erwirkte Maßnahme wie vorgesehen in Kraft treten.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

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ZDNet.de Redaktion

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