Weiteres Amtsgericht lehnt Forderungen des Onlinemarktplatzes Melango.de ab

Dieser fällt immer wieder durch sein Geschäftsgebaren negativ auf. Nach Dresden, Düsseldorf und Bochum hat jetzt auch das Amtsgericht in Elmshorn einem Verbraucher Recht gegeben. Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor anderen Sites desselben Betreibers.

Das Amtsgericht Elmshorn hat entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht (Aktenzeichen 49 C 176/12). Das hat Rechtsanwalt Ralf Möbius aus Hannover-Isernhagen in einem Blogbeitrag mitgeteilt.

Der Anwalt verweist zudem auf eine gleichlautende Entscheidung des Amtsgerichts Bochum. Dort wurde festgestellt, dass eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform voraussetzt, dass der Kunde Unternehmer ist und einen gültigen Gewerbenachweis erbringt. Sei diese Voraussetzung nicht erfüllt, müssten auch keine Zahlung erfolgen. Von Melango mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen bedrängte Verbraucher könnten sich mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage erfolgreich wehren.

Allerdings gab es noch mindestens zwei weitere Urteile, in Verfahren, in denen die Melango-Betreiber ihre Forderungen nicht durchsetzen konnten. Das erste stammt vom Amtsgericht Dresden (Aktenzeichen 104 C 3441/11) das zweite vom Amtsgericht Düsseldorf. Das Dresdner Urteil gründet darauf, dass die kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Melango.de überraschend ist: Kunden seien gewohnt, dass Marktplätze, auf denen man Waren erwerben kann, ohne Aufnahmegebühr und Mitgliedschaftsgebühr genutzt werden können: Das Gericht: „Bei dieser Sachlage ist ein Vergütungsanspruch nicht gegeben, ohne dass es darüber hinaus noch darauf ankommt, ob zwischen den Parteien überhaupt wirksam ein Vertrag zustande gekommen ist.“

Das Urteil des Düsseldorfer Richters klärt erstens den Ort des Gerichtstands bei Verfahren zwischen Verbrauchern und Melango.de, zweitens stellt es grundsätzlich fest, dass im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, so wie er derzeit betrieben wird, die Aufnahme- und Mitgliedsgebühr nicht Teil des Vertrages wird.

Bei Melango.de muss sich ein Käufer vor einer Bestellung anmelden. Nach Eingabe seiner Daten wird der Kunde aufgefordert, diese zu bestätigen. Mit Klick auf den Button sollen die AGB angenommen und die Datenschutzbestimmungen akzeptiert werden – ein vielen Webnutzern bekannter und vertrauter Vorgang, über den sie meist nicht weiter nachdenken.

Der Onlinemarktplatz Melango.de sorgt wegen „überraschender Klauseln“ in den AGB seit Jahren für negative Schlagzeilen. Er wurde bereits dreimal mit dem Schmähpreis ‚Das Schwarze Schaf‘ gerügt. Auch Nutzer des Browser-Plug-ins WOT wissen schon länger, dass Melango.de nicht den besten Ruf genießt. (Screenshot: ZDNet).

In den Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist allerdings eine 24-monatige, kostenpflichtige Mitgliedschaft geregelt. Akzeptiert der Kaufinteressent die Nutzungsbedingungen, erhält er kurz darauf eine Rechnung über eine Aufnahmegebühr und einen Mitgliedschaftsbeitrag. Und das ist den meisten Webnutzern dann doch neu.

Vor dem nicht ganz einwandfreiem Geschäftsgebaren hatte übrigens auch schon die Initiative „Das Schwarze Schaf“ gewarnt – als einziger Online-Akteur kann Melango.de den zweifelhaften Ruhm für sich in Anspruch nehmen, von der Initiative dreimal als „Schwarzes Schaf des Monats“ gerügt worden zu sein, zuletzt im Januar dieses Jahres.

Der Warnung hat sich im September auch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen. Sie weist darauf hin, dass die Melango-Betreiber inzwischen auch unter anderen URLs wie www.wir–lieben-grosshandelspreise.de und www.gewerblichhandeln.de mit günstigen Preisen für Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel locken. Für die Seiten www.wir–lieben-grosshandelspreise.de und www.melango.de habe der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereits eine Abmahnung ausgesprochen.

Themenseiten: E-Commerce, Gerichtsurteil

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18 Kommentare zu Weiteres Amtsgericht lehnt Forderungen des Onlinemarktplatzes Melango.de ab

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  • Am 29. Oktober 2012 um 22:56 von Rudolf Schaefer

    Seit dem28.10.2012 wieder Lockvogelwerbung bei Facebook:

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    mega-einkaufsquellen.de

    ACHTUNG! Wir haben das original iPhone 4S mit 64GB für nur 189 Euro! OHNE Handyvertrag!

    1.) Es fehlt hier vor einer 2.) Weiterleitung vom Lockvogelangebot auf deren unauffällige Grosshandel-Internetseite, – mit hinterlistig versteckter
    ABO-Falle – die hier niemand in Verbindung zur Werbung vermutet , immer noch ein deutlicher Hinweis auf den wahren Zweck dieser Seite ein fairerweise!!!!! einzuräumendes Rücktrittsrecht, wegen dieser „Arglistigen Täuschung“, auch für gewerbliche Besucher der Seite wird verweigert! Die täuschende Falle mit der Hier geht es zur Anmeldung – für „Hereingefallene“ mit bösartigen Drohbriefen und Rechtfertigung mit mehreren Gerichtsurteilen, die unglaublicher Weise diesen Täuschern in Einzelfällen angeblich Recht gaben, auf die sich hier noch bezogen werden kann, gegenüber verurteilender Urteile. Unglaublich aber wahr eine bisher unendliche Geschichte, die Facebook trotz Hinweis auf massivem
    Verstoß gegen deren Werbevorschriften: die keine Täuschung erlauben, immer noch durch Zulassung derartiger arglistig täuschender Betrugswerbung unterstützt!

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    Die Fallen-Weiterleitung! zur Bis zu 90% SPAREN – Hier geht es zur Anmeldung Weiterlock-und Täuschseite geht durch Klick auf die Lockvogelwerbung

    3. Nach Klick auf : Hier geht es zur Anmeldung kommt man auf die (im sichtbaren Bereich noch völlig unverfänglich erscheinenden Darstellungen, einschließlich der zuerst auszufüllenden „BASIS ANGABEN“ mit ins Auge springender Doppelwerbung: Bis zu 90% SPAREN, (wenn das nicht als „Arglistige Täuschung“ zu werten ist, wie schlimm muß ein Betrüger es dann noch treiben?)
    Das arglose Ausfüllen diese, mit zwei weiteren Blickfangwerbungen Bis zu 90% SPAREN, darüber und daneben umgebenen BASIS ANGABEN und der Klick auf Jetzt Anmelden führt
    nicht wie erwartet: Nach der Anmeldung erhalten Sie Sofortzugang… zum Angebot, sondern schnurstracks ohne ein faires! Widerruf- bzw. Rücktritts-Angebot in die ABO-Falle.

    Tausende derart arglistig getäuschte und Betrogene Facebookuser mussten teuer dafür büßen!
    Ohne jegliche Gegenleistung, denn wer hätte danach noch Vertrauen den Täuschern durch einen Besuch in deren (weiteren noch teuereren Fallenangeboten?) noch mehr Geld zu riskieren.
    Wer schon einmal bestellte und bezahlte Waren nicht oder schadhaft erhalten hatte, weiß welch eine Vertrauenssache Warenkauf – insbesonder von bisher nicht bekannten Anbietern ist.
    ——————————————————————————–
    In einigen Fällen mit die Betrügern verurteilenden Gerichtsurteilen bekamen bisher leider nur Einige, der derzeit mehr als 1.000 Geprellten die sich im Internetforum öffentlich dazu geäußert hatten, Recht.
    Wann wird diesem unseriösen ABO/Lockvogelbetrug, vor dem bereits in der Fernsehsendung Stern TV gewarnt wurde, durch „Hohes Recht“ endlich vom Grundsatz her ein Ende gesetzt?
    Wann sperrt die weltberühmte, seriöse Internet-Kommunikationsplatform, Facebook endlich diese „Täuschende Werbung“ die tausende von Vereins- oder gewerblichen Besuchern in die Falle lockt?
    ——————————————————————————–

    • Am 3. November 2012 um 20:36 von Utz K.

      Hallo alle, auch ich bin auf die Werbeeinblendung auf facebook hereingefallen – 189 € für ein iPhone 4S! Wollte es genauer wissen – fand aber auf der ersten Seite nichts und sollte mich anmelden um das Angebot nutzen zu können – dachte, wenn man sich anmelden muss zum reinschauen – ok. Mit Passwort auch noch, na ja, will ja nur mal sehen! Das nur mal sehen brachte mir schon am nächsten Tag einen Brief ins Haus mit einer Forderung von 288€ für eine Jahresgebühr! Ich bin aus allen Wolken gefallen. Habe sofort zurückgeschrieben – Widerspruch eingelegt und darauf hingewiesen, dass ich keine Firma besitze – Privatperson bin und mir deshalb eine Kündigung nach BGB zusteht! Brief hin und her und immer wieder in der Anrede: Einzelfirma (was für ein Ausdruck!!!!)…. Gleichzeitig war immer von Androhung Rechtsanwalt zu lesen und Zahlungsaufforderung ist bis heute geblieben. Montag gehe ich zu meiner Anwältin und inzwischen hatte ich ja auch Zeit, mir alle Kommentare zu dieser Drecksfirma im Internet zu erlesen. Danke allen dafür.

      • Am 14. November 2012 um 14:30 von hardy

        hallo, hast du denn nun weitere infos bekommen? was sagt deine anwältin und wie geht ihr weiter vor? bei mir ist alles 1:1 wie bei dir gelaufen mit widerspruch usw. über eine info würde ich mich sehr freuen…danke, hardy

    • Am 15. April 2013 um 15:56 von Anke Bauer

      Hallo,
      ich bin leider auch gerade reingefallen und versuche die Forderung abzubiegen.
      Hab ich da eigentlich eine Chance?
      Anke

  • Am 15. November 2012 um 18:11 von janina

    Bei mir war es genauso konnstest du mir auch auskunft geben was dein anwalt gesagt hat

  • Am 6. Januar 2013 um 8:25 von Tom

    Hallo,
    interessant ist auch, dass Melango bewusst Anzeigen auf Facebook schaltet, um Privatnutzer auf die von Ihnen betriebenen Websites zu führen.
    LG Tom

  • Am 8. Januar 2013 um 20:58 von Marco

    Hallo, gibt es irgendwo hinweise, wie man sich verhält wenn man sich mit einer echten GmbH angemeldet hat. Danke im Voraus.

    • Am 11. Januar 2013 um 22:25 von dschoeggi

      Hallo, es ist doch eigentlich ganz einfach: Gar nicht darauf berufen daß man eine Privatperson ist. Dadurch gerät man immer weiter in den Strudel unseres Rechtssystems.
      Auf der Internetseite wird mit Sofortzugang geworben. Auch in den AGBs § 2 der Melango-Sippe ist dies verankert. Die Zugangsdaten soll man dann irgendwann per Post erhalten. Schon ist hier ein Vertragsbruch begründet und dieser somit nichtig.
      Einfach Widerrufs-email an die Bande schicken, diese abspeichern und gut ist´s.
      Eine Fernabsatzgeschäftsfirma, die keinen email-support unterstützt, katapultiert sich gleich ins Aus.

      • Am 23. Februar 2013 um 17:29 von Norbert

        Hallo,
        auch ich bin lezte Woche auf diese Betrüger rein gefallen. Rechnung über 240,00€ ist auch schon da. Ich habe wiederspruch eingelegt allerdings auch ohne Erfolg.
        Ich denke mal das ich um einen Geang zum #Anwalt nicht herum komme.
        Wenn ihr noch weiter Infos habt bitte teilt sie mir (uns) mit.

        • Am 9. März 2013 um 22:02 von Dieter

          Ich bin im letzten Jahr um diese Zeit solchen Halsabschneidern in die Hände gefallen. Ich habe auch sofort einen Widerspruch eingelegt – es nützte nichts.
          Ich bekam auch sofort eine Rechnung über eine Aufnahmegebühr (240,00 €). Im Laufe der nächsten Monate bekam ich auch Mahnungen. Mein Papierkorb ist sehr Groß und nach einem halben Jahr war Ruhe. Ich habe keinen Rechtsanwalt kontaktiert, denn der kostet auch nur 100,00 € und die kann man sich sparen. Also Ruhe bewahren und mit denen keine Briefe schreiben.
          Viel Erfolg Dieter

          • Am 13. März 2013 um 17:27 von fliegenfischer

            Ja !
            Das kann ich bestätigen !
            Am besten ALLE Schreiben mit Drohungen ignorieren –
            egal ob Privat oder Gewerblich angemeldet.
            Nach der 6 Drohung kam ein „Angebot zur gütlichen Einigung“ –
            auch das habe ich ignoriert und nichts bezahlt.

            Aber: ich habe beim Finanzamt Chemnitz (Sitz der Betrügerfirma) angerufen
            und dort die Sache kritisiert – das hilft, denn die sind von den vielen Anrufen
            auch irgendwann genervt und machen sicher bald etwas !

            Nehmt Euch die Zeit und ruft dort im Finanzamt an, diesen Abzockern muss der „Hintern“ kochen !
            Hier die Nummer : Tel. 0371 467-0

            Und : bleibt hart !

          • Am 2. Mai 2013 um 20:01 von Jörg

            Hallo wollte mich mal erkundigen,ob du wieder was von den Melango Verbrechern gehört hast??

            Mit freundlichem Gruß
            Jörg

      • Am 13. April 2013 um 11:53 von Dennys

        Es gibt doch gar keine e-Mail-Adresse im Impressum?

        • Am 14. April 2013 um 9:54 von alfons

          Ich habe von der Firma Melango vorher nichts gehört bis ein Brief bei mir in der Post lag mit der Mitglidschaft von 240€. Ich bin zur Polizei gegangen und habe
          Widerspruch per Einschreiben eingelegt.Ich bedauere das ich dafür 2,40€ bei der Post bezahlt habe,kann man solche Abzocker nicht das Handwerk legen.? mfg. Alfns

          • Am 26. April 2013 um 12:56 von Sven

            Moin, Moin, mit mir ist denen ein weiterer GmbH Nutzer denen auf den Leim gegangen. Was stand denn beim Widerruf als Grund drin bei die? Ist das nicht dann auch eine Anerkennung? Was sagte die Polizei?
            Gruß
            Sven

  • Am 3. Mai 2013 um 12:32 von Jessica Schulze

    Hallo,

    leider ist auch mit mir wieder ein gewerblicher Nutzer denen in die Falle getappt.
    Soll ich einfach gar nix tun oder muss ich denen jetzt einen Brief schicken oder gar zum Anwalt laufen?
    Was waren Eure Erfahrungen als Gewerbetreibende?
    Würde mich über ein paar Tipps von Euch freuen.

    MFG
    Jessica

    • Am 9. Oktober 2013 um 13:07 von anke

      Hallo, bin auch reingefallen. Was habt Ihr gemacht? Habe gestern das Schreiben bekommen. Was kann ich tun? brauche dringend Eure Hilfe.

      Danke sagt Anke

      • Am 18. Oktober 2013 um 12:43 von Marcel

        Hallo … war auch einer der da reingetappt ist !!!

        Habe einfach einen netter Widerspruch mit Bitte auf sofortiges Löschen aller Daten und Zahlungsaufforderungen per Post gesendet und gestern einen Brief erhalten das sie meiner Bitte gefolgt sind !!!

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