Datensammler Smartphones: So stehlen neugierige Apps private Daten

Nicht viele Apps greifen aus dem persönlichen Adressbuch Daten ab. Offensichtlich besteht bei den App-Herstellern entweder eine moralische Hemmschwelle oder einfach die Angst, in Konflikt mit den Datenschutzgesetzen des jeweiligen Landes zu geraten.

Die meisten Apps, die es trotzdem tun, sind soziale Netzwerke wie Facebook. So ist bekannt, dass Facebook recht dreist um das Adressbuch des Nutzers bittet, um angeblich dabei behilflich zu sein, seine Adressbuchkontakte auf Facebook wiederzufinden.

Ebenfalls ist bekannt, dass Facebook diese Daten auch von Nichtmitgliedern speichert. Sollten diese sich später bei Facebook anmelden, bekommen sie gleich zahlreiche Freundesvorschläge, die Facebook aus privaten Adressbüchern anderer Nutzer hat.

Das kann durchaus zu Problemen führen. Wenn man von einem Freund oder Geschäftspartner eine Visitenkarte bekommt, darf man nicht davon ausgehen, dass er damit einverstanden ist, seine Daten auf Facebook hochzuladen. Wer als Mitarbeiter einer Firma versehentlich durch einen ungeschickten Tap auf die falsche Schaltfläche sein Adressbuch mit Geschäftskontakten zu Facebook hochlädt, kann arbeitsrechtliche Probleme bekommen. Der Firma drohen Sanktionen wegen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Während Facebook immerhin fragt, sind andere soziale Netze weniger zimperlich. Gowalla überträgt etwa das gesamte Adressbuch des Nutzers ohne weitere Nachfrage. Eine solche App kann juristische Konsequenzen für den Anwender haben.

Aufenthaltsort

Viele Apps haben einen legitimen Grund, den Aufenthaltsort des Nutzers zu bestimmen. Wenn "Das Örtliche" die nächste Apotheke mit Notdienst finden oder "Bringbutler" beim nahegelegensten Pizzadienst bestellen soll, sollte die App den Standort kennen. Bei "Bringbutler" kommt hinzu, dass Name und Lieferadresse unerlässlich sind. Der Anwender muss einer solchen App vertrauen. ZDNet hat bei den beiden genannten Apps keine Hinweise gefunden, dass sie die Standort- oder Adressdaten an ein Third-Party-Unternehmen senden.

Unter Android muss jede App vorher den Benutzer um Genehmigung bitten, bevor sie bestimmte Rechte wie Standortermittlung oder Adressbuchzugriff bekommt. Wenn beispielsweise ein Spiel ein solches Recht anfordert, ist Vorsicht geboten. Dann sendet die App möglicherweise Daten, die der Nutzer nicht preisgeben möchte.

Bei iOS-Geräten gibt es solche Genehmigungen nicht. Hier muss der Nutzer auf die Prüfung von Apple vertrauen. Wie aber viele Studien zeigen, ist das Prüfungsverfahren durchaus verbesserungswürdig.

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