Deutscher Bundestag will Software-Patente eindämmen

Seiner Ansicht nach reicht der urheberrechtliche Schutz von Software üblicherweise aus. Als Ausnahmen definiert er Programme, die eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzen. Schutzrechte für Software lehnen die Parlamentarier fraktionsübergreifend ab.

Der Deutsche Bundestag hat den interfraktionellen Antrag „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern – Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen“ (PDF) einstimmig verabschiedet. Dieser lehnt einen über das bestehende Urheberrecht hinausgehenden Patentschutz für Software ab. Als Ausnahmen definiert er lediglich Lösungen, bei denen ein Computerprogramm eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzt.

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Die IT-Mittelstandsverbände Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) und der Bundesverband Informations- und Kommunikationstechnologie (BIKT) begrüßen das klare Votum der Parlamentarier. In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss des Bundestages hatten sich die Verbände schon im Vorfeld für den Antrag ausgesprochen.

„Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt“, erklärte BITMi-Präsident Oliver Grün.

Die Verantwortung für gesetzliche Regelungen in diesem Bereich an Brüssel abzugeben, halten die Branchenvertreter für riskant: Die EU sei seit Jahren nicht in der Lage, Rechtssicherheit auf dem Softwaresektor zu schaffen. Johannes Sommer vom BIKT fordert daher: „Deutschland muss gesetzgeberisch vorangehen, um ein deutliches Signal in Richtung Brüssel zu senden.“

BIKT und BITMi schlagen dafür eine Schutzschirmklausel im Urheberrecht vor. Sie soll verhindern, dass Patentansprüche mit urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren und diese ins Leere laufen lassen. Die Verbände empfehlen darüber hinaus, im Patentgesetz zu verankern, dass sich die Wirkung von Patenten nicht auf urheberrechtlich selbstständig geschützte Werke erstreckt.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Themenseiten: Patente, Software, Urheberrecht

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