HP gegen Oracle: US-Gericht bestätigt Urteil im Itanium-Streit

Damit ist der Weg frei für einen Geschworenen-Prozess. Er muss klären, ob Oracle gegen die gerichtlich bestätigte Abmachung mit HP verstoßen hat. Auch die Ermittlung eines möglichen Schadenersatzes obliegt der Jury.

Ein US-Richter hat das Anfang August ergangene vorläufige Urteil im Streit zwischen HP und Oracle um langjährigen Support für den Intel-Prozessor Itanium bestätigt. Laut Computerworld ist damit der Weg frei für einen Geschworenen-Prozess.

Itanium-Prozess

„Oracles Verpflichtung, seine Produkte für HPs Itanium-basierte Server-Plattformen anzubieten, besteht, bis HP den Verkauf von Itanium-Servern einstellt“, zitiert Computerworld aus der Urteilsbegründung. Die Vereinbarung decke alle neuen Versionen von allen Software-Produkten ab, die Oracle am 20. September 2010 angeboten habe. Das betreffe die Datenbanken und andere wichtige Enterprise-Lösungen.

Mit dem abschließenden Urteil hat der vorsitzende Richter James Kleinberg seiner Entscheidung einen Punkt hinzugefügt: Ob Oracle den Vertrag mit HP tatsächlich verletzt hat und es deswegen Schadenersatz zahlen muss, wird erst in der nächsten Verhandlungsrunde geklärt.

HP hatte seine Klage im Juni 2011 eingereicht, weil Oracle wenige Monate zuvor die Entwicklung von Software für Itanium-CPUs aufgegeben hatte. Das Softwareunternehmen begründete den Schritt damit, dass Intel selbst nicht mehr hinter der Architektur stehe. HP wiederum warf Oracle vor, es wolle sich bewusst gegenüber dem Wettbewerb seitens HP abschotten und dessen Kunden schaden. Es unterstellte Oracle zudem, die Itanium-Unterstützung aufgrund der Übernahme von Sun Microsystems und dessen Servergeschäft eingestellt zu haben.

Anfang August stellte Kleinberg fest, dass seit 2010 eine Vereinbarung zwischen HP und Oracle zum Itanium-Support besteht. Darin verpflichtet sich Oracle, seine Produkte weiter für HPs Itanium-Server anzubieten. Demnach konnte Oracle nicht alleine entscheiden, den Support einzustellen.

Während HP die Entscheidung des Gerichts begrüßte, legte Oracle Beschwerde gegen das Urteil ein. Es kündigte aber an, sich während einer Berufungsverhandlung jeder gerichtlichen Verfügung zur Fortführung des Itanium-Supports zu beugen.

Tipp: Wie gut kennen Sie Hightech-Firmen, die an der Börse notiert sind? Testen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Themenseiten: Gerichtsurteil, Hewlett-Packard (HP), Oracle, Prozessoren, Server, Servers

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu HP gegen Oracle: US-Gericht bestätigt Urteil im Itanium-Streit

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *