E-Book-Kartellprozess: Streit um eine E-Mail von Steve Jobs

In einem E-Mail-Entwurf befürwortete der Apple-Gründer, Amazon zur Übernahme des Agenturmodells zu zwingen. Laut Apple war die tatsächlich versandte Mail jedoch ganz anders formuliert. Im dreiwöchigen Verfahren müssen Apple-Manager Eddy Cue und hochrangige Vertreter der Verlage aussagen.

Im Prozess um angebliche Preisabsprachen bei E-Books argumentieren sowohl die Ankläger als auch Apples Verteidiger mit dem Text einer von Steve Jobs geschriebenen E-Mail. Der Vertreter des US-Justizministeriums legte zunächst eine Entwurfsfassung vor, aus der die wirkliche Absicht des früheren Apple-Chefs ersichtlich sein könnte. Apple hielt mit einer ganz anders formulierten Mail dagegen, die tatsächlich versandt worden sei.

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„Ich kann damit leben, solange sie Amazon dazu bringen, bei Neuerscheinungen innerhalb des ersten Jahres auf das Agenturmodell zu wechseln“, hieß es im Entwurf der E-Mail. Adressiert war sie an Eddy Cue, der als Senior Vice President für Apples Online-Shops sowie Webdienste verantwortlich ist und vom Justizministerium als „oberster Anführer der Verschwörung“ beschuldigt wird.

Die Kartellklage wirft Apple vor, eine rechtswidrige Absprache führender Verleger unterstützt zu haben, die zum Ziel hatte, die Preise von E-Books zu erhöhen. Um dem iPad bessere Chancen als E-Readern zu geben, hatte Apple mit den Verlagen ein Agenturmodell mit festgelegten E-Book-Preisen vereinbart, bei dem es einen Anteil von 30 Prozent einbehält. Besondere Hebelwirkung entfaltete dabei eine Meistbegünstigungsklausel, die dem iPad-Hersteller garantierte, dass andere Anbieter keine besseren Konditionen erhalten konnten. In der Folge konnte beispielsweise der Verleger Macmillan auch Amazon zu höheren E-Book-Preisen und der Übernahme des Agenturmodells zwingen.

Apple verteidigte sich jetzt mit dem Text der E-Mail, die später tatsächlich versandt worden sei. Darin erklärte Jobs, er könne damit leben, wenn Cue die Meistbegünstigungsklausel durchsetzen könne. Strittig ist im Verfahren auch, inwieweit weitere Aussagen des verstorbenen Firmengründers als Beweis gegen Apple genutzt werden können. Der iPad-Hersteller war bei den Absprachen der beteiligten Verlage zwar nicht zugegen, aber der Anstoß dazu kam von Apple, wie Steve Jobs seinem autorisierten Biografen Walter Isaacson anvertraute: „Wir haben den Verlegern gesagt: ‚Wir gehen zum Agenturmodell über, bei dem ihr den Preis festlegt und wir unsere 30 Prozent bekommen. Und ja, der Kunde zahlt ein wenig mehr, aber das wollt ihr doch ohnehin.'“

Alle fünf beteiligten Verlage – darunter auch Macmillan, eine Tochterfirma der deutschen Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck – haben inzwischen einen Vergleich abgeschlossen. Als letzter Verlag knickte die zu Pearson gehörende Penguin Group ein und verpflichtete sich zur Zahlung von 75 Millionen Dollar Schadenersatz. Apple hingegen beharrt weiterhin darauf, nicht an rechtswidrigen Preisabsprachen beteiligt gewesen zu sein. Im Kartellprozess, der insgesamt drei Wochen dauern soll, müssen Apple-Manager Eddy Cue und hochrangige Vertreter der Verlage aussagen.

[mit Material von Steven Musik, News.com]

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Themenseiten: Apple, E-Books, Gerichtsurteil, Kartell, Steve Jobs, United States Department of Justice

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