CeBIT: Bitkom überreicht Geodatenkodex dem Bundesinnenminister

Zu den acht Unterzeichnern zählen Deutsche Post, Deutsche Telekom, Google, Microsoft und Nokia. Sie verpflichten sich, bestimmte Vorgaben für Panorama-Bilderdienste einzuhalten. Dazu gehört das Verpixeln von Personen oder Fassaden.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (Bild: BMI)
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (Bild: BMI)

Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Hannover den unterschriebenen Datenschutzkodex für Geodatendienste (PDF) überreicht. Dieser enthält eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft für Panorama-Bilderdienste im Internet.

Acht Unternehmen haben den Kodex unterzeichnet: Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, ED Encourage Directories, Google, Microsoft, Nokia, Panogate und Panolife. Weitere können beitreten. Vorangegangen waren intensive Gespräche des Bitkom mit der Politik und den Datenschutzbehörden.

„Mit dem Kodex setzen die deutsche Wirtschaft und international agierende Großunternehmen ein Zeichen für mehr Transparenz. Die Standards, die hier geschaffen wurden, können auch ein Vorbild für andere Bereiche der IT-Wirtschaft sein. Hierin liegt eine große Chance“, sagte de Maizière.

Die Selbstverpflichtung soll nach aktueller Planung bis Herbst 2011 umgesetzt sein. „Wir starten gleich nach der CeBIT mit den technischen und organisatorischen Vorbereitungen“, erklärte Scheer. „Selbstverpflichtungen können klar definierte Bereiche des Internets oft schneller und präziser regeln als neue Gesetze.“

Unter anderem wird es ein zentrales Internetportal der Anbieter geben. Dort können sich Bürger informieren, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt erfasst ist und welche Rechte sie haben. Es gibt auch Links zu Widerspruchsseiten der einzelnen Firmen. Auf diesen Seiten können Nutzer ihre Hausfassade mit wenigen Klicks direkt markieren und unkenntlich machen lassen. Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden bei Google Street View und ähnlichen Diensten generell verpixelt, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos.

Wer kein Internet hat, kann per Briefformular Widerspruch einlegen. Geplant ist auch eine kostenlose telefonische Beratungsstelle, die Fragen beantwortet und Hilfe anbietet.

Zudem verpflichten sich die Anbieter, auf ihren eigenen Websites und dem zentralen Internetportal mindestens einen Monat im Voraus über geplante Aufnahmefahrten zu informieren. Mit einem einheitlichen Logo weisen sie auf ihren Websites auf den Kodex hin, der für sie verbindlich ist. Um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen, soll es Kontrollen und Sanktionen geben.

Anfang Dezember 2010 hatte sich Bundesinnenminister de Maizière für eine Stärkung der Persönlichkeitsrechte von Internetnutzern ausgesprochen und einen Gesetzentwurf für Datenschutz im Internet (PDF) vorgelegt. Dieser sieht vor, dass eine gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen nur dann erlaubt ist, wenn die Betroffenen zugestimmt haben oder ein „klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung“ besteht. „Notwendig ist ein breiter Ansatz, der das gesamte Internet einbezieht und sich nicht auf einzelne Teilaspekte wie Geodaten oder gar nur auf Google Street View beschränkt“, sagte de Maizière damals.

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