Facebook reicht Gegenklage gegen Holzpellet-Händler ein

Das Social Network bezeichnet Paul D. Ceglias Klage als "dreiste und empörende Täuschung des Gerichts". Er ist demnach ein "unverbesserlicher Betrüger". Facebook hat mit seiner Gegenklage elf Monate gewartet.

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg (Bild: ZDNet)
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg (Bild: ZDNet)

Facebook hat vor einem New Yorker Bezirksgericht in Buffalo Gegenklage gegen Paul D. Ceglia eingereicht. Sie kommt fast ein Jahr nach dessen Klage. Der Holzpellet-Händler versucht, 84 Prozent des Social Network zu erstreiten.

„Diese Klage ist eine dreiste und empörende Täuschung des Gerichts“, zitiert die New York Times (NYT) aus Facebooks Klageschrift. „Der Kläger ist ein unverbesserlicher Betrüger, dessen Fehlverhalten sich über Jahrzehnte und Landesgrenzen hinzieht. Sein jüngster und größter Betrug ist die Beschwerde in diesem Rechtsstreit, die auf einem frisierten Vertrag und gefälschten Beweisen basiert.“

Ceglia behaupte, er habe das Schriftstück, das ihm angeblich 84 Prozent an Facebook zusichert, erst jetzt „wiederentdeckt“. Der vorgebliche Vertrag sei 2003 unterzeichnet worden. Dennoch habe der Kläger bis 2010 gewartet, um rechtliche Schritte einzuleiten – „eine siebenjährige Verzögerung, während der der Kläger mucksmäuschenstill war und Facebook zu einer der bestbekannten Firmen der Welt gewachsen ist“. Erst jetzt sei er aus der Versenkung aufgetaucht.

Wie die NYT festhält, bringt Facebooks Gegenklage kaum neue Erkenntnisse. Darin werde einmal mehr betont, dass es sich bei dem Vertrag zwischen Ceglia und CEO Mark Zuckerberg um eine Fälschung handle. Der Antrag lautet auf rechtskräftige Abweisung von Ceglias Klage. Der Holzpellet-Händler soll zudem die Kosten des Verfahrens tragen.

Vergangenen Monat hatte Ceglia E-Mails vorgelegt, die beweisen sollen, dass ihm zumindest 50 Prozent am Social Network zustehen. Sie enthalten Details zu Design, Entwicklung, Business-Plan und letztlich auch einen Disput über vertragliche Vereinbarung bezüglich Zuckerbergs Harvard-Projekt „The Face Book“.

In einem anderen Rechtsstreit hatte Facebook im April einen Sieg errungen: Ein US-Berufungsgericht wies die Klage von Zuckerbergs Studienkollegen Cameron und Tyler Winklevoss ab. Sie sollen sich demnach mit ihrem 65-Millionen-Dollar-Vergleich von 2008 zufrieden geben und keine weiteren Forderungen stellen. Die Brüder haben jedoch schon einen Versuch gestartet, ihren Fall vor den Supreme Court zu bringen.

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