Telekom startet im Frühjahr mit De-Mail

Der Preis pro Nachricht soll unter dem der Post - 55 Cent - liegen. Die Telekom arbeitet nach eigenen Angaben eng mit United Internet und Francotyp Postalia zusammen. Laut OLG Köln darf die Post ihren Konkurrenten indes das Postident-Verfahren verweigern.

Die Deutsche Telekom will im Frühling mit De-Mail starten. Das sagte Projektleiter Jens Mayer der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Demnach arbeitet die Telekom eng mit United Internet und Francotyp Postalia zusammen. „Das Interesse ist groß, sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatkunden“, sagte Mayer der Zeitung. Bisher hätten die beiden Provider insgesamt rund 1,3 Millionen Vorregistrierungen erhalten.

Preise nannte der Projektleiter nicht. Man werde aber auf jeden Fall „ein gutes Stück“ unter den 55 Cent liegen, die die Post für den Versand eines E-Postbriefs verlangt. Mayer zufolge werden Kunden die De-Mails über ihre Telefonrechnung bezahlen können, die Telekom biete aber auch andere Möglichkeiten an. Zumindest in der Einführungsphase werde es ein Freikontingent geben; die Anmeldung ist wie bei der Post kostenlos.

Ursprünglich hatte die Telekom Anfang des Jahres für den Start angepeilt. Weil sich die Verabschiedung des De-Mail-Gesetzes aber bis Ende Februar verzögerte, standen auch die Systemanforderungen lang nicht fest – und die Provider konnten sich nur verspätet beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) akkreditieren. Einzig die Deutsche Post hatte das Gesetz nicht abgewartet und Mitte 2010 ein Konkurrenzprodukt – den E-Postbrief – auf den Markt gebracht.

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Köln hat indes vergangene Woche in zweiter Instanz entschieden, dass die Post für Rivalen das Identifizierungsverfahren Postident nicht anbieten muss (Az: VI-U (Kart) 14/1). Die Post hatte sich 2010 geweigert, United Internet die Nutzung des Postident-Verfahrens zu erlauben. Sie argumentierte, sie biete mit dem E-Postbrief ein Konkurrenzprodukt an.

Das Landgericht Köln gab Ende März jedoch einer Klage des E-Mail-Providers statt. Es sah in dem Schritt einen „Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung“ – insbesondere deshalb, weil die Post ihn den Klägern gegenüber mit ihren eigenen Wettbewerbschancen auf dem De-Mail-Markt begründete. Auf die Berufung der Post hin hat jetzt der erste Kartellsenat des OLG die Entscheidung abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Deutsche Post habe nicht kartellrechtswidrig gehandelt, weder missbräuchlich noch diskriminierend ihre Marktmacht ausgenutzt. Eine Abschottung des Ident-Marktes finde nicht statt, weil United Internet für den Identifizierungsservice jedenfalls auf einen anderen Dienstleister zurückgreifen könnten.

Seit Anfang Mai ist das De-Mail-Gesetz in Kraft. Es bildet die rechtliche Grundlage für rechtssichere E-Mail.

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