Auch Google wegen gesammelter Standortdaten verklagt

Der Prozess hat einen Streitwert von 50 Millionen Dollar. Moniert wird eine Funktion des Betriebssystems Android, die es Google ermöglicht, Standortdaten von Anwendern zu sammeln. Dadurch werde die Privatsphäre verletzt.

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Zwei Frauen aus dem US-Bundesstaat Michigan haben bei einem Bezirksgericht in Detroit eine 50-Millionen-Dollar-Klage gegen Google eingereicht. Sie bezieht sich auf eine Funktion des Mobilbetriebssystems Android, die es Google ermöglicht, Standortdaten von Nutzern zu sammeln. Laut Detroit News wollen die beiden Klägerinnen Julie Brown und Kayla Molaski ein Verkaufsverbot erwirken.

Sie haben zudem eine Zulassung der Klage als Sammelklage beantragt. Ihr Anwalt Steven Budaj argumentiert, dass die Speicherung von Standortdaten eine ernste Gefahr für die Privatsphäre von Nutzern darstellt und beispielsweise Stalking begünstigt.

Google hatte in der vergangenen Woche eingeräumt, dass es Informationen wie GPS-Daten, Datum und Uhrzeit, Adressen von WLAN-Netzen in der Umgebung und Geräte-IDs von Android-Mobiltelefonen sammelt. Die Daten könnten aber nicht zu einer bestimmten Person zurückverfolgt werden. Android-Nutzer können zwar die GPS-Funktion deaktivieren, dann erhalten sie aber selbst in Google Maps und anderen Standortdiensten weniger Informationen.

Eine ähnliche Klage läuft seit vergangener Woche gegen Apple. Dem Unternehmen werden Verstöße gegen Datenschutzgesetze und den Computer Fraud and Abuse Act vorgeworfen, weil iPhone und iPad 3G Bewegungsdaten sammeln, ohne dass Nutzer das Feature abschalten können. Die Daten sind in einer unverschlüsselten Datei auf den Geräten selbst abgelegt sowie auf Computern gesichert, auf denen iTunes läuft. Zudem werden sie an Apple versandt.

Apple erklärte im Lauf dieser Woche in eigens verfassten FAQ dazu: „Apple verfolgt den Standort Ihres iPhones nicht. Das hat es auch nie getan und plant nicht, es zu tun.“ Der Grund, warum das iPhone so viele Daten speichere, sei ein Bug, den man mittlerweile entdeckt habe. Künftig sollen die erhobenen Standortdaten nur noch sieben Tage gespeichert werden.

Inzwischen hat ein US-Kongressabgeordneter eine Untersuchung der US-Außenhandelsbehörde Federal Trade Commission gefordert. Die Erklärungen seitens des Unternehmens reichten nicht aus, so Jay Inslee, Abgeordneter aus Washington. Der Fall sei zudem ein Beispiel dafür, warum neue Gesetze bezüglich Datensammlungen unabdingbar seien.

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Themenschwerpunkt: Android

Dieses ZDNet-Special bietet alle wichtigen Informationen rund um das Google-Betriebssystem für mobile Geräte. Neben Nachrichten, Blogs und Praxistipps finden sich dort auch aktuelle Tests von Android-Smartphones.

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2 Kommentare zu Auch Google wegen gesammelter Standortdaten verklagt

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  • Am 30. April 2011 um 10:48 von Michael Gebauer

    Die Damen müssen nur lesen können
    Wie im Artikel erwähnt, muss die Funktion der Datenübermittlung bei Android explizit freigeschaltet werden. In diesem Fall wird bei der Einverständniserklärung klar dargelegt, dass Positionsdaten übermittelt werden und dass diese auch von Google verwendet werden. Bei iOS dagegen hat man noch nicht einmal diese Wahl.

    Somit müssen die beiden Damen nur lesen (und verstehen).

    BTW: Ich betreibe mein Android nur im Modus ohne Übermittlung der Positionsdaten – und kann damit gut leben.

    • Am 4. Mai 2011 um 13:41 von Rudolf Gottfried

      AW: Das trifft auf gewisse Herren in Florida auch zu.
      Denen hätte sicher eine fundierte Erklärung, ähnlicher dieser von einem Spiegel-Online-Kommentator, weitergeholfen.

      Spiegel-Online-Forist „yab“ schrieb am 02.05.11:

      „Großes Unverständnis.
      Ich beschreibe jetzt das Verfahren mal hoffentlich verständlich:

      Wenn das iPhone GPS-Lock hat, passiert überhaupt nichts. Daten in Zusammenhang mit Autobahnfahrten bei denen das iPhone als Navi eingesetzt wird, tauchen beispielsweise überhaupt nicht auf.

      Hat das iPhone jedoch KEINEN GPS-Lock und weiß nicht wo es ist, empfängt es aber Signale von mindestens einem unbekannten Handy-Sendemast oder einem WLAN-Router, dann startet es eine Datenbankabfrage und erhält einen Satz passender Funkmasten- und WLAN-Router-Koordinaten von Apple zurück, die sich rund um diesen Sendemast/Router befinden. Dabei kann es sich um eine Fläche von mehreren 100 Quadratkilometern handeln.

      Diese Daten werden AUF DEM IPHONE abgelegt. Sie stammen aber von Apple und sind KEINE Ortungsdaten des Geräts selber.

      Aus der Anfrage könnte man natürlich grob schließen (bei Routern auf Hundert Meter, bei Sendemasten auf Hundert Kilometer genau), wo das Telefon ist, diese Daten werden aber NIRGENDWO gespeichert und mit jedem normalen Webseitenaufruf kann man von jedem Webseitenanbieter anhand der IP genauer geortet werden!

      Mit der so auf dem iPhone entstehenden Unter-Datenbank kann das Telefon, sobald es drei Sender gleichzeitig ’sieht‘ anhand der Sendestärke und den definierten Sender-Positionen SELBER triangulieren, wo es ist, muss also – solange es sich innerhalb eines bereits definierten Bereiches bewegt KEINE Anfragen mehr abschicken.

      Würde die Speicherdauer verkürzt, oder die Datenbank ganz unterbunden, müsste das Telefon zur Ortsbestimmung sehr viel öfter oder sogar jedes Mal eine Anfrage an Apple starten. Wenn keine Internetverbindung besteht, geht gar nichts.

      Oder man lässt das ganze Verfahren sein ? diese Variante kann man beim iPhone auch einrichten ? hat dann aber keine Ortungsmöglichkeit mehr.

      Die „Programmierfehler“, die einigen problematisch erscheinen sind:

      1. Dass die abgelegten Daten nicht gelöscht wurden, also man auch wenn man Freunde nach einem halben Jahr erneut besucht, die Haltestellen-App auf Anhieb die richtigen Abfahrtzeiten findet, und nicht erst Datenbankabfragen starten muss…

      2. Die Datenbank wurde im Hintergrund aktuell gehalten, auch wenn die Ortungsdienste ausgeschaltet waren. Strenggenommen fand ja auch gar keine Ortung statt, es fand ja nur eine Datenbankabfrage statt. Wenn ein Router z.B. seine Position gewechelt hat (Umzug, Messe) wurden teilweise auch Koordinaten aus ganz anderen Städten oder Ländern geschickt, eine Plausibilitätsprüfung in Form einer Ortung fand NICHT statt. Vorteil der Hintergrundaktualisierung: sobald man orten möchte funktioniert es auch sofort. (Ortung findet immer nur IM GERÄT SELBST STATT und wird NICHT WEITERGEGEBEN oder gespeichert!)

      3. Diese Datenbank wurde mit im iPhone-Backup (auf dem eigenen Rechner) gesichert. Man wird vor dem ersten Anlegen des Backups gefragt, ob man dieses Verschlüsseln möchte… in dem Backup werden immerhin sämtliche eMails, alle Adressen, Telefonnummern, Termine etc. etc… gespeichert.

      Ist die Datenbank nicht verschlüsselt, sind die Positionsdaten der Sendemasten die dort abgelegt sind, beileibe nicht das kritischste Material, was böswillige Menschen extrahieren könnten.

      Ich halte das ganze Verfahren für völlig unproblematisch. Das Backup muss nicht sein (ein Restore kommt so gut wie nie vor), die Verkürzung der Daten auf eine Woche wird im Zweifel zu Komforteinbußen führen.“
      http://forum.spiegel.de/showpost.php?p=7756499&postcount=45

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