LG Mannheim: Motorola verletzt Microsofts FAT-Patent

Es beschreibt einen Namensraum für lange und kurze Dateinamen. Motorola droht nun ein Verkaufsverbot für seine Android-Smartphones. Dem Urteil zufolge steht Microsoft zudem Schadenersatz zu.

Das Landgericht Mannheim hat am Freitag entschieden, dass Motorolas Android-Handys gegen ein Microsoft-Patent für das Dateisystem FAT (File Allocation Table) verstoßen. Wie Patentberater Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents schreibt, bezieht sich das Schutzrecht auf einen „Namensraum für lange und kurze Dateinamen“.

Müller zufolge, der Firmen wie Oracle und Microsoft in Patentfragen zur Steite gestanden hat, kann der Softwarekonzern eine einstweilige Verfügung gegen den Handyhersteller durchsetzen. Zuvor muss das Unternehmen eine Sicherheitsleistung von 10 Millionen Euro hinterlegen. Der Vorsitzende Richter Andreas Voß hat zudem entschieden, dass Microsoft Schadenersatz zusteht. Es kann auch verlangen, dass Motorola seine patentverletzenden Produkte vom Markt nimmt.

Das Dateisystem FAT gibt es schon seit 1980. Microsoft hat es für verschiedene seiner Betriebssysteme verwendet, darunter DOS und frühe Windows-Versionen. Das Unternehmen behauptet, Googles Android-Dateisystem verletze sein FAT-Patent. Allerdings arbeitet Linux, dass die Basis für Android ist, mit unterschiedlichen Dateisystemen. Das gibt Motorola die Möglichkeit, das Dateisystem zu wechseln.

Die Google-Tochter Motorola ist der einzige große Android-Anbieter, der bisher noch kein Lizenzabkommen mit Microsoft unterzeichnet hat. Redmond besitzt zahlreiche Schutzrechte, die Android angeblich verletzt. Um Rechtsstreitigkeiten zu umgehen, haben sich ODMs und OEMs wie Compal, Quanta und Pegatron sowie Markenhersteller wie LG, HTC und Samsung entschieden, Microsofts geistiges Eigentum zu in Lizenz zu nehmen.

„Das heutige Urteil, dem ähnliche Entscheidungen in den USA und Deutschland vorausgegangen sind, ist ein weiterer Beweis dafür, dass Motorola Mobility in großem Umfang Microsofts geistiges Eigentum verletzt“, schreibt David Howard, Corporate Vice President und Deputy General Counsel bei Microsoft, in einer Stellungnahme. „Wir werden in diesen Ländern auch weiterhin Verfügungen gegen Motorolas Produkte durchsetzen und hoffen, dass sie sich anderen Android-Herstellern anschließen werden und Microsofts patentierte Erfindungen in Lizenz nehmen.“

Motorola verteidigt sich gegen Microsofts Forderungen unter anderem mit einer Gegenklage. Der Handyhersteller behauptet, dass Microsofts Xbox 360, Windows und Internet Explorer gegen Patente für den Videostandard H.264 verstoßen. Microsoft weist die Anschuldigungen zurück und wirft Motorola vor, seine Klage auf für Standards benötigte Patente aufzubauen. In diesem Zusammenhang weist das Unternehmen auch darauf hin, dass das FAT-Schutzrecht zu keinem Standard gehört.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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2 Kommentare zu LG Mannheim: Motorola verletzt Microsofts FAT-Patent

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  • Am 30. Juli 2012 um 13:18 von Egon Erichs

    Software Patente sind nach heutiger Rechtslage nicht patentierbar, das müsste inzwischen auch beim OLG bekannt sein.

  • Am 31. Juli 2012 um 9:50 von Martin

    Ja, es handelt sich nach der Formulierung des Patentanspruchs um ein reines Softwarepatent. Von daher ist die Entscheidung des Landgerichts nicht nachvollziehbar!

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