Google-Studie: Kontrolle über Suchergebnisse ist durch die US-Verfassung gedeckt

Juraprofessor Eugene Volokh zufolge ist jede Suchmaschine als Medienunternehmen zu sehen und durch die Pressefreiheit geschützt. Google kann somit nach Belieben Sites und Informationen ausschließen.

Google hat eine Studie vorgelegt, der zufolge der erste Zusatz zur US-Verfassung die Kontrolle über Suchergebnisse abdeckt. Autor ist Juraprofessor Eugene Volokh von der University of California in Los Angeles, ein ausgewiesener Experte für die amerikanischen Grundrechte.

Die "Bill of Rights" enthält die ersten zehn Zusätze zur US-Verfassung (Bild: gemeinfrei, via Wikipedia).
Die „Bill of Rights“ enthält die ersten zehn Zusätze zur US-Verfassung (Bild: gemeinfrei, via Wikipedia).

In dem von Google in Auftrag gegebenen Schriftstück schreibt Volokh, Suchergebnisse seien eine Art „Meinung“, die auf der Einschätzung der Suchmaschine beruhe, was für den Anwender am relevantesten ist. Deshalb seien sie durch das First Amendment abgedeckt, das etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit garantiert, berichtet PaidContent.

Der Studie zufolge müssen Google, aber auch Bing, die Yahoo-Suche und andere als Medienunternehmen betrachtet werden, genau wie der Verlag hinter der New York Times oder CNN. Google hat somit das Recht, bestimmte Sites und sogar Informationen aus seinen Resultaten auszuklammern. PaidContent erwähnt als Beispiel die Rezensionssite Yelp, die Google Manipulationen vorwirft. Würde die Suchmaschine sie aus ihren Resultaten ausschließen, wäre das Recht auf ihrer Seite.

Logo Google

Gegenüber PaidContent hat Google erklärt: „Wir fanden, diese Fragen verdienen eine tiefere Erforschung durch einen Experten für das First Amendment.“ Vermutlich soll das Gutachten auch als Argument in Kartelluntersuchungen dienen.

Sowohl die US-Regierung als auch die Europäische Union prüfen noch, ob Google seine dominante Position im Suchmarkt missbraucht, um seine eigenen Seiten in den Suchergebnissen bevorzugt zu behandeln. In den USA entschieden die Richter im Fall tatsächlicher Klagen bisher meist zugunsten von Google. In Ländern, in denen die US-Verfassung nicht gilt, könnte es natürlich anders aussehen.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

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