US-Justiz untersucht Craigslist-Beschwerde gegen eBay

Der Kleinanzeigendienst wirft eBay unlauteren Wettbewerb vor. Angeblich hat es sich Insiderinformationen beschafft, bevor es seinen eigenen Dienst Kijiji startete. Nach eigenen Angaben will das Auktionshaus mit der Behörde kooperieren.

eBay Logo

Das amerikanische Justizministerium hat eine kriminalpolizeiliche Untersuchung gegen eBay eingeleitet. Anlass ist eine Beschwerde des Kleinanzeigendiensts Craigslist, der dem Auktionshaus unlauteren Wettbewerb vorwirft. Eine von der Nachrichtenagentur Reuters eingesehene Kopie einer Gerichtsvorladung legt nahe, dass eBay-Angestellte vertrauliche Informationen von Craigslist dazu verwendet haben, einen Rivalen aufzubauen.

Die Vorladung stammt demnach von vergangener Woche und wurde von einer Grand Jury im kalifornischen San Jose im Auftrag des Justizministeriums ausgestellt. Es geht dabei um eine Reihe von Dokumenten und Informationen, die der Minderheitseigner eBay sich von Craigslist beschafft haben soll, bevor er im März 2005 seinen eigenen Kleinanzeigendienst startete. 2007 kam der Dienst in die USA und trat damit in direkten Konkurrenzkampf zu Craigslist. Er hieß damals „Kijiji“, wurde aber später in „eBay Kleinanzeigen“ umbenannt.

„Im Februar 2005 forderte [eBay-Gründer] Pierre Omidyar Informationen darüber an, wie Craigslist daran geht, neue Städte hinzuzufügen, sowie über Pläne, in neuen Städten zu starten“, zitiert Reuters aus der Vorladung. Zudem sol der ehemalige Skype-CEO und eBay-Vertreter im Craigslist-Aufsichtsrat Joshua Silverman Insiderinformationen weitergegeben haben.

„Wir werden bei einer Untersuchung der Auseinandersetzungen zwischen eBay und Craigslist in jeder Hinsicht kooperieren“, sagte eBay-Sprecherin Amanda Miller gegenüber ZDNet. „eBay ist der Meinung, dass die Vorwürfe haltlos sin. Wir werden uns energisch dagegen verteidigen, und wir werden unsere Ansprüche gegen Craigslist vehement durchsetzen.“

Wie auch Reuters betont, dauern die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen schon Jahre an. eBay hatte 2004 einen Anteil von 25 Prozent an Craigslist erworben, die zwischenzeitlich auf 28,4 Prozent aufgestockt wurden. 2008 reichte das Auktionshaus Klage ein; es warf Craigslist vor, seinen Anteil vorsätzlich verwässert und auf unter 25 Prozent gedrückt zu haben. Eine Gegenklage ließ nicht lang auf sich warten. Craigslist forderte eine Rückgabe der Unternehmensanteile. Im September 2010 entschied ein Gericht zugunsten von eBay.

Themenseiten: Business, E-Commerce, Ebay, Gerichtsurteil

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