Oracle erkennt Urteil zu Java-Nutzung durch Google nicht an

Ein Berufungsgericht soll die Entscheidung von Richter William Alsup prüfen. Dieser hatte im Mai festgestellt, dass Oracles 37 Java-APIs nicht dem Urheberrecht unterliegen. Daher konnte Google mit Android auch nicht gegen selbiges verstoßen.

Oracle will gegen das Ende Mai ergangene Urteil im Rechtsstreit mit Google um die Java-Nutzung in Android vorgehen. Richter William Alsup hatte entschieden, dass Oracles 37 Java-APIs nicht dem Urheberrecht unterliegen. Nun reichte der Datenbankanbieter Berufung beim US-Bezirksgericht des Northern District of California ein. Ein Berufungsgericht soll Alsups Urteil überprüfen.

Java-Prozess Oracle gegen Google

2010 hatte Oracle Google wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. Es warf dem Internetkonzern vor, in seinem Mobilbetriebssystem Android 37 Java-Schnittstellen zu nutzen, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen. Google argumentierte, dass es die APIs kostenlos verwenden dürfe, weil Java selbst gratis zu nutzen sei und die Schnittstellen Voraussetzung für die Anwendung der Programmiersprache seien. Oracle behauptete hingegen, dass Google die APIs bewusst ohne eine Lizenz von Sun Microsystems genutzt habe, das Oracle 2010 übernommen hat.

Im Mai stellte ein Geschworenengericht im ersten Teil des Verfahrens fest, dass Google „die gesamte Struktur, Abfolge und Organisation unter Copyright stehender Werke“ verletzt. Uneinig war sich die Jury jedoch, ob Googles Nutzung von Java als „Fair Use“ gelten kann, also trotz Urheberrechtsverletzung angemessen ist. Im zweiten Teil des Prozesses entschieden die Geschworenen einstimmig, dass Android keine Oracle-Patente verletzt. Nachdem Richter Alsup dies mit seinem Urteil bestätigte, wurde der zuvor angesetzte dritte Teil abgesagt, der der Ermittlung des Schadenersatzes dienen sollte.

Zuletzt entschied Alsup Anfang September über die Gerichtskosten, die Oracle Google zahlen muss. Von den von Google geforderten 4.030.669 Dollar lehnte das Gericht 2,9 Millionen Dollar ab. Damit steht dem Suchkonzern nur eine Entschädigung von rund einer Million Dollar zu.

Gleichzeitig wies der Richter Googles Antrag auf eine neue Verhandlung über die neun Zeilen Code der RangeCheck-Methode zurück, die der Suchkonzern laut Urteil der Geschworenen kopiert haben soll. Alsup zufolge legte Google keine neuen Argumente vor, die einen neuen Prozess rechtfertigen.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Java, Oracle, Patente, Patentstreit, Urheberrecht

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