Gericht prüft Herausgabe von Twitter-Nutzerdaten an US-Justiz

Für 15. Februar ist eine Anhörung angesetzt. Es wird geklärt, ob das Justizministerium überhaupt die Herausgabe von Nutzerdaten verlangen darf. Die Anwälte der Betroffenen haben einen Antrag gestellt, den Gerichtsbeschluss aufzuheben.

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Kommende Woche soll ein Gericht entscheiden, ob die US-Justiz die Herausgabe der Twitter-Nutzerdaten von Wikileaks-Unterstützern verlangen darf. Ein Richter im US-Bundesstaat Virginia hat dazu für den 15. Februar eine Anhörung festgesetzt.

Es soll geklärt werden, ob das Vorgehen des amerikanischen Justizministeriums juristisch gerechtfertigt war und ob die bisher unter Verschluss gehaltenen Unterlagen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen.

Das Department of Justice hatte Mitte Dezember einen Gerichtsbeschluss erwirkt, der Twitter zur Herausgabe von Informationen über die Nutzerkonten vonWikileaks-Aktivisten zwingt. Betroffen sind die Accounts von Wikileaks-Gründer Julian Assange, der isländischen Parlamentsabgeordneten Birgitta Jónsdóttir, des mutmaßlichen Wikileaks-Informanten Bradley Manning, von Sicherheitsforscher Jacob Appelbaum und von Rop Gonggrijp, Gründer des niederländischen Internetproviders XS4ALL.

Die Anwälte von Jónsdóttir, Gonggrijp und Appelbaum haben gemeinsam einen Antrag gestellt, besagten Gerichtsbeschluss zu annullieren. Es gebe keine vernünftige Basis für das Argument, die geforderten Informationen seien „relevant“ und „maßgeblich“ für eine laufende Ermittlung. Zudem nutzten ihre Mandanten Twitter auch für politische sowie persönliche Diskussionen, die nicht im Zusammenhang mit Wikileaks stehen.

Jónsdóttir wird von der Electronic Frontier Foundation (EFF) und der American Civil Liberties Union (ACLU) vertreten. Sie hatte schon Mitte Januar Rechtsmittel gegen die Herausgabe ihrer Daten ergriffen. Die Kanzlei Keker & Van Nest repräsentiert Appelbaum; Gonggrijps Anwalt ist John Cline.

Verwaltungsrichterin Theresa Buchanan hatte den Gerichtsbeschluss am 14. Dezember unterzeichnet und bis Anfang Januar unter Verschluss gehalten. Dabei handelt es sich um einen Erlass nach 2703(d), der der Polizei weitreichende Informationsbefugnisse einräumt. Sie darf etwa über jegliche „Kontaktinformation“ verfügen, die seit 1. November 2009 mit einem der Konten in Verbindung gebracht werden konnte, darunter Verbindungsprotokolle, Sitzungsdauer, Nutzeraktivitäten und IP-Adressen.

Der Beschluss wies Twitter zudem an, die „Existenz der Ermttlungen“ niemandem offenzulegen – woran sich Twitter aber nicht gehalten hat. In seinen Geschäftsbedingungen heißt es nämlich, dass es sich dazu verpflichtet, seine Nutzer über etwaige Anfragen, Informationen weiterzugeben, in Kenntnis zu setzen.

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