Hessens Verbraucherschutzministerin fordert Rückgaberecht für Apps

Lucia Puttrich (CDU) will Anbieter verpflichten eine Demoversion ihrer Software bereitzustellen. Nur so kann ihrer Ansicht nach der Verbraucher entscheiden, ob ihm ein Programm gefällt oder nicht. Aktuell bietet nur Google ein eingeschränktes Rückgaberecht an.

Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich (CDU) hat sich für ein Rückgaberecht für alle digitalen Güter ausgesprochen. „Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe – ob sie mir gefällt oder nicht“, sagte Puttrich im Vorfeld der Verbraucherschutzministerkonferenz, die vom 15. bis 17. Mai in Bad Nauheim stattfindet.

Staatsministerin Lucia PuttrichStaatsministerin Lucia Puttrich

„Beim Download von Apps sind ein Widerruf des Vertrages und eine Rückgabe bisher oft nicht möglich“, so die Kreisvorsitzende der CDU Wetterau weiter. Das sei dem Verbraucher meist nicht bewusst. Er müsse aber die Chance haben, sich zu entscheiden, ob ihm ein Produkt gefällt oder nicht.

Die Ministerin fordert die Bundesregierung daher auf, sich bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht für einen Ausgleich für das mit Beginn des Downloads erlöschende Widerrufsrecht beim Kauf digitaler Güter einzusetzen. Sie schlägt beispielsweise vor, Anbieter zu verpflichten, eine Demoversion ihrer Software oder Musik bereitzustellen.

Tatsächlich schließt Apple in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für App Store und iTunes ein Rückgaberecht grundsätzlich aus. „Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen über Produkte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie Downloads von Audio- und Videodateien, eBooks oder Software, nicht zu“, heißt es darin. Bei iTunes können Nutzer nur bis zum Start des Downloads von dem Kauf zurücktreten und erhalten den Kaufpreis erstattet. Sonst nimmt Apple eine gekaufte App höchstens aus Kulanz zurück, wenn sie „unakzeptabel schlecht“ ist und über den „Berichte ein Problem“-Link gemeldet wurde.

Bei Google Play gilt hingegen ein eingeschränktes Rückgaberecht für gekaufte Apps. Gibt der Nutzer eine Anwendung innerhalb von 15 Minuten ab dem Zeitpunkt des Downloads zurück, erhält er den vollen Kaufpreis erstattet. Allerdings darf eine App nur einmal zurückgegeben werden.

Puttrich will sich auf der Verbraucherschutzministerkonferenz auch für mehr Transparenz und Klarheit beim mobilen Einkauf stark machen. „Die wesentlichen Informationen für die Nutzer und Einwilligungserklärungen müssen so gestaltet sein, dass sie auf den Endgeräten angemessen zur Kenntnis genommen werden können und der Verbraucher diesen zustimmen kann. Hierfür müssen die Geräte-Hersteller und Entwickler von Apps sorgen“, betonte die CDU-Politikern.

Auch in Sachen Transparenz bei der mobilen Kaufabwicklung sieht die Ministerin noch Optimierungsbedarf: „Die Zahl der Verbraucher, die mit ihren mobilen Endgeräten Tickets kaufen, Bankgeschäfte abwickeln oder online einkaufen, nimmt immer mehr zu. Um diesem Trend verbraucherfreundlich zu begegnen, müssen die Verbraucher klar verständliche und übersichtliche Informationen erhalten.“ Puttrich spricht sich generell für Informations- uns Aufklärungskampagnen aus, um die Verbraucherbildung im digitalen Verbraucherschutz voranzubringen.

Tipp: Sind Sie ein Android-Kenner? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de

Themenseiten: Apple, Google, Politik, Software

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu Hessens Verbraucherschutzministerin fordert Rückgaberecht für Apps

Kommentar hinzufügen
  • Am 7. Mai 2013 um 7:58 von Jupp

    Soll das Rückgaberecht nach einem Test auch auf Software, Videos und Musik auf Datenträgern aus dem Versand- und Einzelhandel ausgedehnt werden? Im Sinne einer Gleichbehandlung müsste das eigentlich ebenso erfolgen. Dann werden die Filesharing-Plattformen ihre Kapazitäten erweitern müssen… :-D

  • Am 7. Mai 2013 um 14:51 von wurzn

    Wssn des für ne logik jupp? Beim filesharing bringen die user die kapazitäten. Und wiso soll des ansteigen? Glaub eher, vernünftige gesetze und rückgaberecht wird illigale kopien weiter zurückdrängen. Find des gut. Ausgerechnet von der cdu….

    • Am 7. Mai 2013 um 16:18 von Jupp

      Naja ganz einfach! Du gehst in den Laden, holst Dir diverse DVDs oder CDs, kopierst das Zeug und bringst die Originale zurück, weils Dir nich gefällt…

      • Am 4. Juni 2013 um 11:26 von Carsten

        „Tatsächlich schließt Apple in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für App Store und iTunes ein Rückgaberecht grundsätzlich aus.“
        Ich frag mich nur wofür unsere Vorfahren eigentlich gekämpft haben. Wir werfen alle Errungenschaften nach und nach ohne Hirn und Verstand über Bord. Ich will einfach nicht verstehen warum jedes Wirtschaftsunternehmen mit einer gewissen wirtschaftlichen Kapazität Recht und Gesetzt eines souveränen Staates unterwandern kann. Warum werden hier Politiker nicht tätig. Ach ja, die sind ja auch unfähig. Herzlich Willkommen bei Hobbes. Jeder gegen jeden. Super. Traumgesellschaft. Tach auch. Und immer schön weiter konsumieren…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *