Microsoft droht in Frankreich Steuernachzahlung von 52,5 Millionen Euro

Der Betrag bezieht sich auf die Fiskaljahre 2007, 2008 und 2009. Es ist die dritte Nachforderung in fünf Jahren. Microsoft hat bereits Einspruch gegen den Bescheid eingelegt.

Microsoft soll in Frankreich 52,5 Millionen Euro Steuern nachzahlen. Es ist die dritte Nachforderung in fünf Jahren und zugleich die Größte in diesem Zeitraum. Einem Bericht des Fernsehsenders BFM TV zufolge bezieht sie sich auf die Fiskaljahre 2007, 2008 und 2009.

Logo von Microsoft

Ausgelöst wurde die Nachzahlung durch eine Steuerprüfung im Jahr 2010. Dabei wurden die Gebühren geprüft, die die französische Niederlassung an die Mutter in Irland abführt. Microsofts Hauptniederlassung für Europa befindet sich in Dublin.

Microsoft Frankreich arbeitet auf Basis von Provisionen. Es erhält einen Anteil an jedem Geschäft, das zwischen der Europazentrale und Kunden in Frankreich unterzeichnet wird. Nach einer Kontrolle dieser Provisionen sei die französische Steuerbehörde nun zu dem Ergebnis gekommen, dass Microsoft dem Staat weitere 52,5 Millionen Euro schuldet, heißt es weiter in dem Bericht.

Ob Microsoft diesen Betrag tatsächlich bezahlen muss, bleibt abzuwarten. 2005 war das Unternehmen erfolgreich gegen eine derartige Nachforderung vorgegangen. Auch jetzt liegt der zuständigen Behörde ein entsprechender Einspruch vor.

Niederlassungen, die als Agent für ein Mutterunternehmen agieren, das wiederum in einem Land mit einem niedrigeren Steuersatz registriert ist, sind ein beliebtes Mittel zur Optimierung der Steuerzahlungen. Auch wenn dieses Vorgehen legal ist, ist es zuletzt ins Visier der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa) geraten. Sie fordert eine bessere Koordination zwischen ihren 34 Mitgliedstaaten, um die Verlagerung von Gewinnen und damit der „Steuerflucht“ Einhalt zu gebieten.

Eine mögliche Antwort auf dieses Problem ist ein Vorschlag für eine neue EU-Direktive (PDF) für eine einheitliche Unternehmensbesteuerung, den die EU-Kommission 2010 eingebracht hatte. Allerdings steht dabei die Beseitigung von Hemmnissen im Vordergrund, die sich aus unterschiedlichen nationalen Steuergesetzen ergeben und zu einer Doppelbesteuerung oder hohen administrativen Auflagen führen können. Mit einer baldigen Umsetzung ist nicht zu rechnen – die Diskussionen zu dem Thema dauern schon seit 2003 an.

[mit Material von Valéry Marchive, ZDNet.com]

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