Gutachten stuft Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig ein

Der Verwaltungsrechtler Christoph Degenhart kommt zu dem Schluss, dass er gegen Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes verstößt. Zum einen greift er ihm zufolge in die Handlungsfreiheit von Unternehmen ein. Zum anderen ist er nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.

Der am 1. Januar als Ersatz für die Rundfunkgebühr eingeführte Rundfunkbeitrag ist laut eines vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenen Gutachtens verfassungswidrig. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, verstößt er nach Ansicht des Verwaltungsrechtlers Christoph Degenhart gegen Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes, weil er zum einen in die Handlungsfreiheit der Unternehmen eingreife und zum anderen nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar sei.

Außerdem handelt es sich Degenhart zufolge beim Rundfunkbetrag dem ganzen Wesen nach um eine Steuer und nicht um einen Beitrag. Die Bundesländer hätten ihn daher gar nicht beschließen dürfen, da es ihnen dafür an der Gesetzgebungskompetenz fehle.

Die FAZ zitiert Degenhart mit zahlreichen Argumenten, die seinen Schlussfolgerungen zugrunde liegen. Die meisten davon zielen auf die Benachteiligung von Gewerbetreibenden durch die Neuerungen. Beispielsweise bleibe völlig unberücksichtigt, ob in Unternehmen den Mitarbeitern der Rundfunkempfang überhaupt gestattet oder möglich sei. Grundsätzlich hält Degenhart „allgemeine Vermutungen und Typisierungen“ über die Rundfunknutzung für unzulässig.

„Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss“, sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, im Gespräch mit der FAZ. Er sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert ein gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung.

Schon beim Slogan alles falsch gemacht? Ein neues Gutachten hält den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig, gerade weil er "einfach für alle" gilt (Screenshot: ITespresso).Schon beim Slogan alles falsch gemacht? Ein neues Gutachten hält den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig, gerade weil er „einfach für alle“ gilt (Screenshot: ITespresso).

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Themenseiten: Politik

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Gutachten stuft Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig ein

Kommentar hinzufügen
  • Am 28. Januar 2013 um 14:02 von Bernd A.

    Herr Degenhart ist nicht der Einzige, der den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig hält. Auch andere Juristen sind seiner Ansicht. Nur der Vater des Rundfunkbeitrags – Paul Kirchhof – hat scheinbar keine rechtlichen Zweifel an seinem Konstrukt.

  • Am 3. März 2013 um 21:57 von MMBM

    Hallo, ich würde es begrüssen wenn wir das System aus Österreich übernehemen,wer kein CI-plus-Modul und gültige Smart-Card hat kann nicht TV schauen, aber er Zahlt auch nicht und schon gar nicht für den SCHROTT der bei uns läuft …
    Hier gibts NUR Kinder-, Renter- und Doku-TV und EXTREM vieeel Sport der auch noch andere Sendungen verdrängt !!! Aktuelle Spielfilme??? Gaaanz grosse Fehlanzeige !!!
    Auch die Anzahl der Kanäle ist überdenkenswert, da könnte vielgespart werden.
    Vor allem kann man nicht auf allen Emfangswegen alle TV-Sender sehen, siehe DVB-T !!

    • Am 13. Mai 2013 um 1:42 von Guntram Pollock

      wo ist der like button??

      ich werde in meiner klage erwähnen dass es denen auch freisteht pay tv daraus zu machen!

      ich will nicht dafür bezahlen dass andere tv/radio schauen/hören…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *