Facebook-Kläger Ceglia verliert seinen Anwalt

Die Kanzlei DLA Piper hat ihr Mandat niedergelegt. Paul D. Ceglia wird ab sofort von Lake APC vertreten, zu deren Kunden auch 200 Bündnisse für den medizinischen Einsatz von Marijuana gehören. Für Donnerstag ist eine Anhörung angesetzt.

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg (Bild: ZDNet)
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg (Bild: ZDNet)

Facebook-Kläger Paul D. Ceglia ist sein Anwalt abhanden gekommen. Er wird ab sofort nicht mehr von der Kanzlei DLA Piper vertreten, wie aus einem bei Gericht eingereichten Dokument hervorgeht. Der New Yorker Holzhändler versucht seit Juli 2010, einen 84-Prozent-Anteil am Social Network einzuklagen.

Ceglias neuer Rechtsbeistand stammt von der Kanzlei Lake APC aus San Diego, die unter anderem rund 200 Bündnisse für den medizinischen Einsatz von Marijuana vertritt.

Der Rückzug von DLA Piper kommt am selben Tag, an dem Ceglias jüngste Einreichung fällig wird. Für Donnerstag ist eine Anhörung angesetzt.

Sprecher Brian Kiefer bestätigte gegenüber ZDNet lediglich, dass die Kanzlei ihr Mandat niedergelegt habe. „Aufgrund unserer Verschwiegenheitspflicht wird es keinen weiteren Kommentar geben.“

Ceglia hatte Mitte Juli 2010 Klage gegen Facebook eingereicht. Angeblich stehen ihm 84 Prozent am Social Network zu. Er soll 2003 einen Vertrag mit Facebook-Gründer Mark Zuckerberg abgeschlossen haben.

Im April 2011 legte Ceglia E-Mails vor, anhand derer er beweisen will, dass ihm zumindest 50 Prozent am Social Network zustehen. Sie enthalten Details zu Design, Entwicklung, Business-Plan und letztlich auch einen Disput über vertragliche Vereinbarung bezüglich Zuckerbergs Harvard-Projekt „The Face Book“.

Facebook reichte Ende Mai Gegenklage ein – fast ein Jahr später. Ceglia sei „ein unverbesserlicher Betrüger, dessen Fehlverhalten sich über Jahrzehnte und Landesgrenzen hinzieht. Sein jüngster und größter Betrug ist die Beschwerde in diesem Rechtsstreit, die auf einem frisierten Vertrag und gefälschten Beweisen basiert“, zitierte die New York Times aus Facebooks Klageschrift. Der Antrag lautet auf rechtskräftige Abweisung von Ceglias Klage.

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