Kino.to-Admin zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Martin S. hat rund 210.000 Euro mit Werbung auf Kino.to verdient - nach Abzug seiner Ausgaben. Zudem soll er allein 23.000 illegal kopierte Filme hochgeladen haben. Er war laut Staatsanwaltschaft das "Aushängeschild" des Streamingdiensts.

Das Amtsgericht Leipzig hat den Hauptadministrator von Kino.to zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es laut der Süddeutschen Zeitung als erwiesen an, dass der 27-jährige Martin S. allein 23.000 illegal kopierte Filme auf die Server von Kino.to hochgeladen hatte. Ihm war die unerlaubte gewerbsmäßige gemeinschaftliche Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zur Last gelegt worden.

Urheberrecht illegale Kopien

Es ist das zweite Urteil gegen einen der Betreiber des Streamingdiensts innerhalb weniger Tage. Am vergangenen Freitag hatte der 33-jährige Marcus V. eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren erhalten. Seine Entscheidung begründete das Gericht laut Spiegel Online mit einer intendierten Abschreckungswirkung: Das Strafmaß solle zeigen, dass bei solchen Vergehen mit erheblichen Haftstrafen zu rechnen sei.

Martin S. sei „das Aushängeschild, Gesicht und die Stimme von Kino.to“ gewesen, zitiert RP Online Staatsanwalt Dietmar Bluhm. Martin S. soll von August 2009 bis zu seiner Verhaftung im Juni 2011 der verantwortliche Administrator der Site gewesen sein. An Werbeeinnahmen hat er den Ermittlern zufolge in dieser Zeit rund 210.000 Euro verdient – nach Abzug seiner Ausgaben.

In seiner Urteilsbegründung erklärte Richter Mathias Winderlich, dem Angeklagten sei es vorrangig darum gegangen, „schnell und unkompliziert zu Geld zu kommen“, wie RP Online schreibt. Seine Einnahmen hätten das Einkommen „eines großen Teils der Bevölkerung bei Weitem“ überstiegen.

Nach Informationen von RP Online lehnte der Richter den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ab, das Urteil gemäß Paragraf 111 des Urheberrechtsgesetzes öffentlich bekannt zu machen. Fünf weitere Beschuldigte befinden sich nach wie vor in Untersuchungshaft, gegen sechs weitere sind die Haftbefehle unter Auflagen ausgesetzt worden.

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