Bundesverfassungsgericht: GEZ-Gebühren für internetfähige PCs sind rechtens

Ein Rechtsanwalt wollte für seinen in der Kanzlei aufgestellten Rechner keine Rundfunkgebühren zahlen und ging im Streit mit der GEZ bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das hatte jedoch der GEZ Recht gegeben. Das Verfassungsgericht bestätigte jetzt die Entscheidung.

Wer in seiner Firma nicht schon ein anderes Gerät angemeldet hat, muss für PCs und internetfähige Handys Rundfunkgebühr zahlen, auch wenn er keine Onlineangebote öffentlich-rechtlicher Sender nutzt. Indem es eine Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts abgewiesen hat, bestätigte das Bundesverfassungsgericht nun drei Urteile des Bundesverwaltungsgericht von 2010.

Die Kläger, zwei Rechtsanwälte aus Bayern und Rheinland-Pfalz sowie ein Mathematikstudent, hatten sich geweigert, Gebührenforderungen der GEZ zu erfüllen. Sie versuchten geltend zu machen, dass sie ihre Computer allein für Studium und Beruf nutzten. Dass man mit ihnen auch Radio hören könne, sei eine „aufgedrängte Leistung“, die sie nicht wollten und auch nicht nutzten.

Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatte einer der Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er argumentierte gleich mit mehreren Artikeln des Grundgesetztes. Unter anderem greife die Rundfunkgebühr als Zugangsschranke zu Informationsquellen außerhalb des Rundfunks in die Informationsfreiheit ein. Die Regelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages hielt er aufgrund der seiner Ansicht nach daraus nicht abzuleitenden Abgabenpflicht für nicht hinreichend.

Auch die Praxis, neuartige Empfangsgeräte undifferenziert der Gebührenpflicht zu unterwerfen hielt er nicht für erforderlich, um das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel, die „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ zu verhindern, zu erreichen. Dazu reichten geeignete Zugangsschranken zum Rundfunk im Internet aus. Außerdem könne die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs auf Privatpersonen beschränkt werden. Zudem sah der Beschwerdeführer seine Berufsausübungsfreiheit dadurch verletzt, dass die Gebührenpflicht den Zugang zu einem für seinen Beruf wesentlichen Arbeitsmittel ungerechtfertigt erschwere.

All diese Argumente ließ das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht gelten. Es bestätigte vielmehr die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Die Erhebung von Rundfunkgebühren für den internetfähigen PC in der Kanzlei sei nicht unverhältnismäßig. Diese Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar.

„Sie ist zunächst ein geeignetes Mittel zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da sie mit der Verbreiterung der Gebührenbasis und der Verhinderung einer drohenden Flucht aus der Rundfunkgebühr die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellt. Die gebührenrechtliche Heranziehung von Personen, die mittels internetfähiger PCs Rundfunksendungen empfangen können, ist zur Erreichung des Ziels mangels eines milderen, gleich wirksamen Mittels auch erforderlich“, so das Gericht.

Zugangssperren stellen aus seiner Sicht schon deshalb kein wirksames Mittel dar, weil in technischer Hinsicht Zweifel an einer umgehungssicheren Ausgestaltung bestehen. Zudem wären sie problematisch, weil sie mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Grundversorgungsauftrag entgegenstünden.

Das Gericht weiter: „Die generelle Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs ist außerdem nicht unangemessen. Die Beeinträchtigung der Informationsfreiheit ist nur gering, weil der Beschwerdeführer nicht unmittelbar daran gehindert wird, sich aus dem sonstigen Angebot des Internets zu informieren, sondern hierfür lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in Höhe der Grundgebühr belastet wird.“

PCs und internetfähige Handys gelten seit 2007 als „neuartige Rundfunkgeräte“, weil sich damit über das Internet Rundfunkprogramme empfangen lassen. Die GEZ-Gebühr dafür wird allerdings nur fällig, wenn im selben Haushalt oder Betrieb noch kein Radio oder Fernseher angemeldet ist. Betroffen sind daher vorrangig Freiberufler und Einzelhaushalte – Schätzungen zufolge etwa 200.000 der insgesamt 42 Millionen Gebührenzahler.

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Neueste Kommentare 

14 Kommentare zu Bundesverfassungsgericht: GEZ-Gebühren für internetfähige PCs sind rechtens

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  • Am 2. Oktober 2012 um 20:54 von Willi

    Selbst das oberste Gericht wird gleichgeschaltet. Nichts mehr nach Gesetz nur noch nach dem Willen des politischen Herren.
    Danke wir gehen schnellen Schrittes in die Diktatur 2.0 und den kompletten Überwachungsstaat 3.2, dem wir dann noch für die Überwachung und Gleichschaltung Gebühren überweisen sollen und für Herrn Jauch und Gottschalk und anderen gescheiterten Privatkloppis auch noch die Apanage betreiten.

  • Am 2. Oktober 2012 um 21:06 von andreas

    Halleluja, was für ein Meilenstein! Eine solche Geschäftsidee suche ich schon lange. Eine Leistung anbieten die nicht jeder will oder nutzen möchte und dafür kassieren.

    • Am 2. Oktober 2012 um 23:09 von Werner

      Prima Kommentar!!!!

    • Am 2. Oktober 2012 um 23:36 von Anonym Synonym

      fast so gut wie schutzgeld-erpressung…man bekommt eine zweifelhafte leistung aufgedrängt, die man nicht will. zahlt man nicht, kriegt man probleme. für mein verständnis ist das legalisierter diebstahl, ein etabliertes raubrittertum, über das jetzt auch noch „unser“ oberstes gericht seine schützende hand hält… so viel zur legalität des staates. darf das das? ja, das darf das. das das das darf…mich wundert in diesem land bald nichts mehr. es wird langsam zeit, sich nach einer neuen wahlheimat umzusehen. hatten wir das nicht schon mal?

  • Am 2. Oktober 2012 um 21:17 von volker klix

    Wennn der Rundfunk allgemein zugänglich sein soll als erstes die Gegühr abgeschafft werden.Denn die Rentner können bei den heutigen Renten nur noch schwarz sehen und höhren .
    Da sind da noch freien Sender die von Werbeeinnahman leben ,früher machten die Gebührensender nur ein paar Minuten Werbung ,davon konnten sie angeblich nicht leben ,aber Heute machen sie ebenso Werbung wie die anderen .Auch vergeuden sie ihre Gebühreneinahmen ,indem hier eine Veranstaltung ersteigert wird und Sows werden veranstaltet die riesige Summen kosten.
    Als erstes rechnen lernen ,Herr Richter !!

  • Am 3. Oktober 2012 um 0:16 von ogoogo

    Ich denke, ein GRUNDVERSORGUNGSAUFTRAG muß nicht ARD, ZDF, 12 x Landesfernsehen, Arte ZDF Neo, ARD plus, 6 x Tagesschau pro Stunde für Halbdemente, 3 Sat und noch eigene Internetkanäle umfassen und Fussball. Wenn ich als Arzt so meine Pillen verschaufeln würde, täte man mich aus dem Verkehr ziehen. Auch bei den einzelnen Sendungen sollte die Schwachsinn/Kosten Relation maximal 5 betragen. Vielleicht sollte mal ein Privatsender gegen die Ausuferung des ÖR Angebotes klagen, so wie bei der erfreulicherweise erfolgreichen Klage gegen die ARD Applikation.

  • Am 3. Oktober 2012 um 8:23 von Thomas Müller

    das sind Mafia Methoden…Geld eintreiben ohne etwas dafür zu bekommen… und das Gericht hat bestimmt schön Geld von der GEZ für das Urteil bekommen… bei uns geht es doch nur ums Geld und nicht ums Recht … die Richter sind doch auch alles Huren des Geldes…ihr solltet euch schämen dem Volk sowas aufzudrücken… und die die für ihren Dreck den sie ausstrahlen eh schon fett und reich sind werden noch reicher und fetter … und das bvg hilft dabei… ich spucke auf unser Rechtssystem … schämen solltet ihr euch…

  • Am 3. Oktober 2012 um 10:12 von cryoman

    Neues aus dem Saustall der Justiz – mehr fällt mir zum Voßkuhle Urteil nicht ein.
    Wie sagten Rocker schon in den 70ern?
    „Justitzia“ ist eine Hure und macht es immer noch nur noch für Geld.
    ….. oder eine gesicherte Pension. ^^

  • Am 3. Oktober 2012 um 15:19 von René Ketterer

    Mir fehlen die Worte. Ja, mir fehlen die Worte! Leben wir wirklich in einem Paralleluniversum? Wie kann ein Verfassungsgericht so urteilen?

    Wir erleben einen Verfall von Recht und Moral – wo wird das nun Enden?

    Merken diese Damen und Herren nicht, dass die Welt sich in den letzten 25 Jahren weiter gedreht hat? Sie sollten einen Blick nach draußen ins Internet wagen und sie würden erstaunt feststellen, was die Leute darüber denken. Hier nur zwei Beispiele von vielen:

    https://www.facebook.com/GEZ.Boykott – Hier wird über das Thema eifrig diskutiert und man sieht, was wirklich die Leute darüber denken.

    http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion – Hier werden Unterschriften gegen das System des Öffentlich-Rechtlichen gesammelt und ansonsten ist diese Seite ein wahre Fundgrube.

    Wie lange noch müssen wir die Fehlentscheidungen der höchsten Gerichte in Deutschland hinnehmen?

  • Am 3. Oktober 2012 um 22:13 von Babykanzler

    Hi

    Die Richter sind doch alle gekauft und Befangenheit

    Cu

  • Am 4. Oktober 2012 um 9:08 von ingo

    „Zudem wären sie problematisch, weil sie mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Grundversorgungsauftrag entgegenstünden“. Grundversorgung ist das entscheidende Stichwort für die nächste Klage. Vielleicht ist diese Begründung des Gerichts ja ein Wink mit dem Zaunpfahl.

  • Am 4. Oktober 2012 um 15:25 von klaus Deutzer

    am Jahresende bekomme ich meine Auslandspension, dann bin ich für immer weg

    • Am 26. November 2012 um 5:38 von Hängen Geblieben

      Du glücklicher Halunke du! :D Noch ein schönes Leben fern ab dieses Molochs.

  • Am 4. Oktober 2012 um 21:04 von Leon Loeser

    Man sollte vielleicht einfach GEZ Accounts einführen, mit denen man dann GEZ sender über netz hören kann! Dann bezahlt man nur noch, wenn man wirklich ne Leistung empfängt!

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