Google legt jahrelangen Rechtsstreit mit US-Buchverlagen bei

Der pragmatische Vergleich klammert grundsätzliche Copyright-Fragen aus. Die Verlage können digitalisierte Bücher für Google Books zulassen oder sie entfernen. Gleichzeitig führt der US-Autorenverband seine Sammelklage gegen Google weiter.

Die Association of American Publishers (AAP) und Google haben ihren jahrelangen Rechtsstreit um die Nutzung digitalisierter Bücher durch einen neuen Vergleich beigelegt. Google hat dabei offenbar seine bisher vertretene Position aufgegeben, durch amerikanische Copyright-Gesetze zu einer angemessenen Nutzung (Fair Use) berechtigt zu sein.

„Der Vergleich erkennt die Rechte und Interessen der Copyright-Inhaber an“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Die US-Verleger können wählen, ob sie ihre von Google für sein Bibliotheksprojekt digitalisierten Bücher und Zeitschriften verfügbar machen oder entfernen wollen.“ Unabhängig von dieser Einigung können die Verlage mit Google individuelle Vereinbarungen über die Nutzung anderer digitaler Werke treffen.

Google hatte über 20 Millionen in Bibliotheken eingestellte Publikationen gescannt, um mit „Google Books“ eine universelle digitale Bibliothek zu schaffen. Es war dabei von der Annahme ausgegangen, dass die Indexierung und ausschnittsweise Darstellung urheberrechtlich geschützter Werke als angemessene Nutzung zulässig wäre, die keiner besonderen Erlaubnis bedurfte.

Ein besonderer Streitpunkt war in den folgenden rechtlichen Auseinandersetzungen, wie der Suchkonzern mit Büchern umgehen durfte, die zwar vergriffen, aber noch urheberrechtlich geschützt sind. Aufgrund der langen Schutzfristen stellt sich zunehmend das Problem der „verwaisten Werke“ – Bücher, deren Rechteinhaber nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln sind. Dieses Problem spricht der aktuelle Vergleich gar nicht erst an.

Ein früherer Vergleich, den Google mit der amerikanischen Authors Guild und dem Verlegerverband AAP ausgehandelt hatte, wurde im letzten Jahr von einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat New York abgelehnt. Der jetzt neu ausgehandelte Vergleich bedarf keiner solchen gerichtlichen Zustimmung.

Das Abkommen sieht vor, dass Google bis zu 20 Prozent des Textes in seiner Suche anzeigen kann. Google erhält außerdem die Erlaubnis, die Bücher und Periodika über Google Play zu verkaufen. Weitere Einzelheiten zum Vergleich wurden nicht genannt. Grundlegende Streitfragen wurden offenbar nicht gelöst, sondern einfach ausgeklammert.

„Hinsichtlich der Frage, was als angemessene Nutzung anzusehen ist, stimmen wir darin überein, dass wir nicht übereinstimmen“, sagte ein Sprecher des Verlegerverbands. „Wir konnten das hinter uns lassen und geschäftliche Beziehungen aufnehmen. Haben wir eine universelle Definition von ‚Fair Use‘ gefunden? Nein.“

Der Vergleich mit den Verlegern beendet zudem nicht einen weiteren Rechtsstreit zwischen Google und der Authors Guild. „Google profitiert weiterhin von seiner Nutzung unter Copyright stehender Bücher ohne Rücksicht auf die Rechte der Autoren“, erklärte der Autorenverband. „Wir führen unsere Sammelklage im Namen der US-Autoren weiter.“

[mit Material von Greg Sandoval, News.com]

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