Facebook wegen virtueller Währung verklagt

Die Ausgrenzung anderer Bezahlungsmittel sieht Kickflip als Kartellverstoß an. Es ist unter dem Namen Gambit selbst Anbieter einer Online-Währung. Nach eigenen Angaben wurde es 2009 von der Facebook-Plattform verdrängt.

Facebook steht ein Prozess wegen seiner etwa in Social Gaming verwendeten Währung Currents bevor. Die Firma Kickflip Inc, die unter der Marke Gambit aktiv ist, wirft ihm einen Verstoß gegen das Kartellrecht vor, wie Bloomberg berichtet. Gambit bietet selbst eine virtuelle Währung an und kümmert sich um die nötigen Zahlungsvorgänge.

Logo von Facebook

In der Klageschrift heißt es, Facebooks Entscheidung im Jahr 2009, Entwicklern selbst solche Dienste anzubieten, habe einen „lebendigen, umkämpften Markt getötet“. Die an ein US-Bundesgericht adressierten Unterlagen liegen Bloomberg vor. Anbieter von Social Games könnten spätestens seit 2010 keine andere Währung mehr als Facebooks eigene einsetzen, schreibt Kickflip. Das Soziale Netz habe Konkurrenten wie sein Angebot Gambit damals auf eine schwarze Liste gesetzt.

Kickflip fordert, Facebook an der Durchsetzung seiner Richtlinien zu hindern – und damit erneuten Zugang zur Facebook-Plattform. Außerdem sieht es sich als zu Schadenersatz berechtigt an, dessen Höhe es nicht spezifiziert.

Facebook reagierte nur mit einer allgemeinen Stellungnahme. Ein Sprecher sagte News.com, „die Klage ist unserer Meinung nach grundlos, und wir werden uns nach Kräften verteidigen.“

Facebooks „Credits“ gibt es dem Namen nach seit 2008. Das virtuelle Belohnungssystem, das es zunächst war, löste aber schon damals einen Vorgänger namens „gifts“ (Geschenke) ab. Im Laufe der Jahre 2009 und 2010 wurde es Drittentwicklern ermöglicht, die Währung in eigene Facebook-Apps zu integrieren. Heute kommt sie in hunderten Spielen und Programmen zum Einsatz. Auch einige Händler – etwa Target – akzeptieren sie. Facebook ist an allen Umsätzen mit 30 Prozent beteiligt.

Im Juli hatte Facebook zwar angekündigt, Credits aufzugeben, das gilt aber nur für die Währung selbst. Weiter ist die Nutzung seines Zahlungssystems gegen einen Schnitt von 30 Prozent verpflichtend – wenn auch nun in Landeswährungen wie Euro, Dollar oder Pfund bezahlt wird.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

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