Niederlande: Samsung verletzt Apples Pinch-to-Zoom-Patent nicht

Ein Gericht in Den Haag weist Apples Ansprüche aus dem Schutzrecht ab. Es bezieht sich auf entsprechende Urteile in Deutschland und Großbritannien. Die Pinch-To-Zoom-Geste ist ein wichtiger Bestandteil mobiler Betriebssysteme.

Ein Gericht in Den Haag hat entschieden, dass Samsung nicht gegen ein von Apple gehaltenes Patent verstößt, das die sogenannte Pinch-to-Zoom-Geste beschreibt. Das meldet die Agentur Reuters. Die Funktion, die ein wichtiger Bestandteil mobiler Betriebssysteme ist, ermöglicht es, mit zwei Fingern Bildschirminhalte zu vergrößern oder zu verkleinern.

Apple-Samsung-Urteil

Schon zuvor konnte Apple das Schutzrecht weder in den Niederlanden und Großbritannien gegen HTC noch in Deutschland gegen Samsung und die Google-Tochter Motorola Mobility durchsetzen. Reuters zufolge bezieht sich das niederländische Gericht in seiner Entscheidung ausdrücklich auf die Urteile in Deutschland und Großbritannien.

Der Ausgang des Verfahrens in den Niederlanden hat wahrscheinlich keinen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Patentstreits zwischen Apple und Samsung. Bisher haben sich beide Parteien von Rückschlägen nicht entmutigen lassen.

Das gilt auch für das Ende August im kalifornischen San Jose ergangene Urteil. Ein Geschworenengericht stellte fest, dass Samsung von Apple geschützte Technologien unerlaubt in seinen Produkten einsetzt. Es sprach Apple 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zu. Die Entscheidung der Jury sowie das von Apple geforderte Verkaufsverbot für zahlreiche Samsung-Geräte muss aber noch von der vorsitzenden Richterin Lucy Koh bestätigt werden.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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1 Kommentar zu Niederlande: Samsung verletzt Apples Pinch-to-Zoom-Patent nicht

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  • Am 25. Oktober 2012 um 11:33 von Matthias

    Na zumindest wird die Luft für Apple immer dünner, den Kunden mit solchen banalen Patenten vorzuschreiben, welche Geräte sie sich im Laden kaufen können.

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