Datenschutz: Facebook dementiert Ausnahmeregelung für Schleswig-Holstein

Laut dem Datenschutzbeauftragten des Landes wollte das Social Network die Daten der dortigen Mitglieder nicht mehr in die USA übermitteln. In diesem Fall könnten Fanpages weiter betrieben werden. Sein Hamburger Kollege hat den Druck auf Facebook erhöht.

ULD Logo (Bild: ULD)

Facebook hat die Aussage des Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert dementiert, es prüfe derzeit eine Ausnahmeregelung für seine Mitglieder in dem Bundesland. Weichert hatte dem NDR gesagt, das Social Network wolle den Standort der dortigen Nutzer anhand der IP-Adresse ermitteln und ihre Daten nicht mehr an die Konzernzentrale in den USA weiterleiten. Das sei das Ergebnis eines Treffens mit Facebooks Europa-Repräsentanten Richard Allen am Donnerstag in Kiel gewesen. „Wir haben das Gespräch anders in Erinnerung“, erklärte jetzt ein Sprecher des Social Network gegenüber taz.de.

„Wir haben in einem sehr freundlichen Gespräch unsere Vorstellungen erläutert“, hatte Weichert dem NDR gesagt. „Facebook hat wohl zum ersten Mal richtig verstanden, was unsere rechtlichen Argumente und unsere technischen Probleme sind.“ Wenn tatsächlich keine Datenverarbeitung mehr bei Facebook stattfinde, die für ihn relevant sei, dann könnten die Facebook-Fanpages weiter betrieben werden.

Umstritten: der "Like"-Button von Facebook (Screenshot: ZDNet)
Umstritten: Facebooks „Gefällt mir“-Button (Screenshot: ZDNet)

Mitte August hatte das Unabhängige Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein angekündigt, gegen Facbeooks Reichweitenanalyse vorzugehen. Weichert stört sich besonders daran, dass Facebook Profile von Nutzern erstellt, die den „Gefällt mir“-Button anklicken, ohne sie darüber zu informieren. Damit verstoße es gegen europäisches Datenschutzrecht. Er forderte öffentliche und große private Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, Fanpages in dem Social Network und Plug-ins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Sites bis spätestens Ende Oktober zu entfernen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Auch Weicherts Hamburger Kollege Johannes Caspar ist der Ansicht, dass Facebook europäische Datenschutzrichtlinien verletzt. Er kritisiert in erster Linie die automatische Erkennung und Markierung von Gesichtern auf hochgeladenen Fotos. Wie taz.de berichtet, hat er Facebook eine letzte Frist gesetzt, um die Funktion europäischen Datenschutzstandards anzupassen. Bis zum 7. November muss das Unternehmen mitteilen, wie es die Forderungen erfüllen will.

„Die Zeit für Verhandlungen ist jetzt vorüber. Wir brauchen eine klare Bestätigung, dass Facebook unsere Vorgaben umsetzen will“, sagte Caspar. Sonst werde es unumgänglich, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Konkret fordert er, die Facebook-Mitglieder transparenter zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen.

Facebook zufolge wird es keine Ausnahmeregelung für Schleswig-Holstein geben (Screenshot: ZDNet).
Facebook zufolge wird es keine Ausnahmeregelung für Schleswig-Holstein geben (Screenshot: ZDNet).

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