Google-Mitgründer Sergej Brin trägt Google Glass (Bild: James Martin / CNEt.com)
Google hat angekündigt, dass es seine vorhandenen Datenschutzrichtlinien für Google Glass nicht ändern wird. Damit lehnte es eine Forderung des US-Kongressabgeordneten Joe Barton ab. Er befürchtet unter anderem, dass die Computerbrille in der Lage sein wird, persönliche Informationen von Dritten zu sammeln.
Der Suchkonzern betont in einem Brief an den Abgeordneten (PDF), dass es bereits verschiedene Vorkehrungen getroffen habe. Beispielsweise müsse ein Nutzer alle Befehle an Glass laut aussprechen. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass umstehende Personen ohne ihr Wissen gefilmt werden. Bei einem Interview von TechWeek mit Rackspace-Mitarbeiter Robert Scoble zeigte sich kürzlich jedoch, dass das Mikrofon der Brille auch geflüsterte Befehle verarbeiten kann.
Schon Anfang Juni hatte Google bestätigt, dass Glass zum Marktstart keine Gesichtserkennung unterstützen wird. Als Grund dafür nannte es datenschutzrechtliche Bedenken. Zudem dürfen Entwickler das Display der Brille nicht abschalten, wenn die Kamera benutzt wird.
Darüber hinaus weist Google darauf hin, dass Glass-Nutzer alle in dem Gerät gespeicherten Daten löschen können. Zudem lässt die Brille bei Verlust oder Diebstahl auch aus der Ferne löschen. Google testet derzeit auch noch Verfahren, um den Flash-Speicher der Brille mit einer Sperre zu versehen.
Barton zeigte sich von Googles Reaktion auf seine Forderungen enttäuscht. „Es gibt Fragen, die nicht adäquat oder gar nicht beantwortet wurden“, sagte Barton. Neue Technologien wie Glass seien in der Lage, die gesellschaftlichen Normen verändern. „Ich glaube, es ist wichtig, dass die Rechte der Menschen geschützt werden, und entscheidend, dass der Datenschutz in das Gerät integriert ist.“
Mitte Juni hatten bereits zehn Datenschutzbehörden weltweit Google in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, offene Fragen zu Glass zu beantworten. Zu den Unterzeichnern gehören Datenschutzbeauftragte in Australien, Neuseeland, Kanada, Mexiko, Israel und der Schweiz. Mit Jacob Kohnstamm ist auch der Vorsitzende der Artikel-29-Datenschutzgruppe vertreten, dem unabhängigen Beratungsgremium der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes. Ihre Fragen betreffen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften sowie die Vorkehrungen, die Google und die App-Entwickler zum Schutz der Privatsphäre treffen.
[mit Material von Tom Brewster, TechWeekEurope]
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