EU verhängt Kartellstrafe gegen Telefónica und Portugal Telecom

Sie müssen zusammen 79 Millionen Euro zahlen. Mit knapp 67 Millionen Euro entfällt der Großteil auf Telefónica. Beide Carrier hatten im Rahmen einer Übernahme vereinbart, nicht auf dem Heimatmarkt des jeweils anderen in Wettbewerb zu treten.

Die Europäische Kommission hat Telefónica und Portugal Telecom wegen illegaler Absprachen eine Geldbuße von insgesamt 79 Millionen Euro aufgebrummt. Die O2-Mutter muss 66,9 Millionen Euro zahlen, Portugal Telecom 12,3 Millionen.

Die Telekommunkationsanbieter hatten vereinbart, auf dem iberischen Markt nicht miteinander in Wettbewerb zu treten, wie die EU mitteilt. Eine solche Absprache verstößt gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der wettbewerbswidrige Vereinbarungen verbietet.

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Im Rahmen der vollständigen Übernahme des brasilianischen Mobilfunkbetreibers Vivo durch Telefónica, der bis dahin eine gemeinsame Tochter beider Unternehmen war, hielten diese im Juli 2010 vertraglich fest, dass sie ab Ende September 2010 in Spanien und Portugal nicht miteinander konkurrieren werden. Nachdem die Kommission ein Kartellverfahren eingeleitet hatte, beendeten die Parteien die Wettbewerbsabrede Anfang Februar 2011.

„Die Kommission ist verpflichtet, die Schaffung eines echten Binnenmarktes im Telekomsektor zu gewährleisten. Wir werden wettbewerbswidriges Verhalten etablierter Betreiber, die ihren Heimatmarkt schützen wollen, nicht tolerieren, denn sie schaden damit den Verbrauchern und zögern die Marktintegration hinaus“, kommentierte der für Wettbewerb zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Joaquín Almunia.

Anstatt einander durch vorteilhafte Angebote für die Kunden Konkurrenz zu machen, wie es in einem offenen, wettbewerbsbestimmten Markt normalerweise der Fall sei, hätten Telefónica und Portugal Telecom gezielt vereinbart, auf dem Heimatmarkt des jeweils anderen nicht tätig zu werden, erklärte die Kommission. Durch die Abrede sei in Spanien und Portugal der Status quo bestehen geblieben und die Integration des Telekomsektors in der EU behindert worden.

Die EU zählt solche Absprachen zu den schwersten Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, da sie zu höheren Preisen führen und die Angebotspalette für die Kunden einschränken können. Die verhängte Geldbuße richtet sich nach Dauer und Schwere des Vergehens. Im vorliegenden Fall berücksichtigte die Kommission, dass die Vereinbarung von den Parteien nicht geheim gehalten wurde. Strafmildernd habe sich zudem die frühe Beendigung der Abrede ausgewirkt.

Telefónica und Portugal Telecom sind in ihrem jeweiligen Heimatmarkt die größten Telekommunikationsanbieter, aber im Land des jeweils anderen kaum präsent. Beispielsweise entfielen 2011 knapp die Hälfte der vom spanischen Telekomsektor generierten Einnahmen auf Telefónica, das auch hierzulande mit der Marke O2 zu den vier großen Providern zählt.

Themenseiten: European Commission, Kartell, Telefónica

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