Urteil: Oracles 37 Java-APIs unterliegen nicht dem Urheberrecht

Richter William Alsup hebt die Entscheidung der Geschworenen auf. Sein Urteil gilt aber nur für die von Google benutzten Java-APIs und nicht generell für Programmierschnittstellen. Oracle will in Berufung gehen.

Richter William Alsup hat im Patentstreit zwischen Oracle und Google entschieden, dass Oracles 37 Java-APIs nicht dem Urheberrecht unterliegen. Allerdings bezieht sich das Urteil nicht auf Programmierschnittstellen allgemein, sondern nur auf die im Copyright-Teil der Klage verhandelten Java-APIs.

Logos von Google und Oracle

Die Geschworenen hatten ursprünglich festgestellt, dass Google Oracles Urheberrecht verletzt. Uneinig war sich die Jury jedoch, ob Googles Nutzung von Java als „Fair Use“ gelten kann, also trotz Urheberrechtsverletzung angemessen war. Diese Frage wollte Richter Alsup selbst klären.

Stattdessen hob er nun das Urteil der Geschworenen auf. „Solange der spezifische Code, der für die Implementierung einer Methode benutzt wird, unterschiedlich ist, kann jeder gemäß Copyright Act seinen eigenen Code schreiben, um dieselbe Funktion auszuführen“, schreibt Alsup in seiner Begründung. Dass die Beschreibung oder die Überschrift einer Methode identisch seien, sei nicht von Bedeutung.

„Dieses Urteil beinhaltet nicht, dass Java-API-Pakete von allen ohne Lizenz frei genutzt werden können“, heißt es weiter. „Es beinhaltet nicht, dass die Struktur, Abfolge und Organisation aller Computerprogramme gestohlen werden kann.“ Es berücksichtige vielmehr die besonderen Fakten des Falls, wonach lediglich die von Google replizierten Elemente gemäß Urheberrecht frei verwendet werden könnten.

Google zeigte sich von der Entscheidung erfreut. Ein Sprecher sagte: „Das Gerichtsurteil bestätigt den Grundsatz, dass offene und vollständig kompatible Computersprachen eine wichtige Basis für die Softwareentwicklung darstellen. Es ist ein guter Tag für Zusammenarbeit und Innovation.“

Oracle hingegen will das Urteil anfechten. „Googles Implementierung der fraglichen APIs ist kein Freibrief, da für die Implementierung der Java-Spezifikationen schon immer eine Lizenz benötigt wurde“, teilte das Unternehmen mit. „Das Urteil, sollte es Bestand haben, würde den Schutz von Innovationen in den USA untergraben und es deutlich schwerer machen, geistiges Eigentum gegen Firmen weltweit zu verteidigen.“

[mit Material von Rachel King, News.com]

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