Bericht: Apple und Ravensburger legen Streit um Begriff „Memory“ bei

Die Parteien haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Eine Entscheidung des Landgerichts München wird bis zum 31. Januar erwartet. Seit 2000 hält Ravensburger die Rechte an der Wortmarke für "auf Datenträger aufgezeichnete Spiele".

Der deutsche Spieleverlag Ravensburger und Apple haben sich im Rechtstreit um die Wortmarke „Memory“ auf einen Vergleich geeinigt. Dieser werde dem Landgericht München nun vorgelegt, sagte ein Sprecher von Ravensburger der Nachrichtenagentur AFP. Einzelheiten der Einigung wollte er nicht nennen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist am 31. Januar zu rechnen.

Ravensburger Logo

Ravensburger hatte im November gegen Apple geklagt. Der Spieleverlag forderte Apple auf, alle Spiele aus seinem App Store zu entfernen, die unerlaubt die Wortmarke „Memory“ verwenden. Den Begriff hatte sich Ravensburger schon 1976 für sein bekanntes Kartenaufdeckspiel dieses Namens schützen lassen. Seit 2000 hält es zudem die Rechte an dem Begriff für „auf Datenträger aller Art aufgezeichnete Spiele“ – wenngleich nur in Deutschland. Bei dem Streit mit Apple ging es jedoch nicht um iOS-Apps mit ähnlichem Spielprinzip, sondern allein um die Verwendung der Wortmarke.

Schon in der mündlichen Verhandlung war angeklungen, dass beide Parteien an einer gemeinsamen Lösung interessiert sind. Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei Apples App Store um einen Online-Laden und nicht nur um eine Verkaufsplattform wie Ebay. Aus diesem Grund stünde Apple wie jeder andere Händler stärker in der Pflicht, auf Markenrechtsverstöße zu reagieren.

Apple ist dafür bekannt, seine Markenrechte bis zum Äußersten zu verteidigen. Ende August 2010 hatte es etwa beim Oberlandesgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller eines Designer-Eierbechers erwirkt. Angeblich könnte dessen „eiPOTT“ für einen iPod gehalten werden. Ende Oktober 2011 reichte es Klage gegen ein Bonner Café ein. Angeblich besteht beim Logo des Ladens – einem Apfel samt Kindergesicht – Verwechslungsgefahr mit dem von Apple.

Themenseiten: Apple, Business, Gerichtsurteil, Mobile, Urheberrecht, iPad, iPhone, iPod, iTunes

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